Arbeitszeitreduzierung – Ausweg aus der Krise

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen Sie als Arbeitgeber schonmal überlegen, wie sie Kosten reduzieren können. Ein möglicher Weg kann es sein, in bestehenden Arbeitsverhältnissen eine Arbeitszeitreduzierung vorzunehmen. Um der schwächeren Nachfrage und dem höheren Kostendruck im Personalbereich zu begegnen, haben Sie als Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten. Sie können Urlaub oder Freizeit gewähren oder anordnen und alternativ Kurzarbeit anordnen.

1. Möglichkeit: Urlaub / Betriebsferien

Zwar muss während des Jahresurlaubs das Urlaubsentgelt fortbezahlt werden, in Betrieben ist bei Arbeitsmangel die Urlaubsgewährung jedoch günstiger als die Freistellung der Arbeitnehmer und der daraus resultierende Annahmeverzug. Grundsätzlich muss der Jahresurlaub nach den Wünschen der Mitarbeiter gewährt werden. Treffen diese mit der schwachen Auslastung im Betrieb zusammen, gibt es keine Probleme. Häufig ist dies aber nicht der Fall. Einseitig anordnen können sie den Urlaub nur, wenn der Urlaub sonst verfallen würde oder wenn generell Betriebsferien angeordnet sind.

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Aber auch die Anordnung von Betriebsferien ist nicht so einfach möglich, denn der Betriebsrat muss zustimmen. Ist dies der Fall, treten die Wünsche der Beschäftigten in den Hintergrund und müssen nicht durch betriebliche Belange gerechtfertigt sein.

2. Möglichkeit: Freizeit gewähren oder anordnen

In auslastungsschwachen Zeiten lassen es viele flexible Arbeitszeitmodelle zu, Zeitguthaben abzubauen. Auch hier gilt zunächst dieselbe Prämisse wie beim Urlaubswunsch der Arbeitnehmer. Trotzdem kann bei manchen Arbeitszeitmodellen der Arbeitgeber leichter einseitig den Überstundenabbau oder den Abbau von Gleitzeitguthaben anordnen. Im Wege des Direktionsrechts kann ohne besondere Vereinbarungen der Abbau von Überstunden oder Zeitguthaben vom Arbeitgeber angeordnet werden. Die Anordnung von Freizeit durch Arbeitszeitabbau ist daher häufig ein probates Mittel, kurzfristigem Arbeitsmangel zu begegnen.

Monster: In Deutschland bleiben Überstunden oft unbezahlt

In diesem Zusammenhang ist die Umfrage des Karriereportals Monster unter 2000 Teilnehmern spannend. Es wurde herausgefunden, dass mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer für geleistete Überstunden keine Gegenleistung bekommen. Demzufolge bekommen 54 % der Befragten keine zusätzliche Bezahlung, geschweige denn einen Freizeitausgleich. Knapp über 90 % gaben an, dass sie ihrem Unternehmen über die normale Arbeitszeit hinaus zur Verfügung stehen. Einige Unternehmen geben ihren Angestellten jedoch die Möglichkeit, angefallene Überstunden abfeiern zu dürfen. Lediglich 10 % bekommen ihre geleisteten Überstunden finanziell abgegolten.

Das Ergebnis der Umfrage des Portals Monster macht deutlich, dass deutsche Arbeitnehmer gern bereit sind, für ihr Unternehmen Überstunden zu leisten. Allerdings sollte das Unternehmen, im Zuge eines guten Betriebsklimas, den Arbeitnehmern die Möglichkeit für einen Freizeitausgleich bieten. Sind die Arbeitnehmer erholt und ausgeruht, arbeiten sie auch effizienter und werden seltener krank.

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