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Die betriebliche Weihnachtsfeier bietet die Möglichkeit, das Geschäftsjahr gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen in entspannter Atmosphäre ausklingen zu lassen. Damit die Betriebsweihnachtsfeier zum Erfolg wird, müssen bei der Organisation und Planung einige Dinge beachtet werden.
Kreative Ideen für die Betriebsweihnachtsfeier
Zunächst stellt sich die Frage, wo und wann die Weihnachtsfeier stattfinden soll. Sofern das Unternehmen über einen Konferenzsaal oder ähnliche, für Versammlungen und Festlichkeiten geeignete Räumlichkeiten verfügt, bietet es sich an, diesen Raum für die Weihnachtsfeier einzuplanen. Besitzt die Firma keinen Raum, der groß genug für eine Feier mit allen Angestellten ist, muss über eine andere Lösung nachgedacht werden. In diesem Fall ist möglicherweise die Anmietung eines Festsaals die bessere Alternative. Nachdem geklärt ist, wo die Weihnachtsfeier stattfinden soll, kann ein Festprogramm ausgearbeitet werden. Es empfiehlt sich, möglichst viele Kolleg/innen in die Weihnachtsplanung einzubeziehen und deren Vorschläge zu berücksichtigen.
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In einem kleinen Betrieb kann jeder etwas zur Weihnachtsfeier beitragen, indem Getränke besorgt oder Essen mitgebracht wird. In einer größeren Firma mit vielen Angestellten wird bei betrieblichen Feiern häufig ein externer Cateringservice mit der Lieferung von Mahlzeiten und Getränken beauftragt. Ob die Betriebsweihnachtsfeier für alle Beteiligten zu einem schönen Erlebnis wird, hängt vor allem von einer sorgfältigen Planung ab. Dabei ist es unerheblich, ob die Weihnachtsfeier in einem exklusiven Restaurant oder im firmeneigenen Konferenzraum stattfindet. Die eigenen Räumlichkeiten werden häufig genutzt, wenn eine Betriebsfeier im teuren Restaurant aus Kostengründen nicht möglich ist. Eine kreative Weihnachtsfeier kann jedoch auch mit schmalem Budget realisiert werden. Meist genügen bereits einige lustige Ideen, damit die betriebliche Weihnachtsparty zu einem besonderen Fest wird.
Was muss bei der Planung einer Firmen-Weihnachtsfeier berücksichtigt werden?
Eine Betriebsfeier ermöglicht den Kontakt zu Kolleg/innen anderer Abteilungen und kann den Teamgeist nachhaltig stärken. Im Mittelpunkt der Weihnachtsfeier steht zunächst die Rede des Firmeninhabers oder Managers. In diesem Zusammenhang erwarten die Angestellten, dass Wertschätzung und Anerkennung ihrer Arbeit signalisiert werden. Um die Stimmung aufzulockern, kann ein Quiz veranstaltet werden, bei dem Fragen, die das Unternehmen betreffen, beantwortet werden müssen. Als Belohnung für eine richtige Antwort kann ein kleiner Preis in Form von Weihnachtsschokolade oder ähnlichem überreicht werden. Gemeinsame Aktivitäten stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern das Betriebsklima. Die betriebliche Weihnachtsfeier ist die ideale Basis, um Mitarbeiter/innen in Kontakt miteinander zu bringen. Partyspiele sorgen bei einer Betriebsweihnachtsfeier ebenfalls für gute Stimmung. Bei der Planung der Weihnachtsfeier sollte genau festgelegt werden, wer den Konferenzraum vorbereitet und welche Mitarbeiter den Weihnachtsbaum und die Weihnachtsdekoration besorgen.
