In Sachsen gibt es staatliche Zuschüsse zur Fachkräftesicherung in Höhe von 50 %. In einem Erstgespräch Betriebsberatung prüfen wir, ob Ihr Betrieb von diesem Angebot profitieren kann.
Mit dem Absenden Ihrer Informationen gehen Sie den 1. Schritt zur Lösung Ihres Personalproblems:
Wie geht es nach der Anfrage zum kostenfreien Erstgespräch Betriebsberatung weiter?
- kostenfreies Erstgespräch – Festlegung Beratungsthema, Abstimmung Umfang
- Übersendung Angebot inkl. Förderantrag für die Betriebsberatung
- Antragstellung über unseren Qualitätssicherer
- Antragsbearbeitung und Übergabe an die Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Bewilligungsbescheid SAB an den Betrieb
- Übersendung Vertrag Qualitätssicherer an Unternehmen
- Anzahlung Unternehmen an Qualitätssicherer in Höhe von 25%
- Leistungserbringung durch uns
- monatliche Abrechnung (Leistungsnachweis) an Qualitätssicherer
- monatliche Abrechnung (Rechnung) an Unternehmen
- monatliche Honorarabgleichung Unternehmen an Qualitätssicherer
- Abschlussbericht und Schlussrechnung
- Schlussrechnung und Abrechnungsdokumente an Unternehmen
- Schlusshonorar und Abrechnungsdokumente Unternehmen an Qualitätssicherer
- Prüfung / Übergabe Abrechnung an SAB
- Auszahlung Zuschuss SAB an Unternehmen
- Evaluierung der Beratung durch Qualitätssicherer ca. 6 Monate nach Abschluss