Präsenzpflicht oder Home-Office?!

Computer (c) familienfreund.de

Das Home-Office steckt in Deutschland nach wie vor in den Kinderschuhen. Vorwiegend Selbstständige und Freiberufler nutzen den Vorteil, den das Home-Office mit sich bringen kann. Arbeitnehmer, gerade in Bürotätigkeiten, versuchen nach einer Studie des Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vergebens ihren Arbeitgeber vom Nutzen des heimischen Schreibtisches zu überzeugen.

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6 einfache Tipps, wie Sie sich vor Datenverlust schützen

Computer (c) familienfreund.de

Acronis hat wieder Tipps veröffentlicht, die Ihnen dabei helfen können, Ihr digitales Leben abzusichern und vor einem Datenverlust zu bewahren. Wie auch schon in den letzten Jahren gehören mobile Geräte, wie Smartphones, Tablets und Notebooks nach wie vor zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. Egal ob jung oder alt, erfahren im Umgang mit digitalen Geräten oder Computer-Neuling, immer Up-to-Date oder eher altmodisch, alle haben inzwischen sowohl auf ihren alten als dann auch auf den neuen Geräten wertvolle und einzigartige digitale Daten mit hohem persönlichem Wert, wie seltene Familienfotos oder die SMS nach dem ersten Date vom inzwischen geliebten Ehemann. Alle diese wichtigen Daten können leicht einem Datenverlust zum Opfer fallen, wenn das Gerät beispielsweise gestohlen oder beschädigt wird.

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Wie kann man Mitarbeiterfreundlichkeit messen?

Wegweiser Work Life (c) geralt / pixabay.de

Die Messbarkeit von familienfreundlichen Maßnahmen und Mitarbeiterfreundlichkeit führt in vielen Unternehmen und Chefetagen für erhitzte Diskussionen. Gibt es Kennziffern, die die Investition in die Mitarbeiter nicht nur rechtfertigen sondern zeigen, das es sich lohnt ? Als Gründungsmitglied der Allianz für Familie und Beruf, waren wir sehr froh, das sich am 10. Juli 2012 interessierte Arbeitgeber und Verbandsvertreter zusammenfanden, um mit den Vortragenden über das Thema ‘Messbarkeit Familienfreundlicher Maßnahmen’ zu sprechen.

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Mindestlöhne: Neue WSI-Datenbank liefert aktuelle Daten zu 30 Ländern

Bauarbeiter haben einen körperlich anstrengenden Beruf (c) piro4d / pixabay.de

Von nunmehr 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen 21 über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Drei von ihnen – die Niederlande, Rumänien und der EU-Neuling Kroatien – haben die Lohnuntergrenze in den vergangenen Wochen angehoben.

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Mitarbeiterunterstützung kann auch zu weit gehen

Unterhaltsgeld (c) artefaktum / pixelio.de

Als Work-Life-Balance Dienstleister sind wir begeistert, wie viel Herzblut und Engagement manche Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Tag legen. Manchmal gehen die Vorstellungen an Mitarbeiterunterstützung auch zu weit. Aus eigener Erfahrung können wir ein Lied davon singen und vor einiger Zeit musste sich sogar das Bundesarbeitsgericht damit beschäftigen.

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Arbeit ist Arbeit und Schnaps bleibt Schnaps

Schnaps bleibt Schnaps (c) Yudha Aprilian

Arbeit ist Arbeit und Schnaps bleibt Schnaps. So sehen es auch viele ihrer deutschen Mitarbeiter und Kollegen. Nur im Ausland sieht man es mit der Entflechtung von Privatem und Beruflichem etwas anders.

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Trends und Problemfelder lassen sich aus Daten zur Gesundheit und Arbeitssicherheit ableiten

Arbeitswelt im Wandel, Ausgabe 2012 Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA.de)

Die Arbeitsbedingungen, die Tätigkeit und die Gestaltung des Arbeitsplatzes sind für Mitarbeiter und Arbeitgeber besonders wichtig. Es gehört dazu, von Seiten des Arbeitgebers, auf alles zu achten und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Trotzdem passieren Unfälle oder Mitarbeiter sind dauerhaft von Berufskrankheiten betroffen. Zum wie viel genau und welche erstellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Broschüre Arbeitswelt im Wandel.

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familienkolumne: das kommende beschäftigungsdatenschutzgesetz und das eu-recht?

