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Krank im Urlaub zu werden, ist nicht schön. Als Arbeitgeber ist die Urlaubsplanung oft anstrengend und umfangreich. Dienstpläne zu erstellen, Ausfälle zu kompensieren und Notfälle abzudecken, ist mit zu dünner Personaldecke nicht immer einfach. Gerade Feiertage, wie Weihnachtszeit soll Ihren Mitarbeitern zur Erholung dienen. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, wenn Ihre Mitarbeiter während ihrer Urlaubszeit krank werden!
Krankentage sind keine Urlaubstage!
Meldet sich Ihr Mitarbeiter in seiner Urlaubszeit krank, muss es auf jeden Fall mit ärztlichen Attest passieren. Denn nur so, wandeln sich die Urlaubstage in Krankentage um. Krank im Urlaub zu werden, ist also nur ein Nachteil, wenn Ihr Mitarbeiter kein ärztliches Zeugnis der Arbeitsunfähigkeit vorlegt. Für ihre Mitarbeiter lohnt es sich also auch während des Urlaubs zum Arzt zu gehen. Am besten Sie belehren Ihre Mitarbeiter, wie bei Krankheit im Urlaub zu verfahren ist. Wer nicht bis zum nächsten Werktag mit einem Arztbesuch warten kann bzw. möchte, dem empfehlen Sie bitte den kassenärztlichen Notdienst bzw. im Notfall den Besuch in der Notaufnahme.
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
Krank im Urlaub im Ausland
Wird Ihr Beschäftigter krank im Urlaub im Ausland und liegt Arbeitsunfähigkeit vor kommt es häufig zu Problemen. Bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland können Sie von Ihrem Mitarbeiter verlangen, dass er ihnen schnellstmöglich per Telefon oder Fax die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer, die Adresse am Urlaubsort und ggf. die vorzeitige Rückkehr mitteilt. Eine unvollständige Mitteilung stellt zwar einen Abmahnungsgrund dar – reicht aber im Regelfall nicht für eine Kündigung.
Mehr Urlaub bei Krankheit
Manche Arbeitnehmer sind der Meinung, dass sich ihr Urlaub automatisch um die Krankheitstage verlängert. Dies ist nicht der Fall. Ihr Mitarbeiter muss an dem bereits geplanten 1. Arbeitstag wieder in der Firma erscheinen, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit hält über das Ende des geplanten Urlaubs an. Bleibt der Mitarbeiter unentschuldigt der Arbeit fern, weil er seinen Urlaub eigenmächtig um die Krankheitstage verlängert, stellt dies auch einen Abmahnungsgrund dar. Auch hier empfehlen wir Ihnen als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter über seinePflichten zu informieren, beispielsweise durch einen Aushang am schwarzen Brett oder im persönlichen Gespräch.