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Arbeitgeber suchen nach innovativen und kostengünstigen Lösungen, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu stärken. Obwohl das Gehalt in den letzten Jahren etwas in den Hintergrund getreten ist, bleibt die Frage, wie mehr Netto vom Brutto erreicht werden kann, aktuell. Einige wenige Steuerberater und Beratungsgesellschaften kennen sich praktisch mit der Nutzung gesetzlicher Möglichkeiten aus und so bietet der Fachkräftesicherer in Kooperation mit Partnern Lösungen der Nettolohnoptimierung an. In diesem Beitrag wollen wir explizit auf die clevere Gehaltserhöhung eingehen, die die Lohntüte füllen und zu einer gestiegenen Mitarbeiterzufriedenheit beitragen können.
Lassen Sie uns aber noch einen Schritt zurücktreten und klären, was unter Mitarbeiterzufriedenheit verstanden werden kann.
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
Definition Mitarbeiterzufriedenheit
Die Mitarbeiterzufriedenheit ist eine Kennziffer zur Beurteilung der Befindlichkeit der Beschäftigten im Betrieb. In der Wissenschaft wird darunter die
Einstellung in Bezug auf das Arbeitsumfeld, die sich aus dem abwägenden Vergleich zwischen dem erwarteten Arbeitsumfeld (Soll) und dem tatsächlich wahrgenommenen Arbeitsumfeld (Ist) ergibt
verstanden.
Warum Mitarbeiterzufriedenheit so wichtig ist
Aus Kunden- und Produktsicht sind es die Forderungen nach immer wieder innovativen Lösungen in Form von konkurrenzfähigen und teilweise hoch technisierten Produkten und Leistungen. Ohne pfiffige bzw. kreative Mitarbeiter als Basis des gewinnbringenden Unternehmensoutputs ist aktuell und in Zukunft kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Der zweite, im Beitrag „So sieht es wirklich mit der Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter aus“ dargestellte Faktor ist der Wettbewerb um motivierte und engagierte Beschäftigte. Dieser ergibt sich quasi zwangsläufig mit der seit Jahren verstärkten Forschung nach den Bedürfnissen der Arbeiter und Angestellten, mit dem Ziel bessere Arbeitsergebnisse zu erhalten.
Die Befragung zur Arbeitszufriedenheit
3.480 bei experteer registrierte Kandidaten aus fünf verschiedenen, westeuropäischen Ländern haben Antworten auf die von der TU München gestellten Fragen geliefert. Der Lehrstuhl für Strategie und Organisation hat für das Karriereportal innere und äußere Parameter zur Messung der Angestelltenzufriedenheit ermittelt. Unter anderem sind dies:
- Zufriedenheit mit der Arbeit an sich,
- Zufriedenheit mit dem Vorgesetzten
- Zufriedenheit mit Kollegen und anderen Mitarbeitern
- Zufriedenheit mit dem Gehalt
- Möglichkeiten zur Weiterentwicklung
Im Ergebnis der Studie wurde wieder einmal deutlich, dass der Einfluss der Entlohnung auf die Gesamtzufriedenheit je nach Branche variiert. Für uns überraschend war der starke Einfluss des Gehaltes in der Gesundheitswirtschaft und dem Sozialwesen auf die Mitarbeiterzufriedenheit. In dieser, neben anderen – siehe Studienergebnisse – ist die Unzufriedenheit mit dem monetären Gegenwert für geleistete Arbeit erstaunlich hoch.
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2022 Nichts Neues bei den Faktoren zur Arbeitszufriedenheit
Bei der 2022 von capterra durchgeführten Umfrage zur Unternehmenskultur drehte sich Frage 7 um die persönlichen Einflussfaktoren.
Mehr als jede/r Zweite gab an, dass die Vergütung der wichtigste Aspekt bei der Mitarbeiterzufriedenheit sei. Danach folgen abgeschlagen auf den Plätzen 2 bis 4 mit 37 bis 32 % die Arbeitsplatzsicherheit, das Verhältnis zu den Arbeitskollegen (Arbeitsplatzklima) und die Work-Life-Balance.
Für die Fachkräftesicherer überraschend landeten die Benefits in Form von Vergünstigen und Vorteilen abgeschlagen mit 7 % auf Platz 14, dieser sicher unvollständigen Liste.
Weitere spannende Insights finden Sie im Blog von Capterra.
Faktoren für #Mitarbeiterzufriedenheit 2022: Platz 1 mit 54 % #Vergütung | Platz 14 mit 7 % #Benefits – Worauf legen Sie Wert beim #effizienterBinden? Share on XEmpfohlene Maßnahmen, die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu stärken
Bieten Sie Flexibilität bei der Arbeitszeit!
