Das Internet ist nicht nur ein wichtiges, häufig unverzichtbares Kommunikationsmittel, es enthält auch viele Kostenfallen, auch solche, die gerade auf Freiberufler und Gewerbetreibende abzielen.
Urteil
Willkommen in unserem Archiv, in dem Sie Beiträge mit Urteilen aus dem Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht finden, die für Unternehmerinnen und Unternehmer von Interesse sind. Diese Urteile können Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu verstehen, Ihre Steuerlast zu optimieren und Ihre soziale Absicherung zu gewährleisten.
Wir laden Sie ein, die Urteile für Ihre Arbeit zu nutzen und sich an der Diskussion zu beteiligen. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Fragen, die wir gemeinsam mit unserem fachlichen Netzwerk beantworten. Viel Spaß beim Stöbern in unserem Archiv!
Streit um Anwaltshonorar – Ist ein Stundenhonorar zulässig?
Eine Honorarvereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und einem Mandanten, die darauf abzielt, dass für eine Vertretung vor Gericht geringere Gebühren zu zahlen sind als gesetzlich vorgeschrieben, ist nichtig. Das hat das Amtsgericht München mit einem 28.06.2011 veröffentlichten Urteil vom 3.März 2011 entschieden (Az.: 223 C 21648/10).
familienkolumne: das kommende beschäftigungsdatenschutzgesetz und das eu-recht?
und ist es in der praxis sinnvoll umsetzbar? ende august 2010 hat das bundeskabinett einen gesetzesentwurf zum beschdatschg vorgelegt. in diesem entwurf wird unter anderem geregelt, wie die datenerhebung vor, während und nach einem beschäftigungsverhältnis erfolgen darf. damit wird die gesamte personenbezogene kommunikation im arbeitsverhältnis erfasst und im bdsg geregelt. allerdings muss der arbeitnehmer im rahmen seiner informellen selbstbestimmung in einzelfällen (ärztliche untersuchung, verwendung von lichtbildern) die einwilligung erteilen, dass seine daten benutzt werden.
vor der einstellung ist die sache bereits kompliziert. es sei an die umfängliche rechtsprechung des bag zum personalfragebogen erinnert.
doch wem nutzt diese vorgehensweise? der arbeitnehmer ist immer in der schwächeren position. wer glaubt denn, dass er eine bewerbung abgibt, die daten zum geschlecht, religion, gesundheit und behinderung nicht preisgibt? spätestens im gespräch bei der einstellung wird es problematisch. soll der arbeitnehmer spontan prüfen, ob die erhebung der daten“ unverzichtbare voraussetzung „ für den job ist? was ist, wenn er ablehnt ? er bekommt den job nicht.
besondere vorsicht ist mit den beliebten netzwerken im internet geboten. man sollte sich sehr genau überlegen, was man da rein schreibt. xing und linked in sind in jedem fall nutzbar, soziale netzwerke wie facebook, schülervz und studivz sollen es nicht sein. wer kontrolliert, wenn der bewerber nicht einwilligt, ob die information aus den netzwerken nicht doch gegenstand der einstellungsüberlegungen gewesen ist? insofern hat die einwilligung des bewerbers lediglich deklaratorischen charakter in der praxis.
besser wäre es gewesen, eine checkliste aufzustellen, die vorgibt, was in eine stellenanzeige hineingehört, welche kriterien zur einstellung unter berücksichtigung der diskriminierungsrechtsprechung objektiv nachvollziehbar sind und im gespräch auch behandelt werden dürfen. arbeitgeber und bewerber dürften vor der einstellung bereits verunsichert sein. immerhin ist eine vollständige anonymisierung der bewerbung (noch) nicht vorgesehen.
während des arbeitsverhältnisses sind die risiken eines verstoßes durch den arbeitgeber hoch, der arbeitnehmer ist durch die aktuelle gesetzeslage nach der probezeit ausreichend geschützt. schon jetzt ist die rechtslage bei videoüberwachung, ortungssystemen und biometrischen verfahren recht umfänglich. das neue gesetz stellt allerdings viele themen, die in der rechtsprechung entschieden wurden klar (nutzung telefon, email und internet) auch weiterhin wird eine interessenabwägung zwischen denen des arbeitgebers und denen des arbeitnehmers erforderlich sein.
einfacher wird es wieder bei der frage der aufbewahrung und weitergabe persönlicher daten nach beendigung des arbeitsverhältnisses. alle daten die nach dem arbeitsverhältnis nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen.
