Was bei Pausen gut und falsch laufen kann

Gerade im stressigen Arbeitsalltag sind Pausen wichtig und notwendig, um sich zu regenerieren und zu erholen – sollte man meinen – aber weit gefehlt: Eine repräsentative Studie in 2007 ergab, dass 89 % der deutschen Beschäftigten neben der Mittagspause noch bis zu 6 zusätzliche Pausen machen. Das sind bis zu 40 Minuten täglich extra. Um für die Arbeit wieder frisch zu sein, nutzen diese Pausen nur 40 % der Befragten.

In den Pausen wird sich bei 47 % mit den Kollegen am eigenen Arbeitsplatz ausgetauscht. 75 Prozent der befragten Beschäftigten sagten, dass in ihrem Unternehmen keine spezielle Pausenkultur herrschte. Das „Pausemachen“ in Ihrem Unternehmen sei nicht durch besondere Angebote zur Pausengestaltung unterstützt, wie zum Beispiel durch kostenlose Pausenverpflegung, spezielle Pausenregelungen, Entspannungsmöglichkeiten, Bewegungsprogramme oder Ruheräume.

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Über 50 % der Befragten bezweifeln generell, dass die Mehrpausenzeit ihre Konzentrationsfähigkeit oder Produktivität erhöht. Dabei kann gezielte Pausenplanung zu wesentlich höherer Arbeitseffizienz führen, als man erwartet. Das tendenziell schlechte Gewissen vieler Berufstätiger sei bei mehr Pausen ganz und gar überflüssig, wenn die Pause geplant ist. Sich ein bisschen Bewegen und etwas zu Trinken holen oder eine Kleinigkeit essen, hilft, dass man wesentlich konzentrierter und motivierter an den Arbeitsplatz zurückkehrt, so Friedrich Georg Lischke, Deutschlandchef des KLIX-Getränkeautomaten-Herstellers Four Square. Pausen funktionieren am Besten zu festen Zeitpunkten, maximal 15 Minuten lang und aktiv gestaltet. (u.a. Pausen und Erholzeiten: Eine Untersuchung der Auswirkungen geistiger Arbeit am Beispiel des Managers, Jan Ludwig, 2014)

Corona und die neue Pausenkultur im Homeoffice

Was macht man, wenn Sport- und Fitnesstudios aufgrund des Corona-Lockdowns geschlossen haben? Richtig. Man geht ins Freie und läuft oder fährt Rad. Ebenso kann man in Parks auch Yoga machen. Zu den neuen Pausentätigkeiten hat auch Power-Napping neue Fans gewonnen. Das ergab eine Umfrage unter Schweizern.

Allerdings räumte mehr als ein Drittel, so ein Fazit der Befragung, ein, dass ihnen die Pausengestaltung im Homeoffice schwerer falle. Der Erholungseffekt wurde dagegen als stärker positiv empfunden.

Die Nenngröße von 788 Homeoffice-Arbeitenden aus der Schweiz und 619 ‚Heimarbeitern‘, die zusätzlich XING-Mitglied sind, ist nicht besonders repräsentativ. Aber für ein erstes Aha sollen uns Arbeitgebern diese Aussagen ausreichen.

Mut für Neues

70 % waren bis zur Befragung Ende 2020 seit der Beschränkung des öffentlichen Lebens mutig genug, neue Pausentätigkeiten zu versuchen. Bei etwas mehr als einem Drittel (38%) war es die Bewegung im Freien, also Laufen, Radeln oder einfach nur Spazieren. Knapp ein Fünftel (19%) probierten sich an Yoga und Gymnastik / Fitness.

Der Benchmark zum regulären Nicht-Homeoffice-Arbeitsplatz lässt aufhorchen:

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Nur etwa 10% der Beschäftigten nutzen ihre Pause für sportliche Aktivitäten bzw. Bewegung. Share on X

Das machen die Schweizer in der Homeoffice-Pause

Gerade wenn es um Bewegung geht, wäre es wünschenswert, dass diese positiven Impulse auch im regulären Arbeitsalltag nach dem Lockdown nachwirken

Robert Bertschinger, Geschäftsführer von Xing Schweiz

28% verbringen die Pause mit Hausarbeit oder für Kochen und Backen. 17% praktizieren Power-Napping, machen also einen kurzen Mittagsschlaf. Obwohl scheinbar überall davon die Rede war, das die Menschen während des Lockdown mehr Sex haben, war hierzu nichts in der XING-Befragung zu lesen.

zu wenig Pause, aber effizienter

35 Prozent der 1407 Befragten gab an, nicht genügend auf gezielte Arbeitsunterbrechungen zu achten. 2 Drittel von ihnen wollen dies allerdings ändern. Als Gründe für ‚keine Pause‘ wurde zu viel Arbeit, die Unternehmenskultur oder vergessen angegeben.