Im Experteerartikel wird Flexibilität in den Arbeitszeiten, bedingt durch die starren Zeiten in der Kinderbetreuung, als eine Möglichkeit zur Mitarbeiterfreundlichkeit vorgeschlagen. Teilzeit, Abstandnahme von Präsenzpflicht, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und andere Modelle der Arbeitsorganisation sind natürlich Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Kind und Karriere im weitesten Sinn verbessern können. Allerdings wird verdrängt, dass zum einen in der Kindertagesstätte und Kindertagespflege natürlich auch Menschen mit Ansprüchen und Bedürfnissen arbeiten und zum anderen in allen Landesgesetzen Vorgaben über die Flexibilität und Möglichkeiten der Schließ- und Öffnungszeiten vorgesehen sind. Es kann für Unternehmen und Verwaltungen also sinnvoll sein, sich über die Möglichkeiten beim Dienstleister für die Betreuung der Mitarbeiterkinder zur Flexibilisierung zu informieren und ins Gespräch zu kommen. Bei der Wissensvermittlung können wir ganz konkret helfen.
Schon einmal an eine Kindertagesstätte gedacht?
Vorschlag zwei aus der Trickkiste für zufriedene Männer und Frauen am Arbeitsplatz ist zwar schon alt, findet sich im realen Leben kaum bzw. selten wieder. Eine betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen, ist nicht nur ein organisatorischer Kraftakt, sondern auch mit hohem Kapitaleinsatz verbunden. Zudem dürfte es im Land des Mittelstandes aufgrund der Mitarbeiterzahlen im Unternehmen kaum rentabel sein, eine solche Einrichtung zu errichten bzw. zu betreiben. Hier gilt es z.b. Kooperationen mit anderen Unternehmen einzugehen oder Alternativen, wie eine ‚Betriebstagesmutter‘ zu schaffen. Sinnvoller erscheint aus Sicht der familienfreund KG auch die umfassende Information über die korrekte Erfüllung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung, denn in der Bringepflicht ist die Wohnortgemeinde.
Transportkosten clever mindern
Jobticket, Tankgutscheine, Kooperation mit Carsharing-Anbieter oder Einbindung eines Pendlernetzes auf der Webseite des Arbeitgebers stärken nicht nur das Ansehen der Arbeitgebermarke. Diese und ähnliche, clevere Angebote sind auch geeignet, die Geldbörse und die Umwelt zu schonen. Bei Beachtung aktueller Regeln für Zuschüsse können der eine oder andere Euro an Sozialabgaben gespart werden. Gern vermitteln wir Ihnen Experten zum Themengebiet „Mehr Netto vom Brutto“ und fähige Logistikdienstleister bzw. -systeme.
Rund um die Gesundheit der Mitarbeiter
In einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist und in diesem Sinne kann durch die Erhaltung und Erhöhung der Gesundheit der Mitarbeiter nicht nur etwas für die Senkung der Fehlzeiten getan werden. Sportliche Angebote treffen bei vielen jungen und erfahrenen Beschäftigten auf offene Ohren, wenn sie denn den Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. So sorgt das Kümmern um den Körper des Mitarbeiters indirekt für eine höhere Arbeitszufriedenheit. Schauen Sie also ihrem Team aufs ‚Maul‘ und unterbreiten passende Angebote. Wie wäre es mit einer mobilen Massage für den gestressten Bürostuhlrücken ? Oder mit einem Gesundheitstag mit unterschiedlichen Partnern zu Ernährung, Bewegung und Prävention? Die familienfreund KG hat einige Maßnahmen im Wiki aufgeführt. Schauen Sie sich um und der Arbeitgeberservice liefert gern Partner in der Nähe ihrer Niederlassung bzw. Standortes.
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Individuell unterstützt der Fachkräfteservice
2006, als die familienfreund KG gegründet wurde, klang es noch abenteuerlich – ein Wäscheservice im Unternehmen. Mitarbeiter bringen ihre Schmutzwäsche mit auf Arbeit, lassen diese reinigen und nehmen sie dann sauber wieder mit. Eine andere, realisierte Möglichkeit war die Zurverfügungstellung eines Abhol- und Bringe Systems, damit der Transport ins Büro bzw. die Werkhalle entfällt. Ein Frühstücksservice für Monteure war eine ebenso überraschende Lösung als Dankeschön für den überdurchschnittlichen Einsatz. Es muss aber nicht immer um zusätzliche Angebote (frisches Obst am Arbeitsplatz) gehen, denn auch der Urlaub, der Kinobesuch oder der Arzttermin wollen organisiert werden. Gerade der kleine Betrieb, der sonst an der Organisation mitarbeiterindivdueller Lösungen scheitern würde, beauftragt einfach einen persönlichen Assistenten in Form des Fachkräfteservice. Der nun professionell betreute Mitarbeiter sowie deren Angehörige können – unabhängig von Ort und Zeit – diesen Organisations- und Informationsservice in Anspruch nehmen – unkompliziert, innovativ und individuell.
