Geschäftsreise: Was kann man von der Steuer absetzen?

Wer eine Reise aus beruflichen oder betrieblichen Gründen antreten muss, kann die dafür benötigen Aufwendungen wie etwa die Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten als Betriebsausgaben beim Finanzamt steuerlich absetzen. Doch was ist, wenn man die Geschäftsreise mit seinem privaten Urlaub verbinden möchte?

Es gibt auf der Welt viele verschiedene Orte, an denen man am liebsten seinen Jahresurlaub verbringen würde. Einer davon ist eigentlich ein Inselstaat, der aus mehreren Atollen besteht: die Malediven. Wer aus Geschäftsgründen dorthin reisen muss, wäre ja schön blöd, wenn er die Reise nicht mit einem Urlaub verbinden würde – schließlich gibt es hier Luxusresorts wie das Jumeirah Hotel, in dem man sich nach Strich und Faden verwöhnen lassen kann. Aber darf man dann die Reisekosten überhaupt noch von der Steuer absetzen? Wir sind der Frage auf den Grund gegangen.

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Darf man eine Geschäftsreise mit Urlaub verbinden?

Zuerst einmal die gute Nachricht: Ja, man kann eine Geschäftsreise auch dann noch absetzen, wenn man sie mit einem privaten Urlaub auf den Malediven verbindet. Allerdings nennt sich das Ganze dann „private Geschäftsreise“, an die verschiedene Bedingungen verknüpft sind – wenn man sie steuerlich geltend machen möchte. Im Klartext bedeutet das: Die betriebliche Veranlassung, also die Anzahl der Tage, die man aus Geschäftsgründen vor Ort verbringen muss, sollte 90 % betragen, wenn man die vollen Reisekosten zurückerstattet bekommen möchte.

Sind es weniger als 90 %, wird nur ein Teil der Kosten übernommen – unter 10 % bekommt man gar keinen Cent wieder. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Reise aus geschäftlichen Gründen angetreten wird, denn das Finanzamt finanziert weder den Familienurlaub noch die Flitterwochen. Es sei denn, man unternimmt eine private Geschäftsreise, dann werden die Kosten für die Fahrt, die Verpflegung, die Übernachtung und die Nebenkosten (u.a. Parkgebühren, PKW-Maut) vom Staat ganz oder anteilig übernommen. Das hängt von dem Verhältnis von beruflichen zu privaten Tagen vor Ort ab.

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