Auch wenn es vielen schwer fällt im Rahmen vom Homeoffice regelmäßig Arbeitspausen einzulegen, gibt es einen spannenden Effekt. Wer Pause bei ‚Remote Work‘ macht, empfindet sie als erholsamer, also wirksamer für die Konzentrationsfähigkeit und das eigene Wohlbefinden – dafür steht die Zahl von 40 Prozent im Gegensatz von 20 Prozent, die das Gegenteil empfanden.

„Hier wie da – die positive Wirkung von Arbeitspausen sei bereits zigfach aufgezeigt worden, betont Bertschinger: „Arbeitgeber, die eine bewusste Pausenkultur pflegen, fördern nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeitenden, sondern gleichzeitig auch die Produktivität im eigenen Unternehmen.“

3 Fragen für Sie als attraktiver Arbeitgeber

  • Sind Sie als Chef / Chefin mit der Pausenkultur in ihrem Unternehmen zufrieden?
  • Kennen Sie die Meinung ihrer Mannschaft zu den Angeboten rund um die Pause im Betrieb?
  • Was war für das Team während der Corona-Krise besonders anstrengend, wenn es um die Pausen geht?

Fit durch die Pause im Beruf?

Pausenzeiten kennzeichnen sich meist durch 2 hervorstechende Eigenschaften: braucht man Pause, hat man keine Zeit. Hat man Pause, kann man nicht abschalten. Pausen sinnvoll als Energielieferanten zu nutzen und nicht als Zeitfresser besprachen vor kurzem UnternehmerInnen der Fachtagung „Ressourcenmanagement als Wettbewerbsfaktor — unternehmerischer Umgang mit Pausenzeiten“.

Pausenzeiten einhalten

Pausenzeiten sind erst mal fest im Arbeitszeitgesetz verankert. Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie also verpflichtet in Ihrem Betrieb die Pausenzeiten einzuhalten und durchzuführen. Die Gestaltung von Pausenräumen und Pausenzeiten wirkte sich bei den 50 Teilnehmern der Konferenz durchaus positiv umsatzsteigernd aus. Pausen tragen zur Motivation Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz bei. Das belegen auch Studien aus anderen Ländern. Gespräche und Informationen über leistungssteigernde Maßnahmen sind dort nicht nur ein Medientrend sondern bereits an der Tagesordnung. Wichtig und richtig ist es, dass Sie als Arbeitgeber nicht nur Maßnahmen zur Motivation der Mitarbeiter anbieten sondern diese auch ständig auf Herz und Nieren überprüfen. D. h. sind Sie verantwortlich dafür zu sorgen, dass sich Ihre Mitarbeiter nicht an die Maßnahmen gewöhnen oder diese nicht nutzen.

Pausenzeiten gemeinsam gestalten

Beispiele für Maßnahmen zur (individuellen) Pausengestaltung gibt es viele — nur welche ist die richtige? Und noch viel wichtiger: Wie nutze ich bereits vorhandene Ressourcen ohne das „Rad noch einmal neu zu erfinden“? Wir haben hier 2 Beispiele für Sie und Ihre Mitarbeiter zur aktiven Pausengestaltung gefunden:

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Bewegte Pausen Teil 1 – Übungen ohne Theraband

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Bewegte Pausen Teil 2 – Übungen mit Theraband

Schnell wird klar, dass also auch Ihre Krankenkasse ein Ansprechpartner für Sie als Arbeitgeber bei der Pausengestaltung sein kann. Nun ist das Wort ‚aktiv‘ pausieren nicht zwingend an eine sportliche Einlage geknüpft. In vielen Unternehmen würde es schon Verbesserung bringen, wenn die Mitarbeiter aktiv in die Pause geschickt werden. Achtsamkeit und Aufmerksamkeit tragen nicht nur zur Erholung und Stärkung bei sondern vor allem dienen Sie der langfristigen Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter und deren wertvoller Arbeitskraft. Pause bedeutet demzufolge auch mal aufstehen, unterbrechen, rausgehen, reingehen, essen, trinken und erzählen bzw. sich austauschen. Wer mag kann natürlich auch den Übungsleiter Pausensport in seinem Unternehmen ausbilden lassen.

Pausenraum ja oder nein?!