RA Uwe Karsten (c) drfingerle.de

und ist es in der praxis sinnvoll umsetzbar? ende august 2010 hat das bundeskabinett einen gesetzesentwurf zum beschdatschg vorgelegt. in diesem entwurf wird unter anderem geregelt, wie die datenerhebung vor, während und nach einem beschäftigungsverhältnis erfolgen darf. damit wird die gesamte personenbezogene kommunikation im arbeitsverhältnis erfasst und im bdsg geregelt. allerdings muss der arbeitnehmer im rahmen seiner informellen selbstbestimmung in einzelfällen (ärztliche untersuchung, verwendung von lichtbildern) die einwilligung erteilen, dass seine daten benutzt werden.
vor der einstellung ist die sache bereits kompliziert. es sei an die umfängliche rechtsprechung des bag zum personalfragebogen erinnert.
doch wem nutzt diese vorgehensweise? der arbeitnehmer ist immer in der schwächeren position. wer glaubt denn, dass er eine bewerbung abgibt, die daten zum geschlecht, religion, gesundheit und behinderung nicht preisgibt? spätestens im gespräch bei der einstellung wird es problematisch. soll der arbeitnehmer spontan prüfen, ob die erhebung der daten“ unverzichtbare voraussetzung „ für den job ist? was ist, wenn er ablehnt ? er bekommt den job nicht.
besondere vorsicht ist mit den beliebten netzwerken im internet geboten. man sollte sich sehr genau überlegen, was man da rein schreibt. xing und linked in sind in jedem fall nutzbar, soziale netzwerke wie facebook, schülervz und studivz sollen es nicht sein. wer kontrolliert, wenn der bewerber nicht einwilligt, ob die information aus den netzwerken nicht doch gegenstand der einstellungsüberlegungen gewesen ist? insofern hat die einwilligung des bewerbers lediglich deklaratorischen charakter in der praxis.
besser wäre es gewesen, eine checkliste aufzustellen, die vorgibt, was in eine stellenanzeige hineingehört, welche kriterien zur einstellung unter berücksichtigung der diskriminierungsrechtsprechung objektiv nachvollziehbar sind und im gespräch auch behandelt werden dürfen. arbeitgeber und bewerber dürften vor der einstellung bereits verunsichert sein. immerhin ist eine vollständige anonymisierung der bewerbung (noch) nicht vorgesehen.
während des arbeitsverhältnisses sind die risiken eines verstoßes durch den arbeitgeber hoch, der arbeitnehmer ist durch die aktuelle gesetzeslage nach der probezeit ausreichend geschützt. schon jetzt ist die rechtslage bei videoüberwachung, ortungssystemen und biometrischen verfahren recht umfänglich. das neue gesetz stellt allerdings viele themen, die in der rechtsprechung entschieden wurden klar (nutzung telefon, email und internet) auch weiterhin wird eine interessenabwägung zwischen denen des arbeitgebers und denen des arbeitnehmers erforderlich sein.
einfacher wird es wieder bei der frage der aufbewahrung und weitergabe persönlicher daten nach beendigung des arbeitsverhältnisses. alle daten die nach dem arbeitsverhältnis nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen.
letztlich soll sich der arbeitnehmer zunächst bei beschwerden an den arbeitgeber wenden. dies steht im widerspruch zur datenschutzrichtlinie 95/46, nach der jedermann das recht hat sich an unabhängige kontrollorgane zu wenden. ein arbeitgeber wird niemals einen verstoß gegen den datenschutz einräumen, weil er damit unter umständen schadensersatzansprüche und imageverlust befürchten muss.
insgesamt ist der entwurf in großen teilen gelungen, allerdings wird die praxis für alle beteiligten nicht einfacher und die konfliktproblematik steigt weiter. man wird abwarten müssen, welche änderungen dieser entwurf noch erfährt.
wenn sie fragen haben und rechtliche beratung suchen, bietet ihnen die dr. fingerle rechtsanwaltskanzlei einen rund-um-service.
die kanzlei dr. fingerle rechtsanwälte wurzelt in einer über 50jährigen tradition. ihr mehr als zehnjähriges engagement in leipzig ist geprägt von stetigem wachstum. die kanzlei ist überwiegend für unternehmen und institutionen tätig, darunter namhafte versicherer, internationale unternehmen und träger öffentlicher verwaltung. darüber hinaus betreuen die anwälte auch ausgewählte privatmandanten.
rechtsanwalt uwe karsten

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Ihr guter Ruf im Web

Internet | Browser (c) Markus Hein / Pixelio.de

ihr guter ruf im web eilt ihrem unternehmen und ihnen hoffentlich weit voraus. nicht nur in der realität sondern auch virtuell gibt es für einen guten ruf viel zu tun und, wenn man ihn den hat, ihn zu pflegen. lotsen statt löschen ist virtuell ein einfaches und simples motto.

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Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden wettbewerbswidrig

Werbeanrufe sind auch bei Gewerbetreibenden nicht erlaubt

Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden sind und bleiben verboten, wenn der Anrufer vor dem Gespräch nicht davon ausgehen kann, dass der Anzurufende mit dem Gespräch einverstanden sein wird. Die Folge eines solchen Anrufs bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige und unzumutbare Belästigung angesehen werden. Werbeanrufe sind bei Gewerbetreibenden einfach unzumutbar.

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