Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Spanien ist anders als in Deutschland organisiert. Andere Länder, andere Sitten. So betrachten wir heute mal die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Spanien. Ähnlich wie bei uns in Deutschland das Mutterschutz– und Arbeitszeitgesetz gibt es auch in Spanien Regelungen für Eltern mit Kindern, um die um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Spanien zu verbessern.
Ein spanischer Vater klagte
So bestimmt das spanische Arbeitnehmerstatut unter Anderem, dass Mütter nach der Geburt der Kinder einen Anspruch auf 9 Monate „Stillurlaub“ haben. Damit verbunden einen Anspruch auf eine Stunde Arbeitsbefreiung, die sie in zwei Abschnitte aufteilen können. Nicht berücksichtigt wurden bis jetzt die spanischen Väter. Diesen stehen nicht wie deutschen Vätern Vätermonate zu und auch eine Elternzeit ist nicht vorgesehen. Ein spanischer Vater fühlte sich benachteiligt gegenüber anderen europäischen Vätern und klagte von Spanien bis zum EUGH.
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Kein Stillurlaub für Väter
Er ist abhängig beschäftigt und wollte den Stillurlaub anstelle seiner Frau antreten. Die spanische Regelung sieht jedoch vor, dass er nur anstelle seiner abhängig beschäftigten Frau in Urlaub gehen kann. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das eine Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts sei. Die Frau von Herr Roca Alvarez ist nicht abhängig beschäftigt sondern selbstständig. Damit lehnte der Arbeitgeber den Antrag auf Stillurlaub mit obenbeschriebener Begründung ab. Das Gericht führte aus, dass das Stillen an sich nicht mehr Gegenstand des Urlaubs sei, da auch Milchprodukte zur Ernährung verwendet werden können. Weiterhin wurde festgestellt, dass die spanische Regelung abhängig beschäftigten spanischen Müttern gerecht wird jedoch nicht den spanischen Vätern.
Es lebe die Gleichheit: Urteil vom 30. 9 2010 – C-104/09