Jugendliche, die während ihrer dualen oder betrieblichen Ausbildung nicht mehr im Elternhaus wohnen, können bei der Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen. Die Höhe der Beihilfe zur Berufsausbildung (Zuschuss) richtet sich nach der Wohnsituation und dem Einkommen des Auszubildenden und der Eltern. Anträge für die Beihilfe gibt es in den Geschäftsstellen der jeweiligen Arbeitsagentur. Ein BAB-Rechner unterstützt bei der Berechnung der Zuschüsse.
Eltern
6-Stunden-Arbeitstag als ein Konzept für die Zukunft
„Hiermit bewerbe ich mich um eine Position in Ihrem Unternehmen in Teilzeit“ – für viele Personaler immer noch ein sofortiges KO-Kriterium. Denn in der Regel wird eine Teilzeitbeschäftigung immer noch mit einer halben Arbeitskraft in Verbindung gebracht, die trotzdem wie eine Vollzeit-Kraft eingearbeitet werden muss und die in der Anfangsphase die gleichen Kosten verursacht.
Familienfreundlichkeit um jeden Preis?
Mein Name ist Timo Blass und ich arbeite als Personalreferent bei einer Fachagentur für Personalmarketing. Im Zuge meiner Masterthesis mit dem Titel „Familie trotz Beruf – Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus Mitarbeiterperspektive“ führte ich problemzentrierte Interviews mit Mitarbeitern aus drei Unternehmen verschiedener Branchen und verschiedener Größenklassen durch, deren Ergebnisse ich hier in Form von einigen Beiträgen gerne präsentiere.
Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat in den vergangenen Jahrzehnten angesichts der steigenden Frauenerwerbstätigkeiten, der niedrigen Geburtenrate und der immer späteren Elternschaft, einen enormen Aufschwung erfahren. Als wesentliche Treiber für diesen Aufschwung gelten vor allem die demographischen Veränderungen sowie der weitreichende Wertewandel. Für die neue Generation von Eltern ist die Balance von Familien- und Arbeitswelt besonders wichtig. Daher gehört das Thema der Familienfreundlichkeit inzwischen zu jeder guten Arbeitgebermarke.
5 Antworten zum Elterngeld Plus, die Arbeitgeber kennen müssen
Neben individuellen Fragen der Beschäftigten zur Verbesserung der persönlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen wir auch Organisationen und Arbeitgebern bei der Einführung, Bündelung und Optimierung von mitarbeiterfreundlichen Maßnahmen zur Seite. Leider fehlt aus unterschiedlichsten Gründen Basiswissen zu den bereits bestehenden staatlichen Unterstützungleistungen. Dieses vermitteln wir z.b. in unserer Seminarreihe Familienwissen und stellen in unseren 3 Magazinen kostenfrei Know-How zur Verfügung. Heute wollen wir Ihnen einmal 5 einfache Fragen stellen und prüfen, ob Sie die Antworten zum Elterngeld Plus geben können.
Familie als Berufsvorteil: Diese 3 Fähigkeiten geben der Karriere den Kick
Karriere und Kinder – für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen scheinbar eine unvereinbare Kombination. Familie als Berufsvorteil klingt da schon fast wie Hohn. Dabei kann die eigene Familie zu einem echten Karriere-Kick werden – wenn man sich vor Augen führt, welche wertvollen Fähigkeiten man als Elternteil dazu gewinnt. Diese Eigenschaften machen Bewerber mit Nachwuchs zu echten Traumkandidaten für den ausgeschriebenen Job.
Die Großstadt mit Services beherrschbar machen
Große Städte, wie Leipzig, Dresden, Hamburg, Berlin, Köln, München oder Frankfurt erleben einen regelrechten Zuzugsboom. Immer mehr Menschen ziehen in die Großstadt. Oft hat das neben familiären Gründen vor allem berufliche. So geht der statistische Quartalsbericht der Stadt Leipzig, erschienen im März 2016, von knapp 16.000 Zuzügen ab 2014 aus. Auch in den anderen Städten werden wachsende Einwohnerzahlen verzeichnet. Allein in Berlin sind im Jahr 2015 46000 Zuzüge aus dem Ausland zu verzeichnen.
Zufriedenheit der Mütter steigt durch betriebliche Kinderbetreuung
Eine DIW-Studie untersucht, wie sich die Zufriedenheit der Mütter und erwerbstätigen Eltern allgemein ändert, wenn ihr Arbeitgeber Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie einführt. Hilft der Arbeitgeber bei der Kinderbetreuung, steigen die Arbeits- und die allgemeine Lebenszufriedenheit der im Unternehmen tätigen Mütter.
Erstattung der Mehrkosten, wenn kein Platz in der KiTa?
Seit 2008 wissen die Kommunen, dass Kindern zum 1. August 2013 ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege zusteht. Wie Kommunen damit umgehen, zeigen die vielen Gerichtsverfahren im gesamten Bundesgebiet. Die Berichterstattung hierzu hat stark abgenommen und es finden nur noch Urteile mit deutlicher Signalwirkung mediale Beachtung. So auch das Urteil vom 28. November 2014, Az. 7 K 3274/14, welches am Verwaltungsgericht Stuttgart gefällt wurde.
Auszubildende und Absolventen profitieren vom Berufseinstiegsermöglicher
Nach dem erfolgreichen Schul- und Universitätsabschluss steht jungen Menschen der Weg offen für die Arbeitswelt. Neben einer großen Zahl von Möglichkeiten und Chancen gibt es einige Stolpersteine, die es zu vermeiden gilt. Genauso lohnt sich die Recherche nach Berufsmöglichkeiten, die weniger offensichtlich scheinen. Berufseinstiegsermöglicher unterstützt deutschlandweit in einem großen Netzwerk junge Erwachsene und ihre Familien umfassend dabei, den Weg in die Berufstätigkeit erfolgreich gemeinsam zu meistern.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten (update)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Unternehmen genauso ein Anliegen wie für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Möglichkeit beider Elternteile eine Berufstätigkeit auszuüben, spielt die optimale Kinderbetreuung während der Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht, erstellt durch die IHK Stuttgart, welche Unterstützung das Steuerrecht für die Berücksichtigung der hierbei entstehenden Kosten bietet. Dabei werden die Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten von der „privaten“ Steuer der Eltern ebenso dargestellt wie die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen. Mit Blick darauf, dass sich die gesetzliche Lage ab dem Veranlagungsjahr 2012 geändert hat, wird hierbei nach alter Rechtslage (bis einschließlich Veranlagungsjahr 2011) und neuer Rechtslage (ab dem Veranlagungsjahr 2012) unterschieden.