Blau machen nach Plan?

Krank sein planen bzw. blau machen nach Plan? Geht das denn? Ja, das geht, wenn z.b. die kalte Jahreszeit vor der Tür steht. Während jetzt die Spätsommersonne die Blätter bunt anmalt und es die Menschen zahlreich an die Luft treibt, planen einige wenige Arbeitnehmer schon mal im Voraus sich wegen möglicher psychischer Probleme oder Konflikte am Arbeitsplatz krankschreiben zu lassen. Das ist kein Witz, sondern eine Tatsache. Der Herbst, auch, wenn er sich wettertechnisch immer weiter in den Winter verschiebt, sind die Monate mit steigenden Krankheitstagen in Unternehmen.

Genau, wie auch die Statistik für Todesfälle ansteigt, steigt im Herbst auch die Anzahl der Krankentage. Das liegt am nassen und kalten Wetter und z.b. an den dunklen Tagen im Herbst bzw. Winter. Blau machen ist trotzdem nicht erlaubt.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
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2010: Jeder 20. plant Krankentage

Im Schnitt rechnen 3 bis 5 % der Arbeitnehmer mit 7 bzw. 3 Genesungstagen. 1 % plant mehr als drei Wochen lang ein. In den neuen Bundesländern planen 7 % sich krankschreiben zu lassen. Die vorsätzlichen Krankschreiber in der Studie vom Institut TNS EMNID sind:

  1. Volksschüler / Oberschüler mit Lehre
  2. Abiturienten
  3. Akademiker
  4. Berufstätige mit mittlerem Bildungsabschluss

Blau machen auf Krankenschein

Die Gründe sind vielfältig und vielschichtig. Manche wissen schon, dass im Winter die Konflikte auf der Arbeit zunehmen. Andere wollen dem Arbeitgeber eins auswischen oder es mangelt ihnen generell an Motivation.

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2015: Urlaub auf Krankenschein bleibt Trend

Allein für das Jahr 2013 registrierte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen über 40,5 Mio. Arbeitsunfähigkeitsfälle, mit mehr als 522 Mio. Fehltagen. Ob wirklich alle Krankschreibungen gerechtfertigt waren, bleibt für viele Arbeitgeber eine Vertrauensfrage.

Eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Versicherungs-Vergleichsportals Geld.de unter 1.000 Arbeitnehmern belegt nun aber: Krankfeiern ist in Deutschland längst Volkssport. Besonders beliebt: die kalte und dunkle Jahreszeit. Ganz nach dem Motto: Wenn eh alles schnupft und niest, fällt eine Krankschreibung mehr oder weniger in der Firma schon nicht auf. Die Studie wurde von der Keyfacts Onlineforschung GmbH durchgeführt. Alle Antworten wurden auf die rund 31,9 Mio. deutschen Berufstätigen hochgerechnet.

1,4 Mrd. Euro Schaden durch Arbeitsverweigerung

Das Ergebnis: Fast 2,1 Mio. Beschäftigte, 6,5 Prozent der Befragten, planen in diesem Winter ihren Arbeitgeber durch eine vorgetäuschte angebliche Krankheit zu betrügen und auf Blau zu machen. Sonderferien auf Kosten der Kollegen und der Firma sozusagen.

Doch was bedeutet das für die Volkswirtschaft? Wie Geld.de errechnete, entsteht durch das „Blaumachen“ ein Gesamtschaden in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro. Die Summe könnte allerdings noch steigen, denn weitere 2,5 Mio. Beschäftigte sind derzeit noch am Überlegen, ob sie sich nicht doch noch zu Karneval und Co. ein paar weitere Tage Urlaub auf Krankenkassenkosten genehmigen sollten.

Es gibt aber auch bedenkliche Entwicklungen in die andere Richtung: trotz Krankheit auf Arbeit gehen. Laut regelmäßiger Umfragen im Auftrag der Zeitschrift „Hausarzt“ bleiben ca. 46 % der Befragten (N=600) nicht konsequent zu Hause, wenn sie sich krank fühlen. Mit 50 % Männer und 43 % Frauen ist das Verhältnis der Geschlechter allerdings nicht ausgeglichen.

Fakt zum Nachdenken: Entsprechend der Untersuchung der Unternehmensberatungskollegen von Booz & Company kostet ein kranker Beschäftigter, der auf die Arbeit kommt, mit 2400 € Jahr gut doppelt so viel, wie ein Kranker, der sich zu Hause um seine Genesung kümmert.

Zurück zum Blau manchen nach Plan oder auf Krankenschein.

Männliche Kollegen sind dreister als Frauen

Die Studie belegt, dass die männlichen Kollegen dreister im Krankfeiern sind, als die weiblichen: Fast zwei Drittel (62 Prozent) aller „Blaumacher“ stammen aus dem „starken Geschlecht“, aber nur 38 Prozent sind Frauen.

