(djd/pt) “Schallschutz gemäß DIN” – diese lapidare Formulierung finden Bauwillige in vielen Vertragswerken der Bauanbieter. Damit sollte man sich nicht zufriedengeben, rät Christiano Lopes, unabhängiger Bauherrenberater bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherrenschutzbund e. V. (BSB). “Sowohl die Rechtsprechung als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik halten diesen Standard für zu niedrig.” Insbesondere ist Schallschutz ein wichtiger Faktor für Wohnqualität und Wohlbefinden und nachgewiesen ist: “Lärm kann krank machen!”
Lage der Räume richtig planen
Mangelnder Schutz vor Lärm ist nicht nur ein Schönheitsfehler, er kann zu Stress führen und krank machen. Lärmschutz beginnt daher bereits bei der Planung des neuen Hauses. So können Ruheräume an die lärmabgewandte Seite des Gebäudes gelegt werden. Auch die Art der Hausinstallation und -technik kann die Übertragung unerwünschter Geräusche deutlich verringern. Wer mit Sichtmauerwerk im Wohnbereich liebäugelt, muss auf eine perfekte Dichtung der Mauerfugen achten – verputzte Wände besitzen generell eine höhere Schalldämmung.
Baumängel verursachen “Schallbrücken”
Baumängel können eine weitere Ursache für mangelhaften Schallschutz sein. Falsche Dämmung unter dem Estrich oder unter bodenverlegten Installationsleitungen, nicht fachgerecht eingebaute dämmstreifen am Übergang zur wand, mangelnde Schallentkopplung zwischen Treppenlauf und Podest: Unerwünschte “Schallbrücken” können den Schalldämmwert um zehn bis 20 Dezibel (dB) verschlechtern. Gebäude in Holzbauweise gelten zu Unrecht als besonders hellhörig. Mit geeigneten Konstruktionen und Dämmungen sind sie der Massivbauweise ebenbürtig.
Eine wichtige Rolle zum Schutz vor Außenlärm spielen Fenster und Türen. Die sorgfältige Auswahl hat einen großen Einfluss auf die Geräuschentwicklung im Innern. Auch die richtige Einstellung des Anpressdrucks in geschlossenem Zustand ist zu beachten. Sie lässt sich einfach testen: Man klemmt ein Blatt zwischen Zarge oder Rahmen und Fensterflügel oder Türblatt ein. Lässt es sich wieder herausziehen, muss nachjustiert werden. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Informationen und einen aktuellen Newsletter zum Schallschutz.
Schallschutzausweis gibt Auskunft über Schalldämmgüte
Die deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) gibt einen Schallschutzausweis heraus. Er kann als Anhaltspunkt dienen, um die Schalldämmgüte eines Gebäudes klarer zu definieren. Unter www.dega-schallschutzausweis.de gibt es Näheres zur DEGA-Empfehlung 103 “Schallschutz im Wohnungsbau”. Wer sichergehen möchte, dass seine Anforderungen an den Lärmschutz in einem Neubau umgesetzt beziehungsweise beim Kauf eines Altbaus erfüllt werden, lässt sich beim Bau oder der Auswahl von einem unabhängigen Bauherrenberater unterstützen.
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