Familienpflegezeit und Tücken aus der Sicht Praxis

Aufgrund der Zunahme pflegebedürftiger Menschen wurde am 1. Januar 2012 die neue Familienpflegezeit eingeführt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Arbeitnehmer zu verbessern.

Studie verdeutlicht die Probleme für Arbeitgeber mit der Familienpflegezeit

In der Zeit vom 27.11.14 bis 10.12.14 wurde mittels computergestützter telefonischer Umfrage eine Studie durchgeführt, um herauszufinden, welche Probleme sich aus der neuen Familienpflegezeit für Unternehmen ergeben haben. Es wurden bei dieser Studie 200 Mitarbeiter der Personalabteilungen mit Entscheidungskompetenz anonym befragt, und zwar in Betrieben ab 16 und mehr Mitarbeitern. Dabei stellte sich heraus, dass alle befragten Betriebe große Probleme bei der Umsetzung der Familienpflegezeit sahen. Vor allen Dingen die kleineren Betriebe mit Mitarbeiterzahlen zwischen 16 und 49 sahen sich außerstande, diese Idee in die Tat umzusetzen, obwohl seitens der Personalabteilungen die Einsicht vorhanden war, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für die Mitarbeiter wichtig ist und für deren Umsetzung gesorgt werden sollte.

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Die angesprochenen Punkte im Einzelnen

In der o. a. Studie wurden folgende Punkte zur Sprache gebracht:

  • Die Arbeitszeitreduzierung auf bis zu 15 Wochenstunden für die volle Dauer der Pflegephase
  • Die Freistellung zur Sterbebegleitung naher Angehöriger
  • Eine von der Pflegekasse bezahlte Auszeit von 10 Tagen

Prozentual gesehen sahen 63 % aller Personalentscheider erhebliche Probleme bei der Umsetzung der Arbeitszeitreduzierung ihrer Mitarbeiter zur Pflege nahestehender Angehöriger.

Auch bei der Freistellung zur Sterbebegleitung naher Angehöriger sahen noch 53 % der Personalentscheider erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung in ihrem Betrieb.

Am wenigsten Probleme sahen die Personalentscheider bei einer kurzen Auszeit von bis zu 10 Tagen mit Bezahlung der Arbeitskraft durch die Pflegekasse, aber selbst in diesem Fall gab noch ein Drittel der Personalentscheider an, hier Probleme zu sehen.

Die Einsicht ist vorhanden, aber die Unterstützung fehlt

Umso kleiner der Betrieb, umso größer erscheinen aktuell die Probleme der Personalentscheider, dieses neue Gesetz in der Realität umsetzen zu können. Durch den Ausfall der Mitarbeiter kommen auf die Betriebe große Schwierigkeiten zu, und das umso größere, je kleiner der Betrieb ist.

Es ist zwar bei den betroffenen Betrieben die Einsicht vorhanden, dass ihre Mitarbeiter sich um ihre Angehörigen im Ernstfall kümmern müssen, aber die Umsetzung erscheint ihnen immer schwierig und oft sogar unmöglich. Die Firmen betrachten die neue Gesetzgebung deshalb als zwar notwendig, vermissen aber Lösungsansätze und Hilfen für die betroffenen Betriebe, über die sich der Gesetzgeber bisher noch keine Gedanken gemacht hat. Das müsste umgehend nachgeholt werden.

Sozialberatung kann helfen

Der Familienservice, oder auch EAP bzw. betriebliche Sozialberatung bezeichnet, der familienfreund KG ist gerade für kleine und mittelständische Organisationen interessant. Rund um die Uhr stehen die Berater zur Verfügung, um Informationen und Angebote zu liefern. Kostenseitig orientiert sich das Angebot der Sozialberatung rund um Familie von 0 bis 99+ an den Erfordernissen von KMU – vor Beauftragung stehen die Kosten, egal wie umfangreich die Nutzung erfolgt, fest.

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