Die Hitliste unter den Blaumachern führt die Rubrik „bis zu 3-Tage-Sonderurlaub“ an. Etwa 1,1 Mio. Arbeitnehmer (52 Prozent der „Blaumacher“) genügt dies, um sich vom Stress auf der Arbeit zu erholen.

Ebenfalls sehr beliebt sind Auszeiten zwischen vier bis sechs Arbeitstagen, die von mehr als einer halben Million Beschäftigten (0,7 Mio.) eingeplant sind. Doch es geht noch dreister: So planen sechs Prozent der „Blaumacher“ (0,1 Mio. Arbeitnehmer) zwischen sieben und neun Tage unberechtigt freizunehmen. Weitere neun Prozent (0,2 Mio. Beschäftigte) gehören fast schon der Kategorie „notorische Arbeitsverweigerer“ an. Sie wollen sogar mehr als neun Tage zu Hause faulenzen.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist das „Blau machen“ alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wer sich beim Feiern in der Kneipe erwischen lässt, riskiert seinen Job. Denn der Arbeitnehmer täuscht seinem Chef oder seiner Chefin vorsätzlich eine angebliche Arbeitsunfähigkeit vor. Fliegt der Schwindel auf, liegt alles Weitere im Ermessen des geprellten Arbeitgebers. Er kann zwischen Abmahnung, ordentlicher Kündigung oder gar fristloser Kündigung wählen.

Gründe für das „Blau machen“

Trotz der drohenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen: Bei den Gründen zum „Blaumachen“ sind die Simulanten um keine Ausrede verlegen. So feiern gut 22 Prozent (0,44 Mio. Arbeitnehmer) schon mal vorsorglich krank, weil „sie sich nicht bei Kollegen anstecken wollen“. Weitere 21 Prozent (0,35 Mio. Beschäftigte) gaben an, dass sie „im Winter regelmäßig psychologische Probleme“ bekämen und ihre Depression lieber zu Hause als im Büro pflegen wollten. 17 Prozent der Arbeitsverweigerer meinen, dass ihre Pausen im Winter weniger auffielen, da der Krankenstand in dieser Zeit allgemein höher liege als zu anderen Jahreszeiten. Immerhin 8 Prozent der bekennenden „Blaumacher“ wollten damit ihrem Arbeitgeber „eine auswischen“.

Die Geld.de-Studie gibt auch Einblicke in die Freizeitgestaltung der vorsätzlichen Krankmacher (Mehrfachnennungen waren möglich). Das Gros der „Blaumacher“ geht auf Nummer sicher und „bleibt zu Hause, lässt es sich gut gehen“ (61 Prozent). Grund: Man befürchtet, dass der Chef oder die Kollegen vielleicht doch mal spontan vorbeischauen, um gute Besserung zu wünschen.

Ganze 33 Prozent der Simulanten wollen das Plus an Freizeit für längst überfällige Hausarbeiten nutzen, während weitere 15 Prozent ihren alltäglichen Hobbys nachgehen möchten. Nur ein Prozent will sich mit Freunden treffen und einen „drauf machen“.

Etwas risikofreudiger sind acht Prozent der Befragten, die sich im Winter nach Sommer, Sonne und Strand sehnen. Sie nutzen den gelben Urlaubsschein für einen Kurztrip in den Süden. Drei Prozent zieht es wiederum in noch kältere Gefilde und verbringen die zusätzlichen Tage mit Skifahren in den Bergen.

Ob Abiturient oder Hauptschüler: Alle feiern gerne krank

Das Umfrageergebnis zeigt auch, dass sich das „Blaumachen“ fast gleichmäßig durch alle Bildungsschichten zieht. So gaben acht Prozent der Befragten mit Volks- und Hauptschul-Abschluss an, sich krankschreiben zu lassen. Bei den Befragten mit Abitur (Fach- und Hochschulreife) sind es sieben Prozent und bei denjenigen mit Realschulabschluss sechs Prozent.

Ursachenforschung in ihrem Unternehmen

Ein Blick in die Runde ihrer Mitarbeiter wird ihnen nicht auf Anhieb Klarheit bringen, wer welche Probleme, Sorgen oder Nöte mit sich rumschleppt. Auch der Gedanke, dass einer von ihnen gar zum Schure mit einer geplanten Krankschreibung eins auswischen will, lässt sich nicht ohne weiteres erkennen. Während in kleinen und mittelständischen Unternehmen der Chef auch gleichzeitig noch einen Großteil der Personalarbeit macht, ist es im Konzern oder bei zahlreichen Niederlassungen oft nicht möglich jeden Mitarbeiter persönlich zu kennen oder gar zu beurteilen.

