Pflegekräfte stemmen einen Spagat zwischen Beruf, Familie und oft auch der Pflege von Angehörigen – und das an sieben Tagen die Woche, rund um die Uhr. Für kleine und mittlere Betriebe ist das eine besondere Herausforderung, wenn es darum geht, Mitarbeitende zu halten und neue zu gewinnen. Gute Nachrichten: Das Förderprogramm zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege & Beruf wurde bis 2030 verlängert und bietet dir als Arbeitgeber*in attraktive Zuschüsse für gezielte Maßnahmen. In diesem Beitrag erfährst du, wie du das Programm für dein Unternehmen nutzt, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie du den Antrag stellst.
Die drei wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Bis zu 10.000 € Zuschuss pro Jahr für Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege
- Förderung für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Hospize
- Förderzeitraum bis 2030 verlängert – jetzt nachhaltig in Mitarbeiterbindung investieren
Warum Vereinbarkeit in der Pflege so wichtig ist
Pflege findet nicht nur von 9 bis 17 Uhr statt. Nachtschichten, Wochenenden und Feiertage sind Alltag. Für Pflegekräfte bedeutet das: Sie müssen ihre Arbeit mit familiären Verpflichtungen und oft der Pflege eigener Angehöriger in Einklang bringen. Die Folge: Hoher Stress, Überlastung und im schlimmsten Fall der Ausstieg aus dem Beruf. Für dich als Arbeitgeber*in ist das ein echtes Risiko – aber auch eine Chance, dich als attraktiver, mitarbeiterorientierter Betrieb zu positionieren.
Was steckt hinter der Förderung?
Das Förderprogramm nach § 8 Absatz 7 SGB XI unterstützt Pflegeeinrichtungen und Hospize, die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege umsetzen. Ziel ist es, Mitarbeitende zu entlasten, ihre Motivation zu stärken und die Bindung ans Unternehmen zu erhöhen. Besonders kleine und mittlere Betriebe profitieren von den Zuschüssen, weil sie oft weniger Ressourcen für innovative Personalpolitik haben.
Ich bin gerne für Dich und Deinen Betrieb da!
Thomas Kujawa ist Dein persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Du erreichst mich unter 0341-355408-12 . Oder hinterlasse einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Dich und Dein Team bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
Wer kann die Förderung beantragen?
Anspruchsberechtigt sind alle ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Hospize, die nach § 72 SGB XI zugelassen sind. Das gilt unabhängig von der Trägerschaft – ob privat, gemeinnützig oder kirchlich. Wichtig: Die Förderung richtet sich explizit an betriebliche Maßnahmen, die den Mitarbeitenden zugutekommen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe deiner Einrichtung:
- Bis zu 25 Pflegekräfte: 70 % der Ausgaben, maximal 10.000 € pro Jahr und Einrichtung
- Ab 26 Pflegekräften: 50 % der Ausgaben, maximal 7.500 € pro Jahr und Einrichtung
Du kannst den Zuschuss auf mehrere Maßnahmen aufteilen. Nicht ausgeschöpfte Beträge dürfen – sofern das Landesbudget nicht ausgeschöpft ist – ins Folgejahr übertragen werden. Das gibt dir Flexibilität bei der Planung und Umsetzung.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Das Programm ist bewusst offen gestaltet, damit du passgenaue Lösungen für deinen Betrieb entwickeln kannst. Förderfähig sind unter anderem:
1. Flexible Betreuungsangebote
Ob Kinderbetreuung zu Randzeiten (frühmorgens, spätabends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen) oder Unterstützung bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger: Solche Angebote entlasten Mitarbeitende spürbar und machen dich als Arbeitgeber*in attraktiv.
