5 Antworten zum Elterngeld Plus, die Arbeitgeber kennen müssen

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Neben individuellen Fragen der Beschäftigten zur Verbesserung der persönlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen wir auch Organisationen und Arbeitgebern bei der Einführung, Bündelung und Optimierung von mitarbeiterfreundlichen Maßnahmen zur Seite. Leider fehlt aus unterschiedlichsten Gründen Basiswissen zu den bereits bestehenden staatlichen Unterstützungsleistungen. Dieses vermitteln wir z.b. in unserer Seminarreihe Familienwissen und stellen in unseren 3 Magazinen kostenfrei Know-how zur Verfügung. Heute wollen wir Ihnen einmal 5 einfache Fragen stellen und prüfen, ob Sie die Antworten zum Elterngeld Plus wissen.

Testen Sie sich nun selbst. Der Einfachheit halber haben wir die Antworten zum Elterngeld Plus direkt unter der Frage notiert. Sie müssen also ein wenig ehrlich zu sich selbst sein.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Was ist eigentlich Elterngeld?

Elterngeld wurde 2007 als Lohnersatzleistung des Staates eingeführt. Anspruch darauf haben Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine berufliche Auszeit nehmen, um sich zeitweilig der Familie zu widmen. Elterngeld wird maximal für 12 Monate gezahlt. Beteiligt sich der Partner an der Familienzeit, gibt es zwei Monate extra. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, wobei mindestens 300 und maximal 1.800 Euro ausgezahlt werden.

Lesehinweis zum Elterngeld

Was bedeutet „Elterngeld Plus“?

Das Elterngeld Plus ist für Eltern gedacht, die früher in Teilzeit in den Beruf zurückkehren. Es gleicht die Differenz zwischen Teil- und Vollzeiteinkommen aus. Die Höhe des Elterngeld-Plus beträgt maximal die Hälfte des klassischen Elterngeldes. Dafür wird das Elterngeld Plus 24 statt 12 Monate ausgezahlt. Zieht der Partner bei der Teilzeitarbeit mit, erhöht sich die Laufzeit auf 28 Monate.

Lesehinweis zur Vertiefung Elterngeld Plus

Was versteht man unter „Elternzeit“?

Als „Elternzeit“ wird die Zeitspanne bezeichnet, die junge Eltern ihrem Arbeitsplatz fernbleiben, um sich ausschließlich der Familie zu widmen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Ebenso können junge Eltern während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten – und anschließend wieder auf eine volle Stelle aufstocken.

Wichtiges zur Elternzeit

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Wie lange dauert die Elternzeit?

Die Elternzeit beträgt maximal drei Jahre, wobei Eltern die tatsächliche Dauer der Elternzeit natürlich selbst festlegen. Seit Anfang 2015 lässt sich die Elternzeit in drei Phasen gliedern, wobei nur die erste zwingend bis zum dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden muss. Die letzte Phase der Elternzeit muss spätestens zum achten Geburtstag beendet sein. Fällt die dritte Phase in die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr, haben Unternehmen ein Vetorecht, sofern dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Was gilt für Eltern, deren Kinder an oder nach der Einführung des Elterngeld-Plus kommen?

Eltern können selbst entscheiden, ob das klassische Elterngeld oder das neue Elterngeld Plus besser zu ihren persönlichen Lebensumständen passt. Sie können auch beide Modelle miteinander kombinieren. So ist es beispielsweise möglich, zunächst mit dem klassischen Elterngeld einige
Monate zu Hause zu bleiben und später mit dem Elterngeld Plus länger in Teilzeit zu arbeiten.

Infobedarf zum Elterngeld Plus?

Sollten Sie nicht auf Anhieb alle Antworten zum Elterngeld Plus geben können, ist es kein Beinbruch. Holen Sie sich Partner ins Boot, die die Fragen der Beschäftigten individuell und objektiv, korrekt beantworten. Zum Beispiel können dies die örtlichen Jugendämter sein, die sie bereits durch Steuerzahlungen finanziert haben. Soll es ein Mehr an Information und Service sein, sprechen Sie einfach den Arbeitgeberservice an.

