Zusammensetzung und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Unternehmen und Betriebe in denen ein gewählter Betriebsrat tätig ist, glänzen nicht nur durch ihre Ausgeglichenheit der Kräfte, sie bergen auch größeres soziales Potenzial. Zufriedenheit, Ausgeglichenheit, betriebliches Engagement, um nur einige zu nennen. In Anlehnung an diese große Errungenschaft ’Betriebsrat’ richtet sich die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) aus. Auch sie vertritt Menschen und deren Bedürfnisse in Betrieben. Ihre Arbeit betrifft die Belange von jugendlichen Arbeitnehmern unter 18 Jahre sowie die der Auszubildenden (Praktikanten, Werkstudenten) unter 25 Jahre. Alle zwei Jahre stehen die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) an. Die Anzahl der Mitglieder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist abhängig von der Zahl der Auszubildenden und Jugendlichen, deren Anliegen und Interessen sie vertreten soll. Je nach Größe des Betriebes kann eine JAV aus nur einer einzigen Person, bis maximal fünfzehn Personen bei 1000 und mehr Jugendlichen, bestehen.

Der Betriebsrat als unerlässlicher Partner

Um eine JAV installieren zu wollen bedarf es entweder den Vorschlag des Betriebsrates, der für den Betrieb zuständigen Gewerkschaft, oder des Arbeitgebers. Nach rechtlich einwandfreier Wahl sind die Aufgaben und Pflichten der JAV klar definiert. Sie beinhalten die Fürsorge im Bereich des Jugendarbeitsschutzes, des Berufsbildungs- und Mutterschutzes, sowie der Arbeitszeitgesetze, der Tarifverträge, Verordnungen und Dienstvereinbarungen. Gemäß § 60 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) besteht in allen Segmenten der JAV Tätigkeiten eine absolute Informationspflicht an den Betriebsrat, da dieser die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten hat. Das Betätigungsfeld einer JAV Arbeit ist breitgefächert und erfordert neben einem starken Durchsetzungsvermögen auf der Basis professioneller Interessenvertretung, auch die Beachtung rechtlich festgelegter Rahmenbedingungen verschiedener Gesetze. Seit 2001 ist der Aufgabenkatalog einer JAV um folgende allgemeine Punkte erweitert worden. (§ 70 Abs. 1 BetrVG):

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  • Geschlechtliche Gleichstellung in der Ausbildung
  • Maßnahmen für eine Übernahme nach der Ausbildung
  • Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen und Vorschriften ( Arbeitszeit, Urlaub, Vergütung)
  • Drängen auf Erledigung berechtigter Anregungen beim Betriebsrat
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Integration ausländischer Auszubildender

Im Normalfall entsendet die JAV einen Vertreter in die Betriebsratssitzung. Geht es konkret um die Behandlung Auszubildender und jugendlicher Arbeitnehmerinnen, haben alle Mitglieder der JAV Teilnahmerecht. Bei wichtigen Beschlüssen sogar volles Stimmrecht (§ 67 Abs.2 S.1 BetrVG). Das Recht auf eigene Sprechstunden der JAV besteht nur bei einer Mindestanzahl von 50 zur JAV wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden.

Damit die Ausbildung in gesicherten Bahnen läuft, die etwaige Übernahme problemlos vonstatten geht und der Berufsstart perfekt klappt, braucht es auch im Segment der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) geschulte Mitarbeiter. Vertrauen Sie sich dem renommierten Weiterbildungsinstitut Poko an. Lassen Sie sich durch Schulungen und Fortbildungsseminaren zu einem wichtigen Baustein des beruflichen Nachwuchses ausbilden.

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