Beispiele:
- Eigene oder externe Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Kita- oder Schulzeiten (siehe Familienfreundin)
- Betreuungsangebote für pflegebedürftige Angehörige, die nicht von der Pflegeversicherung gedeckt sind
2. Schulungen, Coachings und Workshops
Weiterbildungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege – für Pflegekräfte und Führungskräfte. Auch digitale Angebote wie E-Learnings sind förderfähig. (siehe Praxiswerkstätten Fachkräftesicherung)
Beispiele:
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- Workshops zur kompetenzorientierten Aufgabenverteilung
- Coaching zur Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle
- Schulungen für Führungskräfte zur familienfreundlichen Dienstplangestaltung
3. Beratung und Optimierung der Dienstpläne
Professionelle Unterstützung bei der Entwicklung verlässlicher, gesundheitsgerechter und partizipativer Dienstpläne ist ein Schlüssel zur besseren Vereinbarkeit. (siehe Betriebsberatung)
Beispiele:
- Externe Beratung zur Einführung familienfreundlicher Schichtsysteme
- Entwicklung von Dienstplanmodellen für Mitarbeitende mit Pflege- oder Familienaufgaben
4. Innovative Personalmanagement-Modelle
Neue Wege im Personalmanagement, die sich an den Lebensphasen und Bedürfnissen deiner Mitarbeitenden orientieren, werden gefördert.
Beispiele:
- Lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle
- Flexible Arbeitszeitvolumen
- Wiedereinstiegs- und Rückgewinnungskonzepte für Pflegekräfte nach Auszeiten
5. Stärkung der Kommunikation
Initiativen zur besseren Kommunikation im Team und mit Klient*innen sind ebenfalls förderfähig – denn gute Abstimmung ist gerade bei flexiblen Arbeitszeiten entscheidend.
Förderzeitraum: Jetzt nachhaltig planen
Das Förderprogramm läuft mindestens bis 2030. Das gibt dir Planungssicherheit und die Chance, nachhaltige Strukturen aufzubauen. Auch bereits durchgeführte Maßnahmen im laufenden Kalenderjahr können noch gefördert werden, sofern sie mit Eigenmitteln finanziert wurden.
Antragstellung: So geht’s
Die Beantragung läuft über die zuständigen Pflegekassen (DAK, AOK oder jeweiliger Landesverband). Der GKV-Spitzenverband stellt ein Antragsmuster zur Verfügung. Unterstützung bekommst du auch von der betrieblichen Sozialberatung, etwa bei uns, der familienfreund KG. Tipp: Informiere dich frühzeitig über die für dich zuständige Stelle und sichere dir das Budget, solange es verfügbar ist.
Praxis-Tipp: So setzt du die Förderung wirksam ein
- Bedarf ermitteln: Sprich mit deinen Mitarbeitenden, wo der Schuh drückt. Was würde ihnen helfen, Pflege & Beruf besser zu vereinbaren?
- Maßnahmen auswählen: Setze auf eine Mischung aus kurzfristigen Entlastungen (z. B. flexible Betreuungsangebote) und langfristigen Strategien (z. B. lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle).
- Fördermittel nutzen: Plane die Maßnahmen so, dass du das Förderbudget optimal ausschöpfst – auch über mehrere Jahre hinweg.
- Kommunikation stärken: Informiere dein Team offen über die neuen Angebote und hole Feedback ein. So steigerst du Akzeptanz und Wirkung.
Fazit: Mit Förderung zur attraktiven Arbeitgebermarke
Die Vereinbarkeit von Pflege & Beruf ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein Muss – gerade im Wettbewerb um Fachkräfte. Das Förderprogramm nach § 8 Absatz 7 SGB XI bietet dir als kleiner oder mittlerer Betrieb die Chance, gezielt in die Bindung und Zufriedenheit deiner Mitarbeitenden zu investieren. Nutze die Zuschüsse, entwickle passgenaue Maßnahmen und positioniere dich als attraktiver, mitarbeiterorientierter Arbeitgeber. So sicherst du nicht nur die Zukunft deines Betriebs, sondern leistest auch einen wichtigen Beitrag zu guten Arbeitsbedingungen in der Pflege.
Du hast Fragen zur Antragstellung oder suchst nach passenden Maßnahmen für deinen Betrieb? Dann sprich uns gerne an – wir unterstützen dich auf dem Weg zur besseren Vereinbarkeit!
Quellen & weitere Informationen:
- GKV-Spitzenverband: Förderprogramm Vereinbarkeit Pflege, Familie und Beruf
- DAK, AOK: Informationen zur Antragstellung
- familienfreund KG: Beratung und Unterstützung
Hinweis:
Rechtsgrundlage ist § 8 Absatz 7 SGB XI sowie die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen.
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