Jetzt geht’s nochmal ums Geld
Zahlreiche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Arbeitgeber ihren Angestellten etwas Gutes zu tun. Dabei muss es nicht immer gleich der höhere Lohnscheck sein. Bei Beachtung einiger Regeln kann die Boni sogar ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausreichen. Ein Bonbon sind Sachzuwendungen.
Zur Motivation der Beschäftigten lassen sich die Arbeitgeber bereits jetzt einiges einfallen und hierbei spielen Sachzuwendungen mittlerweile eine große Rolle. Selbstverständlich ist ein Mehr auf dem Kontoauszug für viele wichtig, aber fallen Steuern und Abgaben bei der erhaltenen Leistung weg, ergeben sich manchmal unschlagbare Argumente. Auch Gutscheine für Mitarbeiter sind eine Möglichkeit Danke für erbrachte Leistungen zu sagen, erklärt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in Berlin. Voraussetzung sei, so die BStBK weiter, dass die Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gezahlt werden.
Warum weniger Gehalt manchmal mehr Lohn ist
Berufstypische Arbeitsbekleidung, Weiterbildung, Laptops und Handys können unentgeltlich überlassen werden, ohne dass dies steuerpflichtig ist. Allerdings dürfe der Angestellte die Dinge nicht privat nutzen und das überwiegend berufliche Interesse muss einer unabhängigen Prüfung Stand halten. Denn ansonsten liege eine steuerpflichtige Sachleistung vor. Auch Jobtickets, also der Zuschuss zur Nutzung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) zählt zu möglichen Maßnahmen, die mitarbeiterfreundliche Arbeitgeber in Betracht ziehen können. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich (50 Euro ab 1.1.2022) beim Empfänger überhaupt nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Auch Zuschüsse zur Kinderbetreuung sind ein probates Mittel, um die Mitarbeiterbindung zu erhöhen. Damit auch diese Zuschüsse steuerfrei sind, müssten aber weitere Kriterien erfüllt sein, die die familienfreund KG in einem speziellen Artikel erläutert. Maßnahmen zur Verbesserung des Ernährungsverhaltens, der Bewegungsgewohnheiten, zur Stressbewältigung und zur Suchtprävention sind bis zu 500 Euro pro Beschäftigter und Jahr steuerlich gefördert. Allerdings sind reine Mitgliedschaften in Sportvereinen oder -studios nicht von dieser Regelung betroffen. Arbeitgeber sollten sich aber immer vor Augen halten, dass eine Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses nur möglich ist, wenn es sich um eine nachweisbar zusätzliche Leistung und eben keine Gehaltsumwandlung handelt. In diesem Fall entfällt dann die Steuerfreiheit und neben Steuernachzahlungen drohen auch Bußgelder der Steuerbehörden.
Bei Fragen helfen wir mit konkreten Informationen bzw. unserem Netzwerk weiter. Rufen Sie uns einfach an.
Sachbezug für eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit
Mit der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze (50 Euro ab 1.1.2022) (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG, aktuelle Rechtsprechung) gibt das Einkommenssteuergesetz Unternehmen beachtlichen Handlungsspielraum, um ihren Mitarbeitern steuerfreie Aufwendungen zukommen zu lassen. Bei klassischen Gehaltserhöhungen kommen bei einem Personalkosteneinsatz von 109 Euro oftmals nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben gerade einmal ca. 44 Euro tatsächlich beim Mitarbeiter an. Wird die Gehaltserhöhung steuerlich und rechtlich korrekt umgesetzt, spart das Unternehmen im Vergleich zur Barauszahlung etwa 65 Euro – und das, Monat für Monat.
Mitarbeiter als Markenbotschafter
Durch das Vermieten von Werbefläche auf seinem Fahrzeug kann Ihr Mitarbeiter weitere 21 € monatlich verdienen. Dazu muss er lediglich einen Aufkleber auf seinem Fahrzeug bzw. Ihr Logo oder Ihre Internetadresse auf der Kennzeichenhalterung anbringen. Für den Mitarbeiter ist dieser Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei, für Sie komplett sozialabgabenfrei. Zusätzlich können Sie die Zuschüsse als Betriebsausgaben absetzen. Unter Berücksichtigung des § 22 Nr. 3 EStG, nachdem die Vermietung beweglicher Gegenstände bis zu einer Höhe von 256 € pro Jahr [Nachtrag: Um genau zu sein, dürfen es nur 255,99 € sein.] steuerfrei ist, können Arbeitgeber auch Aufkleber auf Fahrrädern, Laptops oder Umhängetaschen anmieten, das Branding stärken und eine intelligente Erhöhung des Nettogehaltes erreichen. (siehe auch Matthias Köhler, XING)
Internetpauschale
Die privaten Kommunikationskosten Ihrer Mitarbeiter können Sie mit bis zu 50 € monatlich bezuschussen. Dazu zählt nicht nur der Festnetzanschluss, sondern auch die Kosten, die beim Surfen auf dem Smartphone entstehen. Für Sie fällt lediglich eine Pauschalsteuer von 25 % an, Ihr Mitarbeiter hat 50 € mehr im Geldbeutel.
