um eine webpräsenz einzurichten greifen kleine und mittlere unternehmen eher selten auf einen juristen zurück, um ihre website auf rechtssicherheit hin überprüfen zu lassen. manchmal wird das nachgang ein teurer spass, denn eine nicht rechtssichere website birgt abmahnrisiken von mitbewerbern.
guter rat muss nicht teuer sein
die gestaltung einer homepage ist mittlerweile an viele gesetzliche regelungen geknüpft. wer keinen fachanwalt zu rate ziehen will, kann sich auch online hilfe holen. gute ratschläge und allgemeine tipps und tricks gibt es mittlerweile auch kostenfrei. der bundesverband digitale wirtschaft (bvdw) hat unter dem titel „rechtssichere internetseiten“ einen leitfaden für die erstellung von internetpräsenzen herausgebracht. der kostenlose leitfaden ist ganz auf die bedürfnisse von kleinen und mittleren unternehmen, selbständigen und freiberuflern abgestimmt.
Ich bin gerne für Dich und Deinen Betrieb da!
Thomas Kujawa ist Dein persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Du erreichst mich unter 0341-355408-12 . Oder hinterlasse einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Dich und Dein Team bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
er umfasst ca. 50 seiten, welche in leicht verständlicher form auf die probleme bei der erstellung einer internetpräsenz hinweisen. darüber hinaus erhält der leser hilfestellung bei der einhaltung der rechtlichen verpflichtungen. darüber hinaus werden vor allem themen wie impressum, rechtsfallen bei der verwendung von online-shops, haftungsfragen beim betrieb von blogs, datenerhebung und urheberrecht erörtert. den leitfaden gibts auf der homepage des bvdw als kostenlosen download.
bitte beachten sie, dass dieser ratgeber des bundesverband digitale wirtschaft den gang zum fachanwalts ihres vertrauens nicht ersetzt. eine auswahl von anwälten finden sie hier oder direkt bei der rechtsanwaltskammer des bundes bzw. ihres jeweiligen bundeslandes. beratung und hilfestellung zur erstellung von websiten bieten für unternehmen auch die zuständige industrie- und handel- bzw. handwerkskammer an.