Arbeitskleidung – im Blaumann zum nächsten Kundentermin?

Viele Menschen tragen während ihrer Arbeitszeit eine bestimmte und für sie passende Arbeitskleidung. Bei bestimmten Berufsgruppen ist eine zweckmäßige (Schutz-)Kleidung bzw. persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben, um Gefahren für Körper, Geist und Gesundheit zu minimieren. Diese Arbeitskleidung, die zum Schutz dient, wird immer vom Arbeitgeber bereitgestellt. Er muss sie auch auswählen, beschaffen, warten und falls erforderlich Instand halten oder ersetzen. Eine Umlage auf den Beschäftigten ist untersagt. Arbeitskleidung, welche an Stelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird, ist nicht Sache des Arbeitgebers. Sie muss nicht kostenlos bereitgestellt oder gereinigt bzw. ersetzt werden.

Der Anzug in der Ausbildung

Viele Menschen tragen während ihrer Arbeitszeit einen Anzug oder ein Kostüm. Gerade, wenn man im Kundentermin bzw. Außendienst unterwegs ist, verlangt der Arbeitgeber ein gepflegtes und ordentliches Erscheiungsbild. Und trotzdem ist der Anzug und dessen Reinigung Privatsache. Das gilt auch, wenn Auszubildende während ihrer Ausbildung einen Anzug tragen müssen. Die Reinigungskosten dürfen nicht als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung in Abzug gebracht werden, so das Finanzgericht des Saarlandes beim Urteil mit dem AZ 2 K 1497/07.

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Der Anzug ist kein Schutzanzug!

Auch wenn die schicke Schale während der Arbeitszeit Pflicht ist, erkennt das Finanzamt die Reinigungskosten nicht an. Viele Menschen haben zudem nicht nur einen Anzug im Schrank, sondern einen ganzen Sack voll. Außerdem gibt es auch noch Winter- und Sommeranzüge. Ein Abzug der Kleidung als Werbungskosten kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt. Dazu zählen unter Anderem Uniformen und Schutzanzüge, aber herkömmliche Anzüge nicht. So kann ein angestellter Banker seine Anzüge nicht als Arbeitskleidung von der Steuer absetzen. Und auch Jugendliche in der Ausbildung, die im Anzug erscheinen müssen, sind für die Anschaffung selbst verantwortlich.

Nicht ganz ernstgemeintes Fazit

Entweder in den sauren Apfel beißen und die Reinigungskosten selber tragen oder mit Blaumann zur nächsten Besprechung gehen.

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