Hitze im Büro: Und was man dagegen unternehmen kann!

Auf extreme Temperaturen, die auch in unseren Breiten im Sommer keine Seltenheit mehr ist, reagiert der menschliche Körper oftmals mit Kopfschmerzen und Kreislaufproblemen. Konzentriertes Arbeiten ist bei Hitze im Büro erwiesenermaßen bei jedem Zweiten nicht möglich. Damit die Produktivität auch bei sommerlichen Temperaturen nicht zu stark leidet, sollte daher im Büro für Abkühlung gesorgt werden.

Gesetzlichen Regelungen für das Arbeiten bei Hitze im Büro

Egal wie hoch die Temperaturen draußen steigen, freistellen müssen Sie Arbeitnehmer aufgrund von Hitze nicht. Lediglich Schwangere, stillende Mütter und Mitarbeiter, die ein Attest vorlegen können, haben das Recht an besonders heißen Tagen von der Arbeit entbunden zu werden. Auch wenn Sie die äußeren Temperaturen nicht beeinflussen können, auf die Temperatur im Büro haben Sie im Rahmen Ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht zu achten. Die Temperatur im Büro sollte 26 Grad generell nicht überschreiten. An heißen Sommertagen gilt eine Temperatur von über 35 Grad als nicht mehr zumutbar. Steigt die Temperatur im Büro über diese Grenze hinaus, müssen Sie für Abkühlung sorgen.

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Den Büroalltag bei Hitze erleichtern

Eine Klimaanlage ist eine gute Möglichkeit, die Temperatur im Büro zu regeln. Doch sind nicht in jedem Gebäude und in jedem Raum die Voraussetzungen für diese gegeben. Stattdessen kann mit Ventilatoren Abhilfe geschaffen werden. Ventilatoren verwirbeln die heiße Luft und erzeugen so für einen angenehmen Luftzug. Die Luft wird zwar nicht wirklich abgekühlt, aber durch die Luftzirkulation sorgen Ventilatoren für ein willkommenes Gefühl der Abkühlung. Ventilatoren können platzsparend aufgestellt werden und es muss nichts extra montiert werden. Büroausstatter gaerner bietet Ventilatoren in vielfacher Ausführung, von einem Steh- bis Tischventilator. So kann man auch individuelle Bedürfnisse und Vorlieben berücksichtigen.

Wie sich jeder selbst Abkühlung verschaffen kann

Um für ein angenehmes Raumklima im Sommer zu sorgen, sollte bereits in den Morgenstunden, wenn es draußen noch einigermaßen erträglich ist, kräftig gelüftet werden. Danach kann man mit geschlossenen Fenstern und einem Sonnenschutz die heiße Sommerluft aussperren. Alle Geräte, die nicht benötigt werden, gilt es außerdem auszuschalten. Diese verursachen nur unnötige zusätzliche Hitze. Wenn es möglich ist, sollte man zudem so früh wie möglich mit der Arbeit beginnen, um der nachmittäglichen Temperaturspitze aus dem Weg zu gehen. Eine kleine Sprühflasche, ein kühlendes Fußbad oder ein feuchtes Tuch im Genick sorgen für eine schnelle Erfrischung und helfen dabei, die Hitze erträglicher zu machen. Um den Flüssigkeitsverlust durch das Schwitzen auszugleichen, sollte man viel trinken. Auf Kaffee sollte allerdings verzichtet werden, da dieser die Schweißproduktion noch zusätzlich anregt.

Und nicht nur bei Hitze im Büro

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Sommerliche Kleidung – das gilt es zu beachten

Auch die Bekleidung sollte an die Raumtemperaturen angepasst sein. Im Sommer empfiehlt es sich, Kleidung aus Baumwolle oder Leinen zu tragen. Diese Stoffe sind besonders saugfähig und luftdurchlässig. Die Kleidung sollte locker sitzen. Kurze Oberbekleidung und Hosen bzw. Röcke sind ideal. Mit Anzug und Krawatte kommt man schnell ins Schwitzen. Überlegen Sie, ob Sie die Kleiderordnung an besonders hohen Temperaturen nicht ein wenig lockern. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen sicher mit mehr Leistung danken.

Maßnahmen gegen Hitze im Büro und die Steuern

Ventilatoren

Klimageräte, Klimaanlagen und Ventilatoren zur Nutzung während der Arbeitszeit im Betrieb oder bei Auswärtstätigkeiten sind im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse angeschafft und somit nicht steuerpflichtig.

Anders sieht es bei Anschaffungen des Arbeitgebers für die Privatwohnung der Mitarbeitenden aus. Dies stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Besondere Förderungen durch Pauschalisierungsvorschriften o. ä. gibt es nicht und der 50-Euro-Sachbezug reicht in den wenigsten Fällen.

Eis, Getränke oder Obst für die Erfrischung

Verpflegung, die während der Arbeitszeit im Betrieb (kostenlos oder verbilligt) aufgrund der Hitze zur Verfügung gestellt wird, stellt steuerlich eine sogenannte Annehmlichkeit dar. Da die Leistung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers steht, ist sie nicht steuerbar und damit steuerfrei (H 19.3 „Nicht zum Arbeitslohn gehören“ LStH, sowie R/H 19.6 „Aufmerksamkeiten“ LStR/H). Steuerpflicht entsteht erst bei der Gestellung kompletter Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- oder Abendessen).

Duschmöglichkeiten gegen die Hitze im Büro und der Werkhalle

Eine erfrischende Dusche stellt gerade bei Hitze im Büro eine Wohltat dar. In 2 Fällen ist das kühle Nass von der Besteuerung ausgenommen. Fall 1 betrifft die Entfernung von Schmutz und die Wiederherstellung der Sauberkeit der Beschäftigten. Fall 2 ist die betriebliche Regelung im Zusammenhang mit der „morgendlichen“ Anreise mit einem Fahrrad bzw. der Zusammenhang mit dem Betriebssport.

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