Steuergünstige Erholungsbeihilfe zur Urlaubszeit

Als Erholungsbeihilfe können pro Kalenderjahr an einen Arbeitnehmer bis zu 156 Euro zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt werden, wenn die pauschale Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt wird. Ich bin gerne für Sie da!Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich … Steuergünstige Erholungsbeihilfe zur Urlaubszeit weiterlesen