Bezahlte Freistellung für die Bildungszeit (war: Bildungsurlaub)? Mehr als 20 Antworten!

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Weiterbildung aber bitte eigeninitiativ – fordern heute immer mehr Unternehmen von ihren Mitarbeitern. Was sie davon haben, lesen sie hier: Bereits in 12 von 16 Bundesländern bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern bezahlte Freistellungen an, wenn sie sich weiterbilden. Trotz dieser guten Quote machen nur rund 2 % der Arbeitnehmer davon Gebrauch. Dabei zahlt der Arbeitgeber das reguläre Gehalt weiter, während der Arbeitnehmer die Kosten für die Weiterbildung trägt. Und das wiederum kann man unter Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigen.

Einfach den Termin für den Bildungsurlaub frühzeitig dem Vorgesetzten mitteilen und abstimmen. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen darüber, welche Personengruppen Bildungsurlaub für welche Zwecke in Anspruch nehmen können. Damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren, sollte gemeinsam über die Art der Weiterbildung nachgedacht werden. Insbesondere wenn diese in eindeutiger Beziehung zum Beruf steht, ist das auch für ein Unternehmen eine wertvolle Bereicherung.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
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Auf familienfreund.de haben wir dazu einen Beitrag aus Sicht der Beschäftigten geschrieben.

Fragen und Antworten zur Bildungszeit / zum Bildungsurlaub aus der Praxis

  1. Was ist der Bildungsurlaub eigentlich?

    Bildungsurlaub ist der Rechtsanspruch von ArbeitnehmerInnen auf bezahlte Freistellung zum Zweck der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen. In einigen Bundesländern heißt der Bildungsurlaub auch Bildungszeit (in Berlin seit 1.9.2021), Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung.

  2. Welche Voraussetzungen gelten?

    Für den Bildungsurlaub gibt es 5 Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Logisch ist, dass es in dem Bundesland, wo der Arbeitnehmer beschäftigt ist, eine landesrechtliche Regelung gibt. Eine weitere Anforderung besteht darin, dass es sich um eine anerkannte Bildungsmaßnahme handelt. Natürlich müssen auch die Ansprüche an die Person erfüllt sein. Die Wartefrist muss absolviert sein. Und es muss eine rechtzeitige Mitteilung an Sie als Arbeitgeber gemacht worden sein.

  3. In welchen Bundesländern kann man das Angebot des Bildungsurlaubs / der Bildungszeit nutzen? Und welche gesetzlichen Regeln gelten?

    Karte Deutschland (c) familienfreunde.de

    * Berlin: Berliner Bildungszeitgesetz
    * Brandenburg: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
    * Bremen: Bremisches Bildungszeitgesetz
    * Hamburg: Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
    * Hessen: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
    * Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
    * Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer
    * Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
    * Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung
    * Saarland: Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz
    * Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung
    * Schleswig-Holstein: Weiterbildungsgesetz

    In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen gibt es keine landesrechtlichen Regeln und somit gibt es für die dort beschäftigten Mitarbeiter keinen Rechtsanspruch auf eine bezahlte Freistellung. Allerdings können Sie aus Gründen der Mitarbeiterbindung und Motivation bilaterale Vereinbarungen treffen und dadurch Ihre Arbeitgebermarke stärken.

  4. Ist der Arbeitsort oder Wohnort maßgeblich? Welches Landesrecht gilt?

    Es gilt immer das Landesrecht des Arbeitsortes. Der Wohnort ist unwichtig.

    Bei Remotearbeit (Homeoffice) oder Tätigkeiten im Außendienst ist im Arbeitsvertrag oft eine Festlegung zum Arbeitsort getroffen worden. Fehlt diese, wird der Sitz des Unternehmens zugrunde gelegt.

  5. Sind alle Bildungsangebote zugelassen?

    Nein. Der Mitarbeitende kann nicht willkürlich jede Veranstaltung besuchen oder Weiterbildungsmaßnahme wählen. Beim Anbieter muss es sich um einen anerkannten Weiterbildungsträger handeln oder das Angebot muss von der zuständigen Behörde bestätigt worden sein.

    Darüber hinaus legen einige Landesregelungen fest, dass das Angebot von jedermann nutzbar sein muss. Zum zeitlichen Umfang gibt es in den jeweiligen Landesgesetzen bzw. Verordnungen nur lückenhafte Festlegungen.

    Grundsätzlich aber gilt, dass das Weiterbildungsangebot beruflichen, politischen oder gesellschaftspolitischen Zielen dienen und sich innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen zulässiger Bildungsinhalte bewegen muss.

  6. Wer gilt als persönlich anspruchsberechtigt?

    Grundsätzlich gilt jeder Arbeitnehmer, unabhängig vom Arbeitsumfang, als anspruchsberechtigt.

  7. Gibt es Wartezeiten, die erfüllt werden müssen?

    Mit einer Ausnahme gilt eine Wartefrist von 6 Monaten, das heißt, der Arbeitsvertrag muss 6 Monate bestanden haben. Lediglich in Rheinland-Pfalz ist die Wartezeit 2 Jahre. Allerdings ist diese für Auszubildende auf 12 Monate verkürzt.

  8. Gibt es Meldefristen für den Bildungsurlaub?

    Je nach Landesregelung gibt es verschiedene Meldefristen vor dem Antritt des Weiterbildungsangebotes. In den meisten Fällen sind es aber 6 Wochen.

  9. Was passiert, wenn der Antrag zu spät beim Arbeitgeber gestellt wird oder bei diesem eingeht?

    Dann muss der Betrieb dem Antrag nicht stattgeben.

  10. Wie viel Tage umfasst der Bildungsurlaub?

    10 Tage alle 2 Jahre ist der Anspruch in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz.

    In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein beträgt der Anspruch 5 Tage pro Kalenderjahr.

