So nutzen Sie das Internet für die Fachkräftesicherung

So nutzen Sie das Internet für die Fachkräftesicherung

Fachkräftesicherung online: Das Internet für Gewinnung und Bindung nutzen

Im Workshop ‘So nutzen Sie das Internet für die Fachkräftesicherung’ drehte sich am 17.09.2018 alles um die Personalgewinnung und Mitarbeiterbindung online. Eingeladen hatten wir die Arbeitgeber und Personalverantwortlichen zum DRK Fahrdienst nach Meißen. Nach dem Feedback und Wünschen vom letzten Jahr hatten wir hier die größte Teilnehmerzahl erwartet. Aus vielerlei Gründen – nicht zuletzt vielleicht auch wegen Fachkräftemangel – gab es einen Teilnehmerschwund von 50%.  In kleiner feiner Runde gab es dennoch drei wiederkehrende TeilnehmerInnen, die mehr als gespannt auf die Workshopinhalte warteten.

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Internet und SocialMedia bestimmen das moderne Leben (c) geralt / pixabay.de

Internet und SocialMedia bestimmen das moderne Leben (c) geralt / pixabay.de

Social-Media ist heutzutage wichtiger Kanal für Arbeitgeber

Immer schon war die Wirtschaft weltweit starken Schwankungen unterworfen. Doch in den letzten Jahren haben sich diese Schwankungen aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich Soziale Medien um ein Vielfaches verstärkt. Kaum ein Unternehmen kann es sich noch leisten, die Sozialen Medien zu übergehen. Nicht nur eine perfekt gestaltete Homepage, sondern auch die regelmäßig mit hochwertigen Informationen gefüllten Auftritte in den Sozialen Medien können für den Erfolg oder auch für das Überleben eines Unternehmens von größter Bedeutung sein.

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Handy mit Google Suche auf Display (c) dANCE-pHOTOS.de  / pixelio.de

Handy mit Google Suche auf Display (c) dANCE-pHOTOS.de / pixelio.de

Was tun, wenn das Smartphone nervt?

Smartphone Besitzer gibt es heutzutage wie Sand am Meer. Die praktischen und vielseitgen Geräte können neben dem Telefonieren noch vieles andere mehr. Mit Internet auf dem Telefon ist man praktisch den ganzen Tag online – außer – man nutzt wirklich alle Gerätfunktionen “schamlos” aus. So kann man seinen eigenen Tages- und Nachtrhythmus auch einfach dem Gerät “beibringen”. Schon integrierte Dienste, wie z.b. Smart Connect erlauben es, automatisch einzustellen, wann das Gerät angeht, ausgeht, mit Internet ist oder ohne.

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RA Uwe Karsten (c) drfingerle.de

RA Uwe Karsten (c) drfingerle.de

familienkolumne: das kommende beschäftigungsdatenschutzgesetz und das eu-recht?

und ist es in der praxis sinnvoll umsetzbar? ende august 2010 hat das bundeskabinett einen gesetzesentwurf zum beschdatschg vorgelegt. in diesem entwurf wird unter anderem geregelt, wie die datenerhebung vor, während und nach einem beschäftigungsverhältnis erfolgen darf. damit wird die gesamte personenbezogene kommunikation im arbeitsverhältnis erfasst und im bdsg geregelt. allerdings muss der arbeitnehmer im rahmen seiner informellen selbstbestimmung in einzelfällen (ärztliche untersuchung, verwendung von lichtbildern) die einwilligung erteilen, dass seine daten benutzt werden.

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Abgemacht? Handschlag drauf. (c) ulischu / pixabay.de

Abgemacht? Handschlag drauf. (c) ulischu / pixabay.de

Was machen Ihre Botschafter?

Ja, Sie haben richtig gehört. Denn jedes Unternehmen hat welche.

Vom Gesellschafter bis zum Mitarbeiter – alle Menschen, die einen Platz in ihrem oder einem Unternehmen haben, sind nach außen auch für den guten Ruf verantwortlich. Gerade im Web2.0 aktive Menschen, und das sind laut einer Studie 81,8 Prozent der Berufstätigen, können auch schnell zum Reputationsrisiko werden.

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Computer (c) familienfreund.de

Computer (c) familienfreund.de

Ist das Lesen von Mails der Ex-Mitarbeiter erlaubt?

Sicher kennen Sie das auch, ihr ehemaliger Mitarbeiter verdient nun schon seit geraumer Zeit seine Brötchen bei einem anderen Arbeitgeber und bei Ihnen trudeln jeden Tag noch fleißig Mails für ihn ein. Was passiert mit dem Email-Account? Ist das Lesen von Mails der Ex-Mitarbeiter erlaubt? Dürfen Sie diese an einen Nachfolger weiterleiten?

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Telefon auf dem Tisch (c) Marion Löffler / pixelio.de

Telefon auf dem Tisch (c) Marion Löffler / pixelio.de

Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden wettbewerbswidrig

Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden sind und bleiben verboten, wenn der Anrufer vor dem Gespräch nicht davon ausgehen kann, dass der Anzurufende mit dem Gespräch einverstanden sein wird. Die Folge eines solchen Anrufs bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige und unzumutbare Belästigung angesehen werden. Werbeanrufe sind bei Gewerbetreibenden einfach unzumutbar.

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