Jugendliche, die während ihrer dualen oder betrieblichen Ausbildung nicht mehr im Elternhaus wohnen, können bei der Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen. Die Höhe der Beihilfe zur Berufsausbildung (Zuschuss) richtet sich nach der Wohnsituation und dem Einkommen des Auszubildenden und der Eltern. Anträge für die Beihilfe gibt es in den Geschäftsstellen der jeweiligen Arbeitsagentur. Ein BAB-Rechner unterstützt bei der Berechnung der Zuschüsse.
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Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung ist gestartet
Zum 30. November 2012 ist das neue Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums gestartet und unterstützt Arbeitgeber und Beschäftigte bei einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Elternschaft.
weiterlesenEin Bonbon welches nicht nur dem Arbeitgeber schmeckt
Zahlreiche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Arbeitgeber ihren Angestellten etwas Gutes zu tun. Dabei muss es nicht immer gleich der höhere Lohnscheck sein. Bei Beachtung einiger Regeln kann die Boni sogar ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausreichen.
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