Muster Mitarbeiterbefragung Kinderbetreuung (c) familienbefrager.de

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kaum genutzter Steuervorteil bei Angehörigenbetreuung

Zur Schaffung familienfreundlicherer Arbeitsbedingungen wurde in das Einkommensteuergesetz eine neue Steuerbefreiungsvorschrift aufgenommen. Danach sind zum einen Arbeitgeberleistungen an ein Dienstleistungsunternehmen, wie die familienfreund KG, steuerfrei, das den Arbeitnehmer in Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder Betreuungspersonal vermittelt. Der Steuervorteil bei Angehörigenbetreuung ist erstmals für Arbeitgeberleistungen anzuwenden, die ab 1.1.2015 geleistet wurden. Im Einzelnen ist folgender Gesetzeswortlaut des § 3 Nr. 34a EStG neu:

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Seniorin backt | Aktivierung (c) Gerd Altmann / pixelio.de

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Ein Leitfaden zum Familienpflegezeitgesetz für die Praxis und für die Rechtsberatung

Mit dem am 1.1.2012 in Kraft getretenen Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, „die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Pflege zu verbessern“ (§ 1 FPfZG). Im Jahre 2011 wurden 1,63 Millionen Menschen in häuslicher Umgebung gepflegt. In 70 % der häuslichen Pflegearrangements sind Familienangehörige als Pflegende beteiligt. In 47 % wird die häusliche Pflege sogar alleine durch Familienangehörige erbracht.

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