    Für Teilzeitkräfte sind die Ansprüche entsprechend umzurechnen.

  11. Welchen Einfluss hat es, wenn der Beschäftigte den Arbeitsplatz und/oder Betrieb wechselt?

    Eine bereits erfolgte bzw. genehmigte Freistellung wird beim neuen Job angerechnet. Damit es keinen Mehrfachanspruch gibt, wird vom bisherigen Arbeitgeber eine Bildungsurlaubsbescheinigung ausgestellt.

  12. Ist der Bildungsurlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragbar?

    Nein, grundsätzlich verfällt der Anspruch zum Jahreswechsel. Da allerdings die meisten Landesregelungen eine Übertragung auf Antrag vorsehen, müssen ArbeitnehmerInnen rechtzeitig eine Mitnahme ins neue Kalenderjahr beantragen.

  13. Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub umgesetzt?

    Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird durch Sie, also den Arbeitgeber, bei Vorliegen der Voraussetzungen ihres Beschäftigten durch die bezahlte Freistellung von der Arbeit erfüllt.

    Die Kosten für die An- und Abreise, eventuell notwendige Unterbringung sowie Verpflegung, als auch die eigentliche Weiterbildung sind vom Arbeitnehmer zu zahlen.

    Der Mitarbeitende kann sich aber nicht selbst freistellen, wenn er die formalen Kriterien erfüllt. Hierzu sind immer Antrag und Genehmigung nötig. Allerdings besteht u.U. Schadenersatzpflicht, wenn Sie ungerechtfertigt den Bildungsurlaub verweigern.

  14. Können Sie als Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

    Ja. Wenn wichtige, betriebliche Gründe dagegen sprechen, können Sie den Antrag ablehnen. Wie genau, regeln die Landesgesetze. In den meisten Fällen muss die Ablehnung schriftlich und mit Nennung der Gründe erfolgen.

    Achtung: Ist die Ablehnung nicht frist- und formgerecht, so gilt der Antrag als genehmigt.

    Als zwingende / dringende Gründe gelten zum Beispiel:

    * Kleinbetriebsklausel
    * Überlastungsschutz und Quotenregelung
    * wesentliche Gründe (Weihnachtszeit im Einzelhandel, Saisongeschäft)
    * entgegenstehende Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die aus sozialen Gründen Vorrang haben

  15. Können Sie als Arbeitgeber die Genehmigung zurückziehen / widerrufen?

    Im Regelfall können Sie als Arbeitgeber die einmal gewährte Einwilligung nicht zurückziehen. Dennoch gibt es in einigen Bundesländern, bei dringenden Fällen und der Übernahme der eventuell anfallenden Stornogebühren die Möglichkeit, die Genehmigung zurückzuziehen.

  16. Mit welchen Rechtsmitteln müssen Sie als Betrieb rechnen, wenn Sie auf die Fragen ihres Beschäftigten nach dem Bildungsurlaub nicht reagieren?

    Streitigkeiten rund um Bildungsurlaub und Bildungsfreizeit müssen vor dem Arbeitsgericht geklärt werden. Dort wird Ihr(e) Mitarbeiter(in) den Anspruch durchsetzen lassen.

  17. Kann ich als Betrieb einen Nachweis über die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen verlangen?

    Teilnahmebestätigung Bildungsurlaub

    Ja. Lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung aushändigen. Diese steht Ihnen zu.

  18. Welche Rechte hat der Betriebsrat beim Bildungsurlaub?

    Im Wort steckt die Silbe Urlaub und ist auch so zu verstehen. Entsprechend  § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG stehen dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei folgenden Dingen zu:

    * Aufstellung allgemeiner Freistellungsgrundsätze
    * Erstellung des Freistellungsplans
    * Festsetzung der zeitlichen Lage des Bildungsurlaubs bei widerstreitenden Urlaubswünschen mehrerer Arbeitnehmer.

  19. Was ist bei einer Krankschreibung während des Bildungsurlaubes zu beachten?

    Die Tage, die mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als krank nachgewiesen wurden, werden nicht auf den Anspruch auf Bildungsurlaub angerechnet.

    Regelungen, vergleichbar mit dem § 9 BUrlG, sind in den Landesbildungsgesetzen zu finden.

    Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich dementsprechend nach § 3 EFZG.

  20. Kann über Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag in die Regelungen zum Bildungsurlaub eingegriffen werden?

    Ja. Die Landesgesetze sind einseitig, zwingendes Recht und definieren einen Mindestanspruch. Darüber hinaus kann es nur zugunsten der Beschäftigten abgeändert werden. Dies kann übrigens erheblich zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen.

    Besonderheiten gelten mit in § 5 Abs. 3 AWbG in Nordrhein-Westfalen und § 26 Abs. 4 WbG im Saarland.

  21. Besteht ein Anspruch auf Abgeltung, wenn der Bildungsurlaub nicht genutzt wird?

    Nein. Sofern der Bildungsurlaub von Ihren Beschäftigten nicht beansprucht wird, erlischt er ohne Abgeltung am Ende des Anspruchszeitraumes.

  22. Muss der Bildungsurlaub in einem „Block“ genommen werden?

    Brückentage Mai 2019 (c) familienfreund KG

    Nein. Es müssen lediglich ganze Arbeitstage genutzt werden.

Ihre Frage zum Bildungsurlaub

Wenn Sie Antworten rund um den Weiterbildungsurlaub benötigen, stellen Sie Ihre Frage unten in den Kommentaren. Wir versuchen so schnell als möglich zu antworten, wenn es eine allgemeine Frage ist. Individuelle Fragen beantworten wir unseren Kunden und deren Beschäftigten im Rahmen des Fachkräfteservice.

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