Wie und ob Sie den Pausenraum als Raum für Ihre Mitarbeiter gestalten müssen, finden Sie in der Verordnung zu Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hier zur Verfügung. Kurz zusammengefasst bedarf es immer eines Pausenraums bzw. -bereichs unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Ist es also in Ihrem Betrieb staubig, feucht, schmutzig, kalt oder heiß bzw. sind keine Sitzmöglichkeiten vorhanden oder ständig Kunden- bzw. Besucherverkehr sind abgeschlossene Pausenbereiche Pflicht.

Pausenräume müssen Sie auch dann haben, um während der Pausen keine arbeitsbedingten Störungen zu gewährleisten. Das Klingeln des Telefons im Büro würde die Pausenruhe Ihres Mitarbeiters empfindlich stören bzw. Ihn abhalten sich zu erholen.

Pausenraum gestalten

Wenn sich mehr als 10 Mitarbeiter (auch Zeitarbeitnehmer eingerechnet) in der Arbeitsstätte aufhalten ist ein Pausenraum ein muss. Mitarbeiter, die max. 6 Stunden am Tag arbeiten oder die überwiegend im Außendienst tätig sind, werden hierbei nicht berücksichtigt. Ein Pausenraum muss nicht immer aus vier Wänden bestehen sondern kann auch ein Bauwagen sein. Im Grunde sollten Ihre Mitarbeiter den von Ihnen vorgesehenen Raum gerne nutzen. Auch auf Baustellen muss es einen Pausenraum geben. Beobachten Sie am besten Ihre Mitarbeiter, ob und wie sie den Pausenraum oder den Rückzugsbereich nutzen. Natürlich wäre es ratsam Ihre Mitarbeiter bei der Gestaltung der Pausenräume miteinzubeziehen bzw. sie in regelmäßigen Abständen zu befragen, ob was zu verändern wäre.

Wir unterstützen Sie direkt vor Ort

Gern greifen wir Ihnen hier unter die Arme — ob 5 oder 500 Mitarbeiter spielt keine Rolle. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin.

Oder teilen Sie uns Ihre Erfahrungen, Sorgen, Wünsche und Fragen zu diesem Thema mit. Wir bereiten diese Informationen gern auf – wie entscheiden Sie. Ob im Workshop, im Rahmen einer Bedarfsanalyse in Form Mitarbeiterbefragung oder als Beste-Beispiele Frühstück – wir freuen uns auf Ihren Input in den Kommentaren.

In der Pause den Familienservice anrufen (c) voltamax / pixabay.de
In der Pause den Familienservice anrufen (c) voltamax / pixabay.de

Sportliche Aktivitäten und Laufen für die Konzentration und Gesundheit

Laufen ist gesund und hilft, Stress abzubauen. Kein Wunder also, dass schätzungsweise 15 bis 20 Millionen Deutsche regelmäßig die Sportschuhe schnüren, um durch Parks und Anlagen zu joggen oder zu walken. In Zeiten von und nach Covid-19 dürfte sich deren Zahl, neben Fahrrad fahren, noch einmal deutlich erhöht haben.

Nach der Erfahrung von Carsten Eich wird beim Laufen allerdings oft ein wesentlicher Punkt vergessen. „Wichtig ist, immer eine Regenerationszeit zwischen den einzelnen Belastungen einzuhalten, damit der Körper die Trainingsreize verarbeiten kann“, erklärt der vielfache deutsche Langstreckenmeister.

Für ein ausgewogenes Lauftraining sollte man im Laufe einer Woche zwei bis dreimal aktiv werden und dazwischen Pausieren: „So hat man einen sehr guten Rhythmus zwischen Be- und Entlastung und die Trainingsreize bringen die Ausdauerfähigkeit voran.“ Gerade für Läufer in der Arbeitspause gehört ein gut abgestimmter Trainingsplan zu einer wichtigen Voraussetzung für die Wirksamkeit für die Gesundheit, die Ausdauer, aber auch die Wiedererreichung der Konzentrationsfähigkeit.

Trinken macht leistungsfähig

Das Prinzip zur Leistungssteigerung ist simpel. „Jeder Trainingsreiz stellt den Körper vor eine Herausforderung, der er sich anpassen möchte, um beim nächsten Trainingsreiz besser vorbereitet zu sein“, erklärt Eich. Neben einer Reduzierung der Trainingsbelastungen regeneriere man am Besten durch durchblutungsfördernde Maßnahmen wie Massagen, Sauna oder heiße Bäder. Welcher Betrieb können aber schon einen Spa-Bereich sein Eigen nennen – abgesehen von der Sicht des Finanzamtes.