Workshop Elterngeld, ElterngeldPlus, Elternzeit

Unser Workshop Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit liefert konkrete Antworten und Handlungsempfehlungen für werdende und junge Eltern. Er kann sowohl unternehmensintern als auch für ein Netzwerk angeboten werden.

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Sie zeigen so, dass für Sie die Mitarbeitenden nicht nur fachlich, sondern auch menschlich wahrgenommen werden und stärken so die Mitarbeiterbindung.

Noch mehr Fragen und Antworten zum Elterngeld Plus

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld steht allen Eltern in Deutschland zu, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten überwiegend selbst betreuen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig, selbstständig, Beamte, Hausfrauen, Arbeitslose, Studenten oder Auszubildende sind.

Gibt es besondere Regelungen für Väter im Vergleich zu Müttern?

Es gibt keine speziellen Regelungen für Väter im Vergleich zu Müttern, was den Anspruch auf Elterngeld betrifft. Beide Elternteile haben die gleichen Rechte und können das Elterngeld in Anspruch nehmen, wenn sie ihre Arbeitszeit auf höchstens 32 Wochenstunden reduzieren oder ganz aufhören zu arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus gewährt, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen und Regelungen für den parallelen Bezug von Elterngeld.

Wie wird die Höhe des Elterngeldes berechnet?

Die Höhe des Elterngeldes in Deutschland richtet sich nach dem Einkommen, das der jeweilige Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Berechnung:

– Basiselterngeld: Normalerweise erhalten Sie 65 % des Netto-Einkommens, das vor der Geburt erzielt wurde und nach der Geburt wegfällt.
– ElterngeldPlus: Wenn Eltern nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das Elterngeld Plus genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Teilzeit.
– Mindest- und Höchstbeträge: Das Elterngeld liegt zwischen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Lebensmonat.

Welche Einkünfte werden bei der Berechnung vom Elterngeld berücksichtigt?

Bei der Berechnung des Elterngeldes werden folgende Einkünfte berücksichtigt:

– Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit: Dazu gehören alle Einkünfte aus Ihrer Haupt- und Nebenbeschäftigung, einschließlich Einkünfte aus einem Minijob.
– Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit: Gewinne aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft werden ebenfalls einbezogen.

Nicht berücksichtigt werden:

– Einmalige Bezüge wie Abfindungen, Leistungsprämien, Provisionen, 13. Monatsgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgelder.
– Steuerfreie Einnahmen, zum Beispiel Trinkgelder oder steuerfreie Zuschläge.
– Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld.

Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?

Die Bezugsdauer und Aufteilung des Elterngeldes in Deutschland sind wie folgt geregelt:

– Basiselterngeld kann für bis zu 12 Lebensmonate bezogen werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate.
– Elterngeld-Plus kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld bezogen werden, also anstelle eines Monats Basiselterngeld können zwei Monate Elterngeld-Plus gewählt werden.
– Der Partnerschaftsbonus (nicht Vätermonate) ermöglicht beiden Elternteilen jeweils bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn sie beide parallel in Teilzeit arbeiten.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Bezugsdauer zwischen beiden Elternteilen aufzuteilen?

– Die Eltern können die Elterngeld-Monate frei untereinander aufteilen.
– Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
– Für Geburten ab dem 1. April 2024 gibt es neue Regelungen für den parallelen Bezug von Elterngeld, die die Flexibilität etwas einschränken.

Was ist ElterngeldPlus und welche Vorteile bietet es?

ElterngeldPlus ist eine Leistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Es bietet folgende Vorteile:
– Längere Bezugsdauer: Statt 12 Monate Basiselterngeld, können Sie bis zu 24 Monate ElterngeldPlus erhalten.
– Flexibilität: Sie können Basiselterngeld und ElterngeldPlus miteinander kombinieren.
– Teilzeitarbeit: Es ermöglicht Ihnen, durch Teilzeitarbeit bis zu 32 Stunden pro Woche weiterhin Elterngeld zu beziehen.
– Steuerliche Vorteile: Durch die längere Bezugsdauer kann die Steuerbelastung auf das Elterngeld verringert werden.