An dieser Stelle sei an den Vortrag „Umgang mit mitarbeiterbezogenen Smartphones“ erinnert, der die Beispielrechnung der DATEV eG enthällt.
Fahrtkostenzuschuss
Für die einfache Strecke zur Arbeit können Sie die Fahrtkosten für Ihre Mitarbeiter übernehmen, zum Beispiel 45 € monatlich für 10 km. Sie müssen den Zuschuss lediglich mit 15 % pauschal versteuern, dies ersetzt die sonst anfallenden Sozialabgaben und Steuern komplett. [Nicht zu verwechseln mit dem Jobticket.]
Mitarbeitergeschenke
Passende Geschenke für Mitarbeiter zu finden gestaltet sich oft schwierig. Schenken Sie lieber die freie Auswahl: Mit einer Gutscheinlösung (bis 60 Euro pro Anlass) kann sich jeder Mitarbeiter sein Wunschgeschenk bei den Partnern selbst aussuchen. Egal, ob zum Geburtstag, zum Jubiläum, zur Hochzeit oder zur Geburt eines Kindes: Zeigen Sie, dass Sie sich mitfreuen – und das auch noch steuer- und sozialabgabenfrei. (LStR 2015 – R 19.6) [Danke an Dietmar Spieß für den Hinweis auf die Änderung zum 1. Januar 2015]
Urlaubsgeld vs. Erholungszuschuss
Wenn Sie Urlaubsgeld zahlen, kommt davon kaum etwas bei Ihren Mitarbeitern an. Geben Sie ihnen lieber etwas, wovon sie wirklich profitieren: einen Erholungszuschuss für jeden Mitarbeiter und seine Familie – gewährt über eine clevere Gutscheinlösung: 156 € für den Mitarbeiter, 104 € für den Ehepartner und 54 € für jedes Kind, abgegolten mit 25 % Pauschalsteuer, dafür abgabenfrei für den Mitarbeiter.
kleines Frühstück für die Zufriedenheit der Mitarbeiter
Was gibt es schöneres, als mit seinen Kollegen und einem guten Frühstück in den arbeitsreichen Tag zu starten oder Mittags entspannt und gesund bei einer Mahlzeit die Akkus wieder aufzuladen?
Zu beachten ist, dass unentgeltliche oder verbilligte Speisen und Getränke durch den Arbeitgeber zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen können. Arbeitslohn liegt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs in seiner Entscheidung vom 3.7.2019 (VI R 36/17) grundsätzlich aber nur vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine „Mahlzeit“, wie ein Frühstück, Mittagessen oder Abendessen, unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. In einem aktuell entschiedenen Fall stellte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereit. Das Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das mit den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern ist. Das sah der BFH jedoch anders. Nach seiner Auffassung handelt es sich in einem solchen Fall um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten. Unbelegte (!) Brötchen – anders als auf dem obigen Bild – sind auch in Kombination mit einem Heißgetränk noch kein „Frühstück“. Selbst für ein einfaches Frühstück muss wenigstens noch ein Aufstrich oder ein Belag hinzukommen. Die Überlassung der Backwaren nebst Heißgetränken dient lediglich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Schaffung günstiger betrieblicher Arbeitsbedingungen und ist somit steuerfrei.
Damit die Mitarbeiterzufriedenheit definitiv steigt – Jetzt handeln!
Nun ist es an Ihnen zum Telefon zu greifen und sich ein detailliertes Angebot einzuholen, denn so einfach, wie es in den 6 Punkten für mehr Mitarbeiterzufriedenheit steht, geht es natürlich nicht.
Wie in Deutschland üblich sind Formalien und Regeln einzuhalten, sonst kann bei der nächsten Betriebsprüfung der Bumerang im Firmenkonto einschlagen. Und wer hat schon Lust sich später mit dem Finanzamt zu streiten.
Aus diesem Grund vermitteln wir Ihnen für die Beratung und Umsetzung einen erfahrenen Steuerspezialisten, der die individuellen Anforderungen ihres Unternehmens und ihrer Beschäftigten rechtskonform berücksichtigt.
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