Sozialsystem: Gutscheine für Kinderbetreuung und Pflegeleistung?

Eine Sozialpolitik anhand von Gutscheinen für staatliche Transferleistungen könnte eine Reformdividende in Milliardenhöhe bedeuten. Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat ergeben, dass staatliche Transferleistungen über die Vergabe von Gutscheinen wesentlich effizienter eingesetzt werden könnten. Demnach könnten bis zu 30 % der Transfervolumina in den Bereichen Kinderbetreuung, Pflegeleistungen, Behindertenhilfe und Grundsicherung zielgerichteter eingesetzt werden.

Allein für den Bereich der Kinderbetreuung könnte das eine Reformdividende von bis zu 4,7 Milliarden Euro bedeuten. Diese Effizienzgewinne würden hauptsächlich durch die Einsparung an Bürokratiekosten erzielt werden. Durch den Einsatz von Gutscheinen wäre es möglich, spezielle Gruppen zielgenau zu fördern und so Mitnahmeeffekte zu verhindern.

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Missbrauch und Mitnahmeeffekte senken

Das deutsche Sozialsystem funktioniert nicht Gott gegeben, sondern basiert auf der Einnahme von Steuern, die abhängig Beschäftigte von ihrem Einkommen entrichten. Jede Wohltat, jede Hilfe und jede Sozialleistung wird daraus finanziert. Damit alles reibungslos funktioniert und einem Teil der Bevölkerung mit Sozialleistungen geholfen werden kann, ist eine hohe Zahl Beschäftigungsquote nützlich. Gerade im Bereich der Pflege droht dem Sozialsystem der Kollaps. Mit steigender Anzahl älterer Menschen wird es kaum möglich sein, dass alle gleichermaßen von den gezahlten Beiträgen zur Pflegepflichtversicherung versorgt werden können. Ähnlich ist es auch in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung und die drohende Altersarmut. In beiden Fällen ist der Deutsche längst gezwungen, privat vorzusorgen.

Viele Menschen in Deutschland profitieren in unterschiedlichen Lebensphasen von den Sozialleistungen – einige nehmen sie auch missbräuchlich in Anspruch, z.b. durch bewusst falsche Angaben. Werden Sozialleistungen in Form von Geld ausgezahlt, besteht natürlich immer die Chance, dass sie nicht dem zugutekommen, für den sie beantragt sind. Diesem Missbrauch mit Gutscheinen vorzubeugen, scheint plausibel. Allerdings stellt es auch alle Sozialleistungsempfänger unter Generalverdacht. Hier muss man an das eigenverantwortliche und ehrliche Handeln eines jeden Bürgers appellieren. Sozialleistungen sind toll, aber zweckgebunden.

Aus der betrieblichen Praxis im Unternehmen

Gutscheine sind längst im Unternehmen angekommen. Gerade in der betrieblichen Personalpolitik werden Gutscheine bereits erfolgreich angewandt. Man kann gezielt Leistungen des Arbeitgebers an den Mitarbeiter bringen. Gutscheine für das Belohnen einer guten Arbeitsleistung sind nur ein Beispiel. Bei einem frei wählbaren Anbieter erzielen Gutscheine für eine steuerbegünstigte Mittagsverpflegung gegenüber dem Kantinenessen Effizienz- und Effektivitätsvorteile zwischen 3 und 11 %.

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