änderungen in der logistik für 2011 – dienstwagen-regelungen

an dieser stelle möchten wir sie auf einige änderungen im bereich der unfallkosten und zu den dienstwagen hinweisen und deutlich machen, welche chancen sich bieten. neue dienstwagen-regelungen ab 2011:

auch bei der dienstwagenbesteuerung können sie und ihre mitarbeiter profitieren

auch hier hat der bundesrat einen vorschlag gemacht, der ihnen und ihren fahrern bares geld sparen kann und das verfahren erheblich vereinfachen soll. hier geht es um die bisher übliche zurechnung der bekannten 0,003 % des listenpreises für die gefahrenen kilometer zur arbeitsstätte. im gegenzug konnte ein fahrer diese kilometer bei seiner steuererklärung mit der entfernungspauschale als werbungskosten anrechnen lassen. die 0,003-%-berechnung soll nun nach dem wunsch des bundesrats fallen, wenn der fahrer seinerseits auf die geltendmachung der entfernungspauschale verzichtet.
diese regelung soll allerdings nur greifen, wenn die privatnutzung des dienstwagens nach der 1-%-methode berechnet wird. bei der fahrtenbuchmethode soll sie nicht greifen. achtung: dieser vorschlag ist noch nicht umgesetzt! gern informieren wir sie bzw. die im rahmen unseres familienservices betreuten mitarbeiter.
eine andere regelung, die ab dem 1. januar 2011 gilt, ist jedoch weitgehend unbekannt. hier geht es um die steuerliche bewertung von unfallkosten, wenn ein unfall auf einer privatfahrt passiert. nach r 8.1 abs. 9 nr. 2 satz 9–16 der lohnsteuerrichtlinien fallen unfallinstandsetzungskosten bis zu einer höhe von 1.000 euro immer unter die normalen wartungs- und reparaturkosten und sind daher nicht bei der berechnung des geldwerten vorteils in rechnung zu stellen.
achtung: das bedeutet, dass reparaturkosten von über 1.000 euro nach einem unfall auf einer privatfahrt als steuerpflichtiger arbeitslohn zu verrechnen sind. genau gesagt muss aber nur der über 1.000 euro liegende betrag versteuert werden.
diese tipps entstammen dem newsletter von ekalog. dort liegen auch weiterhin alle rechte.

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