familienkolumne: betriebliche altersversorgungsregelungen sind zu überprüfen!

RA Uwe Karsten (c) drfingerle.de

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das bag hat in seiner entscheidung vom 15.2.2011 9 azr 750/09 einen fall der mittelbaren diskriminierung von frauen in der betrieblichen altersversorgung zu entscheiden gehabt. den frauen der geburtsjahrgänge 1940-1951 ist die vorzeitige inanspruchnahme der gesetzlichen altersrente ab dem alter von 60 jahren gem. § 237a ii sgb vi, anlage 20, möglich. männer können danach mit 63 jahren altersrente beanspruchen. endet nach einer vereinbarung der anspruch auf betriebliche vorruhestandsleistungen mit dem zeitpunkt des frühestmöglichen renteneintritts, folgt hieraus für männliche arbeitnehmer eine 3 jahre längere bezugsdauer.

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27.11.2007 Familienfreund goes Saxony

Karte von Sachsen (c) familienfreunde.de

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Praktische Hilfe rund um Work-Life-Balance wird deutschlandweit benötigt. Ideen, Konzepte und Modellprojekte zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden schon viele entwickelt, gestartet, aber auch wieder beendet. In Leipzig wurde von Personalverantwortlichen, Unternehmenslenkern und Anbietern familienunterstützender Leistungen das Konzept eines „zentralen Ansprechparters“ im Rahmen der Familienstadt Leipzig auf den Weg gebracht. Bisher deutschlandweit einzigartig wurde ein wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen geschaffen, welches als verlängerter Schreibtisch des HR-, Personal- und Diversity Managers funktioniert und in gleichem Maße für den Bürger da ist.

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AGG? Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz löst Antidiskriminierungsgesetz ab

Häusliches Arbeitszimmer, die Steuern und Mitarbeiterunterstützung (c) Geralt Altmann

Häusliches Arbeitszimmer, die Steuern und Mitarbeiterunterstützung (c) Geralt Altmann

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) löst Antidiskriminierungsgesetz ab. Arbeitsplätze diskriminierungsfrei ausschreiben oder seine Mitarbeiter vor Diskriminierung durch dritte schützen…ab 1.08.2006 ist das Gesetz. Der Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt auf dem Arbeitsrecht. Dabei gelten die Bestimmungen gleichermaßen für den öffentlichen Dienst und für die Privatwirtschaft. Insgesamt wurden 4 Richtlinien der europäischen Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt.

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