Das Ende der Homeoffice-Pflicht in Deutschland

Mit dem Ende vieler Covid-19 Maßnahmen ist ab dem 20. März auch die Homeoffice-Pflicht in Deutschland entfallen. Arbeitgeber sind somit nicht mehr verpflichtet, den Beschäftigten das Arbeiten von Zuhause aus zu erlauben. Was das genau für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, welche Corona Regeln jetzt am Arbeitsplatz gelten und welche Rechte Sie haben, finden Sie in diesem Ratgeber.

Wann endet die Homeoffice-Pflicht?

Der Bundestag und Bundesrat haben sich mit dem Ablauf des Infektionsschutzgesetzes zur Änderung der Coronamaßnahmen entschlossen. Ab dem 20. März entfällt unter anderem die gesetzliche Regelung, welche Arbeitgeber dazu verpflichtet hat, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu erlauben, solange keine zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Somit ist das Homeoffice, welches sich in 2 Jahren Pandemie in Deutschland etabliert hat, nicht mehr gesetzlich verpflichtend.

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Müssen Arbeitnehmer wieder ins Büro kommen?

Mit dem Ende der Homeoffice-Pflicht kann der Arbeitgeber über den Arbeitsort seiner Beschäftigten bestimmen. Wenn der Arbeitgeber beansprucht, dass die Beschäftigten im Büro arbeiten, ist man dazu auch verpflichtet. Dank des Weisungsrechts kann der Arbeitgeber über den Arbeitsort der Beschäftigten entscheiden. Falls sich der Arbeitnehmer weigert ins Büro zu kommen, kann ihm eine Abmahnung oder eine Kündigung drohen.

Können Arbeitgeber Homeoffice weiterhin freiwillig anbieten? 

Bund und Länder erlauben es Arbeitgebern weiterhin, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Ob Sie weiterhin im Homeoffice arbeiten, liegt nun völlig im Beschluss des Arbeitgebers. Die Bundesregierung empfiehlt in der neuen Arbeitsschutzverordnung, dass Arbeitgeber prüfen, ob Homeoffice für die Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist. Viele Unternehmen haben sich in der Pandemie angepasst und haben das Arbeiten von Zuhause freiwillig zum gängigen Betrieb gemacht. 

Die angepasste Arbeitsschutzverordnung

Ab dem 20. März tritt die angepasste Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Damit beurteilen die Arbeitgeber über die Gefährdung im Betrieb und entscheiden anhand von regionalen Infektionsgeschehen selbst, welche Infektionsschutzmaßnahmen notwendig sind. Hierbei werden die ehemaligen Pflichtvorgaben durch flexible Regelungen ersetzt:

  • Der Arbeitgeber muss beurteilen, welche Schutzmaßnahmen und Hygienemaßnahmen notwendig sind. 
  • Den Beschäftigten muss ermöglicht werden, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
  • Der Arbeitgeber muss prüfen, ob wöchentliche Corona-Tests notwendig sind.
  • Die Anzahl der Personen pro Raum soll beschränkt werden, zum Beispiel durch Homeoffice.
  • Falls erforderlich, muss der Arbeitgeber Mund-Nasen-Schutzmasken zur Verfügung stellen.

Die neue Arbeitsschutzverordnung läuft zum 25. Mai aus.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Ein Recht auf Homeoffice gibt es seit dem 20. März nicht mehr. Wenn der Arbeitnehmer jedoch zu einer gefährdeten Personengruppe zählt, kann der Arbeitgeber weiterhin dazu verpflichtet sein, Homeoffice anzubieten. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet jedoch seit 2020 an einem Gesetzesentwurf, vergleichbar zu den Niederlanden, für ein langfristiges Recht auf Homeoffice. Außerdem ist der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzverordnung zur Fürsorgepflicht angewiesen. Der Arbeitgeber muss somit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten, zum Beispiel durch die Verfügbarkeit von Mund-Nasen-Schutzmasken, Desinfektionsmittel oder Plexiglas-Trennwände.

Müssen Arbeitgeber kostenlose Corona-Schnelltests anbieten?

Mit dem Ende des Infektionsschutzgesetzes fällt, neben der Homeoffice-Pflicht, auch die „3G am Arbeitsplatz“ weg. Somit sind Ungeimpfte nicht mehr zu täglichen Corona-Schnelltests verpflichtet, wodurch der Arbeitgeber ebenfalls nicht mehr verpflichtet ist, diese anzubieten. Nichtsdestotrotz sollen Arbeitgeber lauf der Arbeitsschutzverordnung prüfen, ob Corona-Schnelltests weiterhin im Unternehmen sinnvoll und notwendig sind. 

Büro-Pflicht ist für Bewerber nicht mehr attraktiv

Mit dem Ende der Homeoffice-Pflicht kann der Arbeitgeber seine Beschäftigten zur Präsenzpflicht im Büro auffordern. Jedoch raten zahlreiche Studien und Experten davon ab. Laut der Stanford University würden sich 40 Prozent der 30.000 Befragten aktiv nach einem neuen Job umschauen, falls der Arbeitgeber sie zur Vollzeitpräsenz im Büro verpflichtet. Der Wirtschaftswissenschaftler Nicholas Bloom setzt zwei Tage Homeoffice pro Woche mit einer Gehaltserhöhung von acht Prozent gleich. Die Freiheit im Homeoffice lassen sich Arbeitnehmer nicht nehmen. Eine Präsenzpflicht resultiert in einer deutlich geringeren Anzahl an Bewerbungen.

