In Sachsen gibt es staatliche Zuschüsse zur Fachkräftesicherung in Höhe von 50 %. In einem Erstgespräch Betriebsberatung prüfen wir, ob Ihr Betrieb von diesem Angebot profitieren kann.

Mit dem Absenden Ihrer Informationen gehen Sie den 1. Schritt zur Lösung Ihres Personalproblems:




    In unserer Datenschutzerklärung erläutern wir, wie verantwortungsvoll wir mit ihren Daten umgehen und diese selbstverständlich nicht an Dritte weitergeben.

    Wie geht es nach der Anfrage zum kostenfreien Erstgespräch Betriebsberatung weiter?

    1. kostenfreies Erstgespräch – Festlegung Beratungsthema, Abstimmung Umfang
    2. Übersendung Angebot inkl. Förderantrag für die Betriebsberatung
    3. Antragstellung über unseren Qualitätssicherer
    4. Antragsbearbeitung und Übergabe an die Sächsische Aufbaubank (SAB)
    5. Bewilligungsbescheid SAB an den Betrieb
    6. Übersendung Vertrag Qualitätssicherer an Unternehmen
    7. Anzahlung Unternehmen an Qualitätssicherer in Höhe von 25%
    8. Leistungserbringung durch uns
    9. monatliche Abrechnung (Leistungsnachweis) an Qualitätssicherer
    10. monatliche Abrechnung (Rechnung) an Unternehmen
    11. monatliche Honorarabgleichung Unternehmen an Qualitätssicherer
    12. Abschlussbericht und Schlussrechnung
    13. Schlussrechnung und Abrechnungsdokumente an Unternehmen
    14. Schlusshonorar und Abrechnungsdokumente Unternehmen an Qualitätssicherer
    15. Prüfung / Übergabe Abrechnung an SAB
    16. Auszahlung Zuschuss SAB an Unternehmen
    17. Evaluierung der Beratung durch Qualitätssicherer ca. 6 Monate nach Abschluss

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