letztlich soll sich der arbeitnehmer zunächst bei beschwerden an den arbeitgeber wenden. dies steht im widerspruch zur datenschutzrichtlinie 95/46, nach der jedermann das recht hat sich an unabhängige kontrollorgane zu wenden. ein arbeitgeber wird niemals einen verstoß gegen den datenschutz einräumen, weil er damit unter umständen schadensersatzansprüche und imageverlust befürchten muss.
insgesamt ist der entwurf in großen teilen gelungen, allerdings wird die praxis für alle beteiligten nicht einfacher und die konfliktproblematik steigt weiter. man wird abwarten müssen, welche änderungen dieser entwurf noch erfährt.
wenn sie fragen haben und rechtliche beratung suchen, bietet ihnen die dr. fingerle rechtsanwaltskanzlei einen rund-um-service.
die kanzlei dr. fingerle rechtsanwälte wurzelt in einer über 50jährigen tradition. ihr mehr als zehnjähriges engagement in leipzig ist geprägt von stetigem wachstum. die kanzlei ist überwiegend für unternehmen und institutionen tätig, darunter namhafte versicherer, internationale unternehmen und träger öffentlicher verwaltung. darüber hinaus betreuen die anwälte auch ausgewählte privatmandanten.
rechtsanwalt uwe karsten
Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Spanien
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Spanien ist anders als in Deutschland organisiert. Andere Länder, andere Sitten. So betrachten wir heute mal die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Spanien. Ähnlich wie bei uns in Deutschland das Mutterschutz– und Arbeitszeitgesetz gibt es auch in Spanien Regelungen für Eltern mit Kindern, um die um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Spanien zu verbessern.
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig?
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig? Zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, der Änderung von Arbeitsbedingungen und dem Wunsch nach Altersteilzeit haben wir für Sie Urteile zusammengefasst. Außerdem informieren wir sie fortlaufend über aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht auch aus Veranstaltungen an denen die familienfreund KG teilgenommen hat.
insolvenz – woran sie als unternehmer nicht gerne denken
geht es der wirtschaft schlecht, leiden auch die unternehmen und unter umständen sind arbeitsplätze gefährdet. jeder unternehmer versucht für schlechtere zeiten vorzusorgen, rücklagen zu bilden oder mit kurzarbeit auf eine schwierige arbeitslage zu reagieren. aber es gibt durchaus situationen, die auch den besten unternehmer sprichwörtlich in den ruin treiben. sie es nun die wirtschaftskrise, nicht zahlende kunden oder zu hohe verbindlichkeiten. insolvenz anmelden, ist nicht leicht – zögert man zu lange macht man sich unter umständen strafbar. die eröffnung des insolvenzverfahrens ist schwieriger aber manchmal unumgänglich.
Wissensvorsprung: Urteil zur Pendlerpauschale
Immer auf dem neusten Stand? Gerade heute gab es vom Bundesverfassungsgericht das langersehnte Urteil zur Pendlerpauschale. Die Richter entschieden, dass die ab 1. Januar 2007 in Kraft getretene Regelung zur Pendlerpauschale verfassungswidrig sei.
Witterungsbedingter Arbeitsausfall – Arbeitgeber trägt Risiko
Kann man als Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn es stürmt und schneit? Nein natürlich nicht einfach so. Wenn nichts weiteres vom Arbeitgeber bekannt gegeben wird, muss man in der Regel versuchen sogar pünktlich auf Arbeit zu erscheinen. Aber wie verhält es sich, wenn witterungsbedingt keine oder nur wenig Arbeit anfällt? Kann der Arbeitgeber dies schon im Vorraus im Arbeitsvertrag planen und Lohn einbehalten?
Kostenfaktor Personal – aber auch Gewinngarant
Mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen planen für die nächsten drei Jahre (2008-2011) höhere Personalbudgets ein. Die Gründe für den stetig steigenden Kostendruck sind vielfältig.
Arbeitskleidung – im Blaumann zum nächsten Kundentermin?
Viele Menschen tragen während ihrer Arbeitszeit eine bestimmte und für sie passende Arbeitskleidung. Bei bestimmten Berufsgruppen ist eine zweckmäßige (Schutz-)Kleidung bzw. persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben, um Gefahren für Körper, Geist und Gesundheit zu minimieren. Diese Arbeitskleidung, die zum Schutz dient, wird immer vom Arbeitgeber bereitgestellt. Er muss sie auch auswählen, beschaffen, warten und falls erforderlich Instand halten oder ersetzen. Eine Umlage auf den Beschäftigten ist untersagt. Arbeitskleidung, welche an Stelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird, ist nicht Sache des Arbeitgebers. Sie muss nicht kostenlos bereitgestellt oder gereinigt bzw. ersetzt werden.
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