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(djd/pt) Jeder zweite Deutsche würde gerne von zu Hause oder einem anderen Ort als seiner Firma aus arbeiten, wenn der Arbeitgeber dies erlauben würde. Das ergab eine aktuelle Ipsos-Studie. Und tatsächlich haben viele Chefs heute nichts mehr dagegen, dass ihre Beschäftigten teilweise im Home-Office tätig sind. Eine Rufumleitung ist schnell installiert, übers Internet kann der Mitarbeiter jederzeit auf den Firmenserver zugreifen.
Direktversicherer setzt auf Telearbeit
Auch bei den Ergo Direkt Versicherungen beispielsweise wird den Mitarbeitern die Option eingeräumt, unter gewissen Umständen an einem Tag in der Woche zu Hause zu arbeiten. Mitarbeiter, deren Wohn- und Arbeitsort weit auseinander liegen oder die familiäre Verpflichtungen haben, nehmen das Angebot gerne an. „Über sieben Prozent unserer Mitarbeiter nutzen derzeit die Möglichkeit zur Telearbeit oder haben sie beantragt“, erläutert Julia Busse aus der Personalabteilung des Fürther Unternehmens. „Das sieht auf den ersten Blick nicht nach einer hohen Quote aus. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass alle Mitarbeiter, die hauptsächlich in telefonischem Kundenkontakt stehen, von der Möglichkeit zur Telearbeit ausgeschlossen sind.“
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Ein Tag im Home-Office
Regina Urich, zuständig für Produkt- und Verbraucherkommunikation beim Direktversicherer, nutzt die Chance zur Flexibilisierung des Arbeitsortes und arbeitet an einem Tag in der Woche von zu Hause: „In einem sogenannten Tele-Arbeitsvertrag werden die Bedingungen für diese Option festgelegt.“ Dabei muss sich der Arbeitnehmer auf den Tag festlegen, an dem er im Home-Office arbeiten will. Als wichtigste Voraussetzung für die Telearbeit, betont Regina Urich, müsse das Arbeitsgebiet des Beschäftigten dafür grundsätzlich geeignet sein: „Um es an einem extremen Beispiel zu verdeutlichen: Der Hausmeister kommt dafür eher nicht infrage.“ Die Tele-Arbeitsverträge werden zur Erprobung befristet für sechs Monate abgeschlossen, wenn jemand einen Telearbeitsplatz erstmalig beantragt. Nach diesem Zeitraum ist es in der Regel so, dass die Telearbeit unbefristet weitergeführt wird.
Meist keine Steuerminderung
Seit 2007 gilt die Regelung, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuermindernd geltend gemacht werden kann, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Wer nur an einem Tag pro Woche in seinem Home-Office arbeitet, kann Strom, Miete und Heizung also nicht vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Generell muss, um es steuerlich ansetzen zu können, ein häusliches Arbeitszimmer klar als solches abgegrenzt sein. Bei einer nur teilweisen Nutzung des Zimmers zu beruflichen Zwecken besteht keine Berechtigung der steuerlichen Absetzbarkeit.
Mit Home-Office-Modellen Beruf und Familie besser vereinbaren
Im Juni 2014 ist durch das Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie eine Publikation unter dem Titel „Mit Home-Office-Modellen Beruf und Familie besser vereinbaren“ erschienen. Sie steht nach einem Klick zum kostenfreien Download zur Verfügung.