Was ist der Partnerschaftsbonus und wie kann er beantragt werden?

Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Förderung, die es beiden Elternteilen ermöglicht, jeweils bis zu vier weitere Monate ElterngeldPlus zu beziehen, wenn sie parallel in Teilzeit arbeiten. So können Eltern die familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich aufteilen.

Den Partnerschaftsbonus können Sie zusammen mit dem Elterngeldantrag oder später in einem formlosen Schreiben an die Elterngeldstelle beantragen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind:
– Beide Eltern arbeiten in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes parallel in Teilzeit.
– Die Arbeitszeit liegt je Lebensmonat im Durchschnitt zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche.

Wie und wann muss Elterngeld beantragt werden?

Elterngeld muss beim zuständigen Elterngeldbüro Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt beantragt werden. Der Antrag kann in Papierform oder, in einigen Bundesländern, auch online über entsprechende Landesportale gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes zu stellen, um keine Leistungen zu verlieren. Idealerweise sollte der Antrag jedoch zeitnah nach der Geburt gestellt werden, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Für den Antrag auf Elterngeld sind folgende Unterlagen erforderlich:
– Ausgefülltes Antragsformular: Beide Elternteile müssen unterschreiben.
– Original Geburtsbescheinigung des Kindes: Mit dem Verwendungszweck Elterngeld.
– Kopien der Personalausweise beider Elternteile oder Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung.
– Einkommensnachweise: Zum Beispiel Gehaltsabrechnungen vor der Geburt des Kindes.
– Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, wenn zutreffend.

Je nach individueller Situation können weitere Unterlagen wie Bescheinigungen über Arbeitslosengeld oder Krankengeld erforderlich sein. Achten Sie auf die Hinweise im Antragsformular und auf den offiziellen Webseiten für spezifische Anforderungen Ihres Bundeslandes.

Wie verhält sich das Elterngeld zur Elternzeit?

Elterngeld und Elternzeit sind zwei miteinander verbundene Leistungen, die es Eltern ermöglichen, sich Zeit für die Betreuung ihres Neugeborenen oder kleinen Kindes zu nehmen, ohne dabei finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

– Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern erhalten, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um ihr Kind zu betreuen.
– Elternzeit ist eine berufliche Auszeit, die angestellten Eltern zusteht, um sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Während der Elternzeit kann man entweder gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Können Väter gleichzeitig Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen?

Ja, Väter können gleichzeitig Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Es gibt keine gesetzlichen Unterschiede zwischen Müttern und Vätern in Bezug auf den Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Beide Elternteile können ihre Elternzeit auch gleichzeitig nehmen, sofern sie die Bedingungen erfüllen und die Elternzeit beim Arbeitgeber rechtzeitig anmelden. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gibt es neue Regelungen, die den parallelen Bezug von Elterngeld betreffen. Ein gleichzeitiger Bezug der Familienleistung von beiden Elternteilen ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.

Welche Rechte haben Väter während der Elternzeit in Bezug auf ihren Arbeitsplatz?

Väter haben, wie Mütter auch, während der Elternzeit in Deutschland bestimmte Rechte in Bezug auf ihren Arbeitsplatz, die gesetzlich geregelt sind:

– Kündigungsschutz: Mit dem Antrag auf Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz nach § 18 BEEG. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Vater ab diesem Zeitpunkt nicht mehr kündigen darf.
– Anspruch auf Teilzeitarbeit: Wenn im Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte arbeiten und der Vater bereits mindestens sechs Monate angestellt war, besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
– Urlaubsanspruch: Der Urlaubsanspruch bleibt während der Elternzeit bestehen, kann jedoch anteilig für die Zeit der Elternzeit gekürzt werden.

Gibt es spezielle Regelungen oder Schutzmaßnahmen für Väter, die Elterngeld beziehen und Elternzeit nehmen?