„Aber auch das zeitnahe Auffüllen der Energie- und Flüssigkeitsdepots im Körper erhöht die Regenerationsfähigkeit deutlich und macht schnell wieder leistungsfähig“, erläutert der Gesundheitsmanager.

Sportgetränk bevorzugt

Um Mineralstoffe und neue Energie zuzuführen, komme es vor allem darauf an, nach dem Sport das Richtige zu trinken. Apfelschorle oder Mineralwasser reichten dazu häufig nicht aus. „Stattdessen ist die schnelle Versorgung mit allen wichtigen Mineralstoffen und den notwendigen Kohlenhydraten (Glykogen) als Energieträger durch Sportgetränke eine optimale Möglichkeit, um Belastungen auszugleichen und die Regeneration zu beschleunigen“, weiß der Laufprofi. Sprechen Sie als Unternehmen doch mit ihrem Caterer, ob eine kleine Auswahl entsprechender Angebote bereitgestellt werden kann.

Vorsicht: Übersäuerung | Hintergründe

Wer seinen Körper nicht ausreichend mit Mineralstoffen versorgt, muss beim Sport mit einer Belastungsübersäuerung rechnen. Denn bei hohen körperlichen Anstrengungen verbrennt der Körper Glykogen (Kohlenhydrate) in der Muskelzelle. Herrscht dort Sauerstoffmangel, entsteht als Abfallprodukt Laktat, welches den Muskel übersäuert und die Leistungsfähigkeit massiv einschränkt. Nicht zuletzt aus diesem Grund empfiehlt Carsten Eich, Ausdauertrainings fast ausschließlich in einem ruhigen Grundlagenbereich mit einem Puls von 130 bis 150 Schlägen pro Minute zu absolvieren.

Tipp: Im Rahmen spezieller Laufseminare (Informationen unter www.basica-sport.de, Rubrik Veranstaltungen/Seminare) zeigen Carsten Eich und die Ärztin Stefanie Mollnhauer Laufbegeisterten, worauf es noch ankommt, um das Ausdauertraining effektiver zu machen.

Juristisches zu Pausen

Keine Kündigung trotz Trunkenheit am Arbeitsplatz

Eine fristlose Entlassung ist selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn Arbeitnehmer mit 2,8 Promille betrunken zur Arbeit erscheinen. Das Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main hat einem Staplerfahrer recht gegeben, der stockbetrunken zum Spätdienst erschienen war. Der Schichtleiter schickte ihn daraufhin zum polizeilichen Alkoholtest und dann nach Hause. Als das Testergebnis bekannt wurde, kündigte ihm die Firma sofort.

Das Gericht beschied 2006, dass der Arbeitgeber dem Staplerfahrer erst hätte mitteilen müssen, das dessen Verhalten vertragswidrig sei und er ihn erst abmahnen müsste. Erst bei wiederholtem vertragswidrigem Verhalten dürfe der Arbeitgeber zum letzten Mittel, zur fristlosen Kündigung, greifen. Urteil: LAG Hessen 15.11.2006, 8 Sa 854/06.

Müssen Raucherpausen bezahlt werden?

Seit Inkrafttreten des Nichtrauchergesetzes sieht man immer häufiger Mitarbeiter mit einer Zigarette in der Hand draußen vor der Tür (der Werkhalle oder des Bürogebäudes) stehen. Muss ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Raucherpause als Arbeitszeit anrechnen und ihn somit bezahlen? Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat dies in seinem Beschluss vom 21.6.2007 eindeutig verneint. Demnach obliegt es dem Arbeitgeber, ob er die Raucherpausen bezahlt oder nicht.

Im vorliegenden Fall konnten sich im betreffenden Betrieb der Betriebsrat und der Arbeitgeber nicht auf eine einheitliche Regelung zum betrieblichen Nichtraucherschutz einigen. Daraufhin hat die Einigungsstelle entschieden, wo im Betrieb geraucht werden dürfe und dass die Mitarbeiter während ihrer Raucherpause nicht Ausstempeln mussten. Damit war der Arbeitgeber aber nicht einverstanden, denn die Einigungsstelle hätte nicht darüber zu entscheiden, ob die Raucherpausen zur Arbeitszeit gezählt werden müssten.

Die Richter in Kiel folgten dem Arbeitgeber. Laut § 87 BetrVG habe der Betriebsrat kein Mitspracherecht bei der Regelung der Vergütung für die Zeit der Raucherpausen. Demzufolge könne der Arbeitgeber über die Vergütung der Raucherpausen mitbestimmungsfrei entscheiden.

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