Wissensvorsprung: Urteil zur Pendlerpauschale

Immer auf dem neusten Stand? Gerade heute gab es vom Bundesverfassungsgericht das langersehnte Urteil zur Pendlerpauschale. Die Richter entschieden, dass die ab 1. Januar 2007 in Kraft getretene Regelung zur Pendlerpauschale verfassungswidrig sei.

Damit tritt rückwirkend die Regelung von 2006 wieder in Kraft, welche besagt, dass die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten nach § 9 EStG oder als Betriebsausgaben nach § 4 EStG bei den einkommensteuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden konnten. Die von den Kosten unabhängige Pauschale betrug je Arbeitstag zuletzt 0,30 € pro Entfernungskilometer. Das Bundesverfassungsgericht wies darauf hin, dass die 2006er Regelung so lange wieder gilt, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Regelung umformuliert und beseitigt.

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