Es gibt keine speziellen Regelungen oder Schutzmaßnahmen, die nur für Väter gelten; diese Rechte gelten für alle Eltern, die Elterngeld beziehen und Elternzeit nehmen. Es ist wichtig, dass Väter (wie auch Mütter) ihren Antrag auf Elternzeit rechtzeitig beim Arbeitgeber einreichen, um den vollen Umfang des Kündigungsschutzes zu gewährleisten. Für eine detaillierte Beratung und Informationen zu individuellen Fällen sollten sich Väter an die zuständige Elterngeldstelle wenden oder sich an sogenannte Väternetzwerke wenden. Im Familien- und Fachkräfteservice erhalten natürlich entsprechende Unterstützung.

Wie wird das Elterngeld mit anderen Sozialleistungen (wie z.B. Arbeitslosengeld) verrechnet?

Das Elterngeld wird mit verschiedenen anderen Sozialleistungen verrechnet. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
– Die andere Leistung wird auf das Elterngeld angerechnet, wodurch das Elterngeld geringer ausfällt, aber die andere Leistung unverändert bleibt.
– Das Elterngeld wird auf die andere Leistung angerechnet, wodurch die andere Leistung geringer ausfällt, aber das Elterngeld unverändert bleibt.

Beim Bezug von Arbeitslosengeld wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet. Es gibt jedoch einen Freibetrag beim Elterngeld, wenn Sie vor der Geburt gearbeitet haben.

Gibt es Besonderheiten bei der Kombination von Elterngeld und Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet und verbraucht bereits Elterngeldmonate. Wenn Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, werden Ihnen die Zahlungen des Elterngeldes nicht für den vollen Zeitraum gewährt. Die Elterngeldstelle behandelt die Lebensmonate, in denen Sie Mutterschaftsgeld erhalten, so, als ob Sie Basiselterngeld bezogen hätten. Nach dem Mutterschaftsgeld können Sie noch für maximal 10 bzw. als Alleinerziehende 12 Monate Elterngeld beziehen.

Wie wird das Elterngeld steuerlich behandelt?

Das Elterngeld ist in Deutschland steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld selbst nicht versteuert wird, aber bei der Einkommensteuererklärung den Durchschnittssteuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen erhöhen kann. Es wird auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung eingetragen und die Elterngeldstelle teilt die Höhe des Elterngeldes dem Finanzamt mit.

Gibt es Auswirkungen auf die Lohnsteuerklasse oder andere steuerliche Vergünstigungen?

Ein Wechsel der Steuerklasse kann die Höhe des Elterngeldes beeinflussen, da das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens berechnet wird. Für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften kann es sich lohnen, die Steuerklasse rechtzeitig vor der Geburt zu ändern, um ein höheres Nettogehalt und damit ein höheres Elterngeld zu erzielen. Allerdings sollte beachtet werden, dass ein Wechsel der Steuerklasse während des Elterngeldbezugs keine Auswirkungen mehr auf das Elterngeld hat, da für die Berechnung des Elterngeldes die Steuerklasse zum Zeitpunkt der Geburt maßgeblich ist.

Ist Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs möglich und wie wirkt sich das auf die Höhe des Elterngeldes aus?

Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ist in Deutschland möglich und wird sogar durch das ElterngeldPlus-Modell unterstützt. Hier sind die Details:

– Möglichkeit der Teilzeitarbeit: Während des Bezugs von Elterngeld dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
– Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes: Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich aus dem Unterschied zwischen Ihrem Einkommen vor der Geburt und Ihrem Einkommen danach. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, kann sich das ElterngeldPlus besonders lohnen, da es doppelt so lange wie das Basiselterngeld bezogen werden kann und bei Teilzeitarbeit das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein kann wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen.

Welche Regelungen gelten für die maximale Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs?

Die maximale Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs beträgt 32 Stunden pro Woche. Wichtig ist, dass es sich um den Durchschnitt der Arbeitsstunden im Lebensmonat des Kindes handelt, nicht im Kalendermonat.

Bitte informieren Sie Ihre Elterngeldstelle so schnell wie möglich, wenn Sie eine Teilzeitarbeit beginnen, während Sie Elterngeld beziehen, da dies Auswirkungen auf die Höhe Ihres Elterngeldes haben kann.

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