Sachbezug: keine Steuern und Sozialabgaben

Sachbezug sind alle Einnahmen, die nicht in Geld erfolgen

Unter dem Sachbezug werden in Deutschland alle nicht geldlichen Einnahmen gezählt, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit und als Ersatz seiner Arbeitsleistung zufließen.

Ein Sachbezug wird jedoch nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG im Kalendermonat bis 50 Euro (44 Euro bis 31.12.2021) nicht zum Arbeitslohn gezählt (Freigrenze) – ggf. nach Abzug des vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelts.

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Die digitale Essensmarke hilft intelligent Steuern sparen

Digitale Essensmarke - Lunch (c) Kampus Production

Die digitale Essensmarke ist eine konsequente Weiterentwicklung der Essensgutscheine (Restaurant-Pass) unter Vermeidung der darin enthaltenen Nachteile. Seit Anfang 2022 können Betriebe das Mittagessen ihrer Beschäftigten mit bis zu 6,67 Euro finanziell unterstützen. Als Zusatzleistung zum eigentlichen Entgelt ist die digitale Essensmarke Bestandteil des Cafeteria-Modells und soll Mitarbeitende motivieren und besser an das Unternehmen binden.

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Steuerfreier Verpflegungsmehraufwand – Mehr Cash in der Täsch

Steuerfreier Verpflegungsmehraufwand - effizienter Binden leicht gemacht

Arbeitgeber nutzen die zahlreichen Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung nur selten. Oft liegt es einfach an der Unbekanntheit der Instrumente. Heute möchten wir Ihnen die gesetzliche Förderung zur Verpflegungsmehraufwandspauschale (VMA-Pauschale) für Mitarbeiter mit Auswärtstätigkeit hinweisen. Steuerfreier Verpflegungsmehraufwand bringt sowohl den Arbeitgebern als auch den auswärts beschäftigten Arbeitnehmern Vorteile finanzieller Natur. Und das Beste daran – sogar monatlich!

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Mit einem steuerfreien Zuschuss zum Umzug neue Mitarbeiter gewinnen

Zuschuss zum Umzug durch den Arbeitgeber (c) bermix-studio / unsplash.jpg

Auch bei einem beruflich veranlassten Wohnungs- bzw. Wohnortwechsel kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter unterstützen. Hierzu gibt es klare Vorgaben durch den Gesetzgeber. Neben der (nachweisbaren) beruflichen Notwendigkeit des Wohnortwechsels dürfen die Vergütungen die ansonsten geltend zu machenden Werbungskosten nicht übersteigen. Werden die Anforderungen eingehalten, ist die Umzugskostenvergütung kostenfrei. Falls der Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Umzug leistet, kann dieser die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Die Höhe der anzuerkennenden Werbungskosten und damit auch des steuerfreien Arbeitgeberersatzes richtet sich nach dem „Bundesumzugskostengesetz“.

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Geschäftsreise: Was kann man von der Steuer absetzen?

Zug fährt vorbei (c) familienfreund.de

Wer eine Reise aus beruflichen oder betrieblichen Gründen antreten muss, kann die dafür benötigen Aufwendungen wie etwa die Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten als Betriebsausgaben beim Finanzamt steuerlich absetzen. Doch was ist, wenn man die Geschäftsreise mit seinem privaten Urlaub verbinden möchte?

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