Cafeteria-Modell ist ein Wort, das man immer häufiger hört, aber was genau ist es eigentlich? Viele Leute haben keine Ahnung, was das bedeutet und denken, es hat mit Essen zu tun. Doch in Wirklichkeit hat es wenig mit Essen zu tun. Das Cafeteria-Modell ist ein Populärmodell in den Vereinigten Staaten, das auch in Deutschland und anderen Ländern immer bekannter wird. In diesem Artikel erfährst Du alles über das Cafeteria-Modell und warum es für Dich und Deinen Betrieb interessant ist!
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Gold für die Mitarbeiterbindung
Dienstleister für die Gehaltsoptimierung haben natürlich erkannt, daß die Kunden und Mandanten der Fachkräftesicherer ihre Leistung gebrauchen können. Und um den eigenen Vertrieb zu optimieren, werden uns zahlreiche Kooperationen angeboten.
weiterlesenGehälter aussagekräftig miteinander vergleichen – Gehaltsbenchmark als Vergleichsmethode
Unternehmen können anhand von Benchmarks ihre Leistungen mit den Leistungen ihrer Wettbewerber vergleichen. Mit dieser Benchmarking-Methode können Gehaltsbänder innerhalb einer Branche oder innerhalb einer Region erstellt werden. Das Ergebnis sollte ein valider Orientierungspunkt für Arbeitgeber darstellen, inwieweit die Gehaltszahlungen je Berufsprofil eines Standortes dem regionalen Lohnniveau entsprechen. Ein reliabler Gehaltsbenchmark normiert verschiedenste Gehaltsangaben auf einen gemeinsamen Vergleichswert. Üblicherweise werden hierzu Gehaltsbänder auf eine 40-Stunden-Woche übersetzt. Dieses Wissen kann gegebenenfalls Bewerbern kommuniziert werden, um Klarheit über branchenübliche Gehälter zu schaffen.
weiterlesenmindestlöhne sind schön
mindestlöhne sind schön betreffen aber bei weitem nicht jede branche. und das ist gut so? jain – die meinungen sind geteilt und gehen auseinander. doch wer das eine will, muss das andere mögen! so wurde ende januar ein arbeitgeber wegen eines stundenlohns von 1,32 euro verurteilt. der ex-pizzabäcker muss tausende euro nachzahlen, weil er diesen sittenwidrigen swtundenlohn überwiesen.
weiterlesenInvestition in die Personalgewinnung und die Rückzahlung von Fortbildungskosten
wollen Sie natürlich für Ihre Investitionskosten auch belohnt werden. Gerade bei Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung trifft das voll zu. So beschäftigte sich jetzt das Bundesarbeitsgericht mit der Rückzahlung von Fortbildungskosten bzw. der Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln durch den Arbeitnehmer. Bisherige Entscheidungen sprechen in Rückzahlungsklauseln in der Regel von 3 Jahren. Nun gibt es im Urteil vom 14.01.2009 ( 3 AZR 900/07) noch eine Verkürzung der Frist um 1 Jahr.
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