Arbeitnehmer und Selbstständige, die auf eigene Kosten einen Sprachkurs zur beruflichen Weiterbildung besucht haben, können diese beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Sprachkurs beruflich veranlasst war, so Michael Kern vom Weiterbildungsanbieter Kern AG Training, der bundesweit mehr als 40 Schulungszentren betreibt. Arbeitnehmer können die Kosten als Werbungskosten und Selbstständige als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
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Mobiles Lern- und Assistenzsystem für Trucker prämiert
Das europäische Bildungsnetzwerk Visir hat LogiAssist als eines der 20 innovativsten Bildungsprojekte in Europa ausgezeichnet. Das LogiAssist-System versorgt Transportfahrer mit den für sie wichtigen Informationen, etwa zu Themen wie Gefahrgut, Gesundheit oder Telematik. Mit LogiAssist können die Fahrer am Feierabend, in den Pausen oder auch während des Fahrens mit Audio-Vorlesungen lernen und sich mit Kollegen austauschen. Darüber bietet ein Assistenzsystem während der Arbeit gezielte Unterstützung.
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