Sachsen erleichtert Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Ausländische Berufsqualifikationen werden künftig leichter festgestellt und anerkannt. Das sieht der Entwurf eines entsprechenden Berufsanerkennungsgesetzes vor, der heute vom Kabinett beschlossen wurde und nun dem Landtag zugeleitet wird. Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf.

Integration erleichtern

„Ausländer sollen es künftig leichter haben, ihre im Heimatland erworbenen Berufsqualifikationen in Sachsen anerkennen zu lassen. Wie sein Vorbild auf Bundesebene, hat das sächsische Gesetz das Ziel, die Integration von Ausländern und ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu fördern. Angesichts der demografischen Entwicklung wird Sachsen künftig auf gut ausgebildete Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen nicht verzichten können“, so Kultusministerin Brunhild Kurth. Für die Ministerin ist das Gesetz „Ausdruck einer Willkommenskultur und aktiven Einwanderungspolitik“.

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Der Gesetzentwurf sieht vor, die Möglichkeit einer Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, die bisher auf Antragsteller aus EU-Mitgliedstaaten beschränkt war, auf Drittstaaten zu erweitern. Auch die Berufserfahrung soll künftig in die Entscheidung über die Anerkennung einfließen können und dabei Teilbereiche des beruflichen Anforderungsprofils ersetzen. Ferner soll das Anerkennungsverfahren für die Antragsteller transparenter, übersichtlicher und damit bürgerfreundlicher gestaltet werden.

Länderübergreifende Anerkennung

Die Prüfung muss zudem schnell erfolgen. Die Antragsteller haben drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen einen Anspruch auf Entscheidung. Positive Anerkennungsbescheide werden länderübergreifend anerkannt. Durch den Anerkennungsbescheid wird der Antragsteller so gestellt, als habe er die Berufsqualifikation in dem Bundesland erworben, das den Anerkennungsbescheid ausgestellt hat. Für Antragsteller, die aufgrund nicht zu vertretender Umstände Unterlagen nicht vollständig vorlegen können, wurden alternative Nachweismöglichkeiten geschaffen.

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