rechtliche neuregelungen zu minijobs

an dieser stelle informieren wir sie, welche rechtlichen neuregelungen zu minijobs im januar 2008 anstehen. an januar 2008 erfolgt die vergabe von betriebsnummern über eine zentrale vergabestelle. für die vergabe und pflege der betriebsnummern sowie der in diesem zusammenhang erforderlichen betriebsdaten ist ab dem 1. januar 2008 bundesweit die zentrale betriebsnummernstelle der bundesagentur für arbeit in saarbrücken zuständig.

betriebsnummernservice und der minijob

postanschrift:
regionaldirektion betriebsnummernservice
postfach 10 18 44
66018 saarbrücken
e-mail:
betriebsnummernstelle@arbeitsagentur.de
arbeitgeber haben die beitragspflichtigen einnahmen für abgelaufene zeiträume frühestens drei monate vor rentenbeginn gesondert zu melden, auch bei auskunftsersuchen im versorgungsausgleichsverfahren durch das familiengericht. bei altersrente rechnet der rentenversicherungsträger nach eingang der gesonderten meldung die noch fehlenden (maximal drei monate) beitragspflichtigen einnahmen bis zum rentenbeginn hoch. dadurch werden arbeitgeber von der bisher geltenden pflicht entbunden, für die letzten drei monate vor rentenbeginn die voraussichtlichen beitragspflichtigen einnahmen im voraus zu ermitteln und zu bescheinigen.
ebenfalls geändert wurde die datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (deüv). die erstattung einer gesonderten meldung hat in jedem fall wie die entgeltmeldung mit der nächsten entgeltabrechnung und innerhalb eines monats nach dem verlangen des rentenantragstellers zu erfolgen. eine eventuell noch nicht erfolgte jahresmeldung ist gemeinsam mit der gesonderten meldung zu erstellen. für die meldungen der arbeitgeber nach § 194 absatz 1 sgb vi wurde der meldegrund 57 eingeführt.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

abfindungen wegen beschäftigungsende

für bei verlust des arbeitsplatzes bei geringfügigen beschäftigungsverhältnissen vom arbeitgeber an den minijobber gezahlte abfindungen ist lohnsteuer abzuziehen. der arbeitgeber muss in diesen fällen die lohnsteuer einbehalten und an das zuständige betriebsstättenfinanzamt abführen.
für diese abfindungen sind keine pauschbeträge an die minijob-zentrale abzuführen, da sie kein entgelt im sinne der sozialversicherung darstellen.

krankenversicherungspflicht für bisher nicht versicherte

an dieser stelle an sie als arbeitgeber die bitte, minijobber, die bisher nicht krankenversichert waren und auf grund der neuen regelung nun versicherungspflichtig in der gesetzlichen kranken- und pflegerversicherung sind, darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich an ihre zuständige krankenkasse wenden müssen.

knappschaft und see-krankenkasse schließen sich zusammen

zum 1. januar 2008 schließen sich die knappschaft in bochum und die see-krankenkasse in hamburg zu einer krankenkasse zusammen. dadurch entsteht eine große leistungsstarke krankenkasse mit rund 1,6 millionen versicherten, die unabhängig vom beruf für alle gesetzlich krankenversicherten wählbar ist. mit einem beitragssatz von 12,7 prozent, der auch 2008 bestehen bleibt, gehört die knappschaft zu den besonders günstigen krankenkassen in deutschland.

[update: 30.08.2011] minijobs sind brücke in den ersten arbeitsmarkt

staubsaugen, boden putzen, kochen, einkaufen, helfen im haushalt oder stundenweise im unternehmen mit anpacken? minijobs sind vielfältig und lukrativ. je nachdem, wer wen wie und wo beschäftigt – minijobber müssen sich an vorgaben und regeln halten. egal ob als arbeitgeber oder arbeitnehmer – minijobs bieten raum für gestaltung, qualifikation und bauen brücken.

minijob-zentrale bestätigt studie des instituts der deutschen wirtschaft köln

minijobs haben eine brückenfunktion in den ersten arbeitsmarkt und stellen keinesfalls eine sackgasse für beschäftigte dar. die minijob-zentrale der deutschen rentenversicherung knappschaft-bahn-see (kbs) bestätigt damit das ergebnis einer studie des instituts der deutschen wirtschaft köln (iw), die heute veröffentlicht wurde. demnach schafft jeder vierte geringverdiener den einstieg in eine besser bezahlte beschäftigung.
eine von der minijob-zentrale durchgeführte untersuchung kommt sogar zu dem resultat, dass jeder dritte minijobber nach beendigung seines minijobs eine sozialversicherungspflichtige beschäftigung aufnimmt, davon mehr als 40 prozent bei dem selben arbeitgeber. „diese aussage erhält zusätzliche bedeutung, wenn man bedenkt, dass nicht jeder beschäftigte, der einen minijob ausübt, an der aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen beschäftigung interessiert ist“, so der leiter der minijob-zentrale, dr. erik thomsen. der minijob-zentrale liegen erkenntnisse vor, wonach nur jeder vierte minijobber eine nicht-geringfügige beschäftigung aufnehmen möchte. infos rund um den minijob gibt es unter http://www.minijob-zentrale.de

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