Qualifizierungsförderung durch die Agentur für Arbeit

Durch Veränderungen in der Arbeitswelt wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten für Betriebe immer wichtiger. Wenn die Qualifikation von Arbeitnehmern noch nicht oder nicht mehr ganz den Bedürfnissen des Unternehmens entspricht, ist Handeln gefragt.  Zu diesem Schluß können Arbeitgeber nach einer Qualifizierungsanalyse kommen. Hilfe bietet ein Förderprogramm der Agentur für Arbeit – die Qualifizierungsförderung. Außerdem kann die Arbeitsagentur kleine Betriebe aufgrund einer Gesetzesänderung noch stärker als bisher unterstützen.

„Qualifizierung ist das A und O, wenn es um Fachkräftegewinnung und Zukunftssicherung eines Unternehmens geht. Wir helfen Ihnen dabei“, appelliert zum Beispiel der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Leipzig Steffen Leonhardi an die regionalen Betriebe. „Unsere Qualifizierungsförderung von bis zu 100 Prozent gilt sowohl für Arbeitslose als auch für Beschäftigte im Unternehmen.“

Im Rahmen der Workshops “Lebensfreundliche Unternehmen – mehr als anwendbare Instrumente zur Fachkräftesicherung” wiesen wir die teilnehmenden Unternehmer und Handwerker auf die umfangreichen und kostenfreien Angebote der Agentur für Arbeit hin. Als Partner der Fachkräfteallianz Leipzig ist dies ein wertvolles Unterstützungsinstrument im War for Talents.

Auch Arbeitnehmer profitieren von der Qualifizierungsoffensive. „Wer als Arbeitnehmer gut qualifiziert ist, hat jetzt und auch in Zukunft gute und nachhaltige Job- und Karrierechancen. Es lohnt sich – vor allem jetzt“, wirbt Leonhardi.

Wo rufe ich die Qualifizierungsförderung ab?

Zu den individuellen Fördervoraussetzungen beraten die Mitarbeiter der Arbeitsagentur persönlich. Nähere Informationen allgemein unter Tel. 0800 4 5555 00 (für Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (für Arbeitgeber) sowie für Unternehmen direkt beim persönlichen Ansprechpartner des gemeinsamen Arbeitgeberservices von Arbeitsagentur und Jobcenter.

Selbstverständlich werden diese und weitere Fördermöglichkeiten von uns im Rahmen der gemeinsamen Auswertung der Qualifizierungsanalyse einbezogen. Wir organisieren gern auch Termine und weitere Informationsmaterialien zur Unterstützung ihrer ‘neuen’ Fachkräftesicherungsstrategie.

3 Beispiele individueller Förderungen

Bei arbeitslosen Menschen werden die Kosten für die berufliche Weiterbildung übernommen – auch bei Umschulungen – wenn dadurch ihre Vermittlungschancen deutlich erhöht werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind auch die Gewährung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten möglich.

Für Beschäftigte ohne verwertbaren Berufsabschluss kommen die Förderung von Weiterbildungskosten für den Arbeitnehmer und die Gewährung eines Arbeitsentgeltzuschusses für den Arbeitgeber in Frage. Die Lehrgangskosten und der Arbeitsentgeltzuschuss können bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Für Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bis 249 Beschäftigte ist eine Übernahme der Lehrgangskosten, in Abhängigkeit von weiteren individuellen Fördervoraussetzungen, zwischen 50 und 100 Prozent möglich. Beschäftigte können auch hier beispielsweise Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten erhalten.

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