Vertrauensverlust: Wenn Arbeitnehmer betrügen, lügen und stehlen

Die Arbeitgeber und ihre mittelständischen Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft – so hört und liest man es immer wieder. Sie schaffen Arbeitsplätze, zahlen Lohn und Gehalt und ermöglichen damit ihren Beschäftigten sich und ihre Familie zu versorgen und zu konsumieren. So weit so gut möchte man meinen – allerdings haben viele Angestellte gar keinen Bezug mehr zu dem was der Arbeitgeber alles für sie leistet. Immer öfter nutzen sie dessen Gutmütigkeit und sein Entgegenkommen schamlos aus. Arbeitnehmer betrügen und hintergehen ihren Arbeitgeber in vielerlei Form. Wird es dem Arbeitgeber bekannt, führt das in der Regel zum sofortigen Vertrauensverlust und man meint, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer irreparabel geschädigt ist.

Vertrauensverlust: Abmahnung, Kündigung und Wiedereinstellung?

Neben einer Strafanzeige mündet so ein Vertrauensverlust in der Regel in eine Abmahnung oder/und endet mit Kündigung. Allerdings ist die Dunkelziffer von nicht zur Anzeige gebrachten, geschäftsschädigendem Verhalten, Diebstahl und Betrug sehr hoch. Entstandene Schäden belasten das Unternehmen, weil der Arbeitgeber sie letztlich aus seiner Tasche zahlen muss.Vielen betrogenen Arbeitgebern fehlen nicht selten die Beweise, um den Mitarbeiter endgültig zu entlassen. Eine übereilt ausgesprochene fristlose Kündigung wandelt sich bei einer nachträglichen Klage vor dem Arbeitsgericht manchmal zurück in eine Abmahnung oder mündet gar in Wiedereinstellung. Ist nicht alles lückenlos beweisbar, gibt es arbeitsrechtliche Formfehler, kommt es zu einem Vergleich oder gewinnt gar der Arbeitnehmer den Prozess bleiben viele betrogene Arbeitgeber auf den Kosten sitzen. Betrug und Diebstahl haben dabei viele Gesichter.

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Vom Stück Kuchen bis hin zur Schwarzarbeit

Die geschlossenen Arbeitsverträge beinhalten in der Regel alles wichtige, um eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe sicherzustellen. Der Mißbrauch vom Arbeitsmitteln, die Mitnahme von Arbeitsmaterial oder produzierten Waren, das Arbeiten für die Konkurrenz, Nebentätigkeiten oder das Vortäuschen von Krankheit sind verboten und trotzdem passiert es täglich. Im Gedächtnis sind uns Urteile, wie das gegen die Bäckereiverkäuferin, die den nicht verkauften Kuchen einfach selbst ißt. Diebstahl urteilte das Gericht 1984 und die fristlose Kündigung wurde ausgesprochen. Aber auch Stromklau, Materialklau und das Wertmarkenmißbrauch waren schon Gegenstand von Gerichtsverhandlungen. Ebenso viel Schaden, wie der Betrug mit materiellen Gütern richtet der Betrug mit immateriellen Gütern, wie Arbeitszeit an. Der wirtschaftliche Schaden durch Blaumacher und Schwarzarbeiter ist unlängst beziffert.

Betrogene Arbeitgeber und ihre Möglichkeiten

Wenn Arbeitnehmer betrügen, fühlen sie sich oft sogar im Recht. Entweder stufen sie ihr eigenes Tun aus vielerlei Gründen nicht kriminell ein oder, sie nehmen sich unter Umständen einfach nur das, was sie denken, was ihnen außer ihrem Lohn noch zusteht. Von einem Vertrauensverlust durch Betrug wollen sie nichts hören. Und auch die Entlassung empfinden sie als ungercht. In neueren Urteilen von Arbeitsgerichten wird bei Fehltritten oft die Betriebszugehörigkeit beachtet oder alle Freiräume der Mitarbeiter sind Gegenstand der Verhandlung  und schnell steht nicht mehr der Arbeitnehmer sondern die gesamte Unternehmensphilosophie vor Gericht. Der Gedanke hier, wenn alle eine “große Familie” sind, kann der einzelne Arbeitnehmer als Familienmitglied vielleicht nicht mehr genau erkennen, ob er gerade ein Unrecht begeht.

Im Zweifel für den Angeklagten

Die Beweislast kehrt sich immer zu lasten des Arbeitgebers bzw. Klägers um. Er muss belegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat und Schaden angerichtet wurde. Hilfe bietet das Einschalten einer Detektei. Als Qualitätsmerkmal gilt der Zusatz geprüfter Detektiv (ZAD) bzw. ZAD geprüfter Privatermittler (IHK-zertifiziert). Die Detektei Lentz® unterstützt seit vielen Jahren ihre Kunden beim der kniffligen Ermittlungsarbeit bundesweit und international. Die geprüften Detektive kommen zum Einsatz, wenn ein begründeter Verdacht gegen einen bestimmte Mitarbeiter vorliegt. Als Arbeitgeber dürfen sie nämlich sehr wohl bei so einem begründeten Verdacht gegen einen Mitarbeiter externe Personen einschalten und denen auch personenbezogene Daten (Name, Anschrift der Mitarbeiter) weitergeben.

Klare Regeln im Unternehmen festlegen

Bevor der Arbeitsplatz zum Tatort wird, sollten sie als Arbeitgeber genau überlegen, ob und wie sie die Nutzung von unternehmensbezogenen Ressourcen regeln und gestatten. Schließen sie z.b. die Nutzung des Arbeitscomputers für Privates aus, können sie im Fall des Verstoßes entsprechend hart durchgreifen. Begegnen sie den Mitarbeitern auch bei langer Betriebszugehörigkeit mit Klarheit und entsprechenden Weisungen. Wenn z.b. alle ihr Handy aufladen, kann man auch andere Geräte am Arbeitsplatz an die Steckdose hängen. Einzelne Mitarbeiter oder Abteilungen zu bevorzugen bzw. zu benachteiligen, geht in der Regel nach hinten los. Ist ein Schaden entstanden, verlieren sie keine Zeit, weil sie Kosten scheuen. Suchen sie sich fachkundige Unterstützung, schalten sie einen Anwalt ein oder sprechen sie erstmal Abmahnungen aus. Bei mehreren Abmahnungen zum gleichen Verstoß können sie auch fristlos kündigen.

Fachkräftesicherer hilft mit dem Netzwerk

Die familienfreund KG kann mit einem Netzwerk zu (Fach)anwälten für Arbeitsrecht – auch in ihrer Nähe – weiterhelfen. Auch vertrauensbildende Maßnahmen durch externe Unterstützung kann ein Mittel sein.

Das verstehen wir als partnerschaftliche Hilfe.

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