Ein wesentlicher Fakt ist, dass viele Arbeitnehmer sich gar keinem Betrug am Arbeitgeber bewusst werden, wenn sie gar planen der Arbeit, ohne wichtigen Grund fernzubleiben. Auch das Umgehen von Konflikten am Arbeitsplatz war ein Grund für geplante Krankschreibungen. Und manch einer fühlte die Grippewelle oder die Depression wegen des schwindenden Sonnenlichtes eben schon im Voraus kommen. Und nicht nur das Blau machen treibt der Wirtschaft die Tränen in die Augen. Der ein oder andere Arbeitnehmer sieht sich in einem Nebenjob oder bei einer lukrativen Schwarzarbeit oft besser aufgehoben als gerade heraus im Gespräch mit dem Arbeitgeber einen Veränderungsprozess zu diskutieren. Auch hier nutzen ArbeitnehmerInnen das Mittel der Krankschreibung ein um das andere Mal für sich und zur Aufbesserung ihres Einkommens aus.

Was können sie als Arbeitgeber tun?

In der Regel werden sich ihre MitarbeiterInnen wohl an das geltende Recht – festgeschrieben im Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 EntgFG – halten, welches vor allem besagt, dass sie als Chef unverzüglich die Krankmeldung erhalten. Dauert die Arbeitsunfähigkeit dann länger als 3 Tage an, liegt ihnen spätestens am 2. Arbeitstag ein entsprechender Nachweis vor. Bei gesetzlich Versicherten wird zu dem vom behandelnden Arzt auch die Krankenkasse informiert.

Was aber, wenn sich ihnen der Verdacht aufdrängt, dass

  • der ein oder andere Mitarbeiter sich vorsätzlich von seinem Arbeitsplatz fernhält,
  • sich seine Krankschreibung um Brückentage häuft,
  • Krankheiten vortäuscht oder
  • aber (wiederholt) gegen die obige Meldepflicht verstößt bzw. Fristen nicht eingehalten werden?

Natürlich können sie bei groben Verstößen Abmahnungen aussprechen und dieses auch wiederholen, wenn sich das Vergehen mehrfach wiederholt. Mehrere Abmahnungen wegen der gleichen Geschichte führen auch über kurz oder lang zur Kündigung.

Verdacht: Blau machen planen

Haben Sie allerdings den Verdacht, dass einzelne ihre Krankheiten nur vortäuschen, müssen sie vor allem Beweise sammeln. Gerade fristlose bzw. außerordentliche Kündigungen liegen vorm Arbeitsgericht in der Beweislast des Arbeitgebers. Wenn der Verdacht besteht, dass ArbeitnehmerInnen während der Krankschreibung noch schwarz arbeiten, können betrügerische Spesen- oder Arbeitszeitabrechnungen, wettbewerbswidrige Außendiensttätigkeiten, vertragswidrige Kontakte zu Mitbewerbern hilfreiche und stichhaltige Beweise vor Gericht sein, wenn ihnen denn der Nachweis gelingt.

Natürlich empfiehlt es sich nicht allein Hand anzulegen oder in Mission Impossible Manier den Arbeitnehmer zu beschatten. In Zusammenarbeit mit Rechts- und Fachanwälten kann das Einschalten einer Detektei, wie hier als unabhängiges Unternehmen tätig, zu einer lückenlosen, diskreten und sicheren Beweiskette führen. Geschulte und fachkundige Mitarbeiter der Detekteien gehen nicht wie der Elefant im Porzellanladen vor, sondern ermitteln akribisch und arbeitsrechtlich relevant. Unterstützend kommen modernste technische Hilfsmittel zum Einsatz. Geht ihre Vermutung gar in einen hieb- und stichfesten Beweis über, können die Kosten für ihre Aufwendungen im Gerichtsverfahren sogar dem Verursacher der Kosten in Rechnung gestellt werden.

Bevor es zum Äußersten kommt …

In erster Linie beugt ein freundliches und vertrauensvolles Betriebsklima vor. Wenn man sich mit allen gut im Unternehmen aufgehoben fühlt, fällt es schwerer einfach so wegzubleiben. Regelmäßige Teambesprechungen, frisches Obst, Getränke oder gemeinsame Aktivitäten tragen ebenso zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz bei, wie das Einkaufen von Leistungen Dritter, angefangen vom betrieblichen Gesundheitsmanagement, über eine Physiotherapie bis hin zum professionell tätigen Work-Life-Balance Dienstleister für die externe Gesprächs- und Kontaktaufnahme. Wichtig ist auch, dass sie als Arbeitgeber immer ein offenes Ohr für ihre MitarbeiterInnen haben.

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