die richter des bundesgerichtshofes befanden, dass auch für werbung und angebote von dienstleistungen und waren das zusenden von werbemails und werbefaxen ohne einwilligung unzulässig ist. auch beim versenden an gewerbliche adressaten muss eine vorherige einwilligung vorliegen muss. einzige ausnahme: der adressat hat für derartige zwecke vorgesehene e-mail-adressen und telefaxnummern öffentlich zugänglich gemacht. die urteile betreffen zwei fälle. im ersten fall bekundete ein fahrzeughändler bei einer toyota-vertretung sein interesse zum sofortigen ankauf von drei bestimmten toyota-modellen. der zweite fall betrifft den anbieter eines online-fußballspiels. dieser hatte per e-mail bei einem fußballverein angefragt, ob er auf der website des vereins sein werbebanner gegen umsatzprovision platzieren dürfe.
weiterlesenSchlagwort: werbung
Mit kleinen Dingen große Erfolge erzielen – Werbegeschenke wirken
Mit kleinen Dingen große Erfolge erzielen – die modernen Unternehmen schätzen die Werbeerfolge kleiner und großer Werbegeschenke. Doch hier soll nicht nur der erwachsene Kunde angesprochen werden, da Familien auch zum Kundenkreis gehören, sollen schon die Kinder mit tollen Werbeartikeln für Kaufwünsche belohnt werden.
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