Der richtige Baum für Ihre Feier
Da es zahlreiche unterschiedliche Baumarten gibt, sollte bereits vorher über den Christbaum entschieden werden. Christbäume gibt es meist auf dem Wochenmarkt oder online auf meinetanne.de. Neben dem Christbaum für die Betriebsfeier sind Christbaumschmuck, Lichterketten und Christbaumständer ebenfalls online erhältlich. Die Nordmanntanne ist der in Deutschland am meisten verwendete Weihnachtsbaum. Die gleichmäßig wachsende Tanne besitzt eine für einen Weihnachtsbaum typische Buschigkeit und Dichte. Da die weichen dunkelgrünen Nadeln nicht stechen, gestaltet sich das Schmücken problemlos. Die lange Haltbarkeit gehört zu den besonderen Merkmalen der Nordmanntannen. Eine günstige Weihnachtsbaum-Alternative ist die Fichte, die durch einen buschigen Wuchs, dunkelgrüne, leicht stechende Nadeln und dünne Äste geprägt wird. Allerdings verliert die Fichte in warmen Räumen schon nach wenigen Tagen ihre Nadeln, sodass dieser Baum nach Beendigung der Weihnachtsfeier am besten im Außenbereich aufgestellt wird.
Mit ihren dicken, duftenden Nadeln sorgt die Edeltanne für weihnachtliche Atmosphäre. Als Christbaum ist die Edeltanne ideal, denn sie ist besonders lange haltbar und kann auch bis weit in den Januar im Innenbereich stehen bleiben. Die Kiefer besitzt schöne Nadeln und fällt gleichzeitig durch ihren ausgefallenen Wuchs auf. Obwohl es sich bei der Kiefer um einen angenehm duftenden Nadelbaum mit einer langen Haltbarkeit handelt, ist dieses Nadelgewächs als Weihnachtsbaum weniger beliebt, da es schwierig zu schmücken ist.
Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Betriebsfeier
Eine Weihnachtsfeier in den Räumlichkeiten der Firma zu veranstalten, spart Kosten. Die Weihnachtsdekoration kann in jedem Jahr wieder verwendet werden. Kreative Dekorationsideen sorgen für eine weihnachtliche Atmosphäre. Zu einer Betriebsfeier gehört auch Musik. In diesem Zusammenhang sollte rechtzeitig über das musikalische Entertainment entschieden werden, vor allem, wenn eine Band oder ein Unterhaltungskünstler gebucht werden sollen. Alternativ können auch Karaoke-Beiträge von Mitarbeitern eingeplant werden. Dabei stellt sich die Frage, ob bei der Weihnachtsfeier auch getanzt werden darf. In diesem Fall muss ein Raum gewählt werden, in dem genügend Platz zum Tanzen zur Verfügung steht. Da es sich bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier um eine dienstliche Veranstaltung handelt, gilt der reguläre Schutz der Unfallversicherung, falls etwas passiert. Darüber hinaus ist eine Firma auch durch die Betriebshaftpflichtversicherung rechtlich abgesichert. Deshalb ist es nicht so schlimm, wenn aus Versehen etwas zu Bruch geht.
Geschenke für Ihre Mannschaft
Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber berechtigt, die Mitarbeiter zu Weihnachten zu beschenken. Der Wert des Geschenks darf jedoch den Betrag von 44 Euro pro Person nicht überschreiten (Freigrenze im Jahr 2018). Falls die Höchstsumme für Sachgeschenke des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer überschritten wird, ist der Beschenkte jedoch verpflichtet, den überschüssigen Betrag in seiner Steuererklärung anzugeben. Häufig machen sich Mitarbeiter/innen Gedanken, ob auf der betrieblichen Weihnachtsfeier auch geknutscht werden darf. Rechtlich gesehen gilt, dass Küssen bei offiziellen Anlässen nicht verboten ist, da dies zum Privatleben zählt. Es sollte dennoch berücksichtigt werden, dass die Weihnachtsfeier eine betriebliche Veranstaltung ist, an der sowohl Kollegen und Vorgesetzte teilnehmen. Auf zu viel Alkohol sollte ebenfalls verzichtet werden, vor allem, wenn das eigene Fahrzeug zur Heimfahrt genutzt wird.