Der Wirtschaftswissenschaftler Nicholas Bloom setzt zwei Tage #Homeoffice pro Woche mit einer Gehaltserhöhung von acht Prozent gleich. Klick um zu Tweeten

Die wichtigsten Fakten zum Thema Homeoffice

Seit Pandemiebeginn haben zahlreiche Studien und Umfragen die Daten zur Heimarbeit ausgewertet. Die wichtigsten Fakten sehen Sie hier im Überblick:

  • Der Anteil aller Erwerbstätigen Deutschlands im Homeoffice stieg von 13 Prozent vor der Pandemie zu 49 Prozent im Februar 2021 (IW-Report 2/2022
  • Rund 80 Prozent der Belegschaft könnte theoretisch im Homeoffice arbeiten (Statista)
  • In der Umfrage von Statista stimmen 73 Prozent der Befragten einem gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice zu (Statista)
  • Laut der WSI-Befragung wünschen sich 77 Prozent der Befragten weiterhin im Homeoffice zu arbeiten (WSI)
  • 59 Prozent der Deutschen sparen mit dem Homeoffice mehr als 15 Minuten Pendelzeit (Statista Consumer Survey)
  • Laut Statista haben 60 Prozent der Beschäftigten Schwierigkeiten, die Arbeit und Freizeit im Homeoffice zu trennen (Statista)

Wer zahlt die Kosten wie Strom oder Internet im Homeoffice?

Solange neben dem Homeoffice die Arbeiter im Büro möglich ist, muss der Arbeitgeber keine Kosten übernehmen. Die freiwillige Übernahme von Internet- und Stromkosten zahlt jedoch erheblich auf die Motivation der Beschäftigten und des Employer Branding ein. Im Rahmen des Sachbezugs gibt es über dies, steuerliche Vorteile.

Arbeitet der Arbeitnehmer jedoch dauerhaft im Homeoffice, und besteht keine Möglichkeit im Büro zu arbeiten, muss der Arbeitgeber Kosten für Strom, Telekommunikation oder Internet übernehmen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich allerdings nur den Anteil der Kosten zu erstatten, der für die beruflichen und nicht privaten Verbrauch genutzt wird. Der Erstattungsanspruch der Stromkosten lohnt sich jedoch in jedem Fall, angesichts der aktuellen Strompreisentwicklung.

Die Vor- und Nachteile von Homeoffice

Heimarbeiten ist ein heiß diskutiertes Thema, welches sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber, zahlreiche Vor- und Nachteile mit sich bringt. 

Die VorteileDie Nachteile
Einsparung von Zeit und Kosten für Pendler (Benzin, Bahn- oder Busticket)Ohne Selbstdisziplin ist keine Produktivität möglich
Umweltschutz durch Wegfall der CO₂ Emission beim Pendeln Gesundheitsrisiken durch den Bewegungsmangel Zuhause
Ohne Ablenkungen im Büro die Produktivität steigernKomplizierte Regelung der Unfallversicherung
Nicht auf einen Standort beschränkt, die Möglichkeit zum ReisenHoher Stromverbrauch und Kosten, vor allem bei den Strompreisen in der Stromkrise
Gesundheit und Sicherheit für Arbeiter und Unternehmen Erschwerte Trennung von Beruf- und Privatleben
Unternehmen steigert seine Attraktivität für BewerberAblenkung durch simultane Arbeit und Kinderbetreuung
Verbesserung des Work-Life Balance für Hausarbeiten und Freizeit Weniger soziale Kontakte durch Isolation und die negativen folgen auf die Psyche 
Unternehmen sparen Fixkosten (Bürofläche, Stromkosten, Heizkosten, Verpflegung)Erschwerte Aufstiegschancen durch Kontrollverlust der Vorgesetzten
Vor- und Nachteile des Homeoffice

Das Homeoffice nach der Pandemie

Viele Firmen, vor allem große Unternehmen, planen auch nach der Pandemie den Arbeitern ein hybrides Arbeitssystem aus Homeoffice und Büro-Präsenz zu ermöglichen. Unternehmen planen überwiegend Arbeitsmodelle anzuwenden, in denen ein bis drei Tagen Homeoffice angeboten wird. Laut des Mannheimer Wirtschaftsforschungsinstitutes wird der Anteil der Beschäftigten, die in Zukunft im Homeoffice arbeiten werden, deutlich größer sein als noch vor Beginn der Pandemie. Die Umfrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ergibt, dass nur jeder zehnte nach der Pandemie komplett in die Präsenzarbeit zurückkehren will. Mit dem Mangel an sozialen Kontakt und persönlichen Austausch wünschen viele ein hybrides Arbeitssystem. Wie dem auch sei, die Corona Pandemie hat die Arbeitswelt hinsichtlich der Digitalisierung vorangetrieben, welches das Heimarbeiten auch nach Ende der Pandemie als realistische Alternative zur traditionellen Büroarbeit ermöglicht.

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