„Wer zu spät kommt, den bestraft mitunter nicht nur das Leben, sondern es drohen ihm auch arbeitsrechtliche Konsequenzen“, sagt Diana Nier, Juristin und Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK und geht im folgenden Beitrag näher auf arbeitsrechtliche Folgen von Verspätungen ein.
Nicht erst mit den ersten fallenden Blättern beginnt wieder die Zeit der Staus und Zugverspätungen. Kaum ein Verkehrsmittel ist vor wetterbedingten Verspätungen, Ausfällen etc. gefeit. Wetter- und Verkehrschaos sorgen dann für Frust und Stress bei Arbeitnehmern und Angestellten sowie bei Arbeitgebern.
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Auch in der warmen Jahreszeit droht Ungemach. Im Sommer – gerade auch in der Ferienzeit der jeweiligen Bundesländer – versuchen Kommunen und Verkehrsdienstleister nötige Reparaturen durchzuführen – nicht ohne Konsequenzen für die Verkehrsteilnehmer in Bus, Bahn oder Auto.
„Pünktliches Erscheinen liegt in der Verantwortung der Mitarbeiter: Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko“, so Anwältin Nier. Wind und Wetter müssen also beim Weg zur Arbeit eingeplant werden. Auch sollte man sich regelmäßig über die Baustellen- und Wetterlage informieren sowie zusätzliche Zeit berücksichtigen.
Ausnahmen sind natürlich denkbar, etwa wenn die Wettervorhersagen keine gravierenden Wetterkapriolen prognostiziert haben und diese praktisch unvorhergesehen und plötzlich eintreten. Jedoch ist eine nichtbeachtete, monate- oder wochenlang angekündigte Baustelle nicht entschuldbar.
„Eine Kündigung werden Mitarbeiter bei einmaliger Verspätung sicher nicht befürchten müssen. Eine Abmahnung kann aber etwa dann in Betracht kommen, wenn man sich nicht beim Arbeitgeber meldet bzw. einfach ohne Bescheid zu geben zu Hause bleibt“, wird gewarnt.
Daher rät Nier dringend, den Arbeitgeber über die Verspätung umgehend zu informieren und sich mit ihm über das weitere Vorgehen abzustimmen.
So kann der Arbeitgeber beispielsweise verlangen, dass die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt wird – sogar noch am selben Tag. Dies spielt insbesondere in Betrieben und Unternehmen eine Rolle, wo Terminsachen etc. erledigt werden müssen.
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Kommt es zu Komplettausfällen, sind etwa Homeoffice oder aber Urlaubs- oder Freizeitausgleich denkbar. Dies muss aber konkret mit dem Arbeitgeber vereinbart und abgestimmt sein und darf keinesfalls eigenmächtig geschehen. Andernfalls drohen auch dann arbeitsrechtliche Konsequenzen.
„Guten Morgen, ich habe Schnee – ähhm Schnupfen!“
Sicher haben Sie, liebe Unternehmer und Personalverantwortliche am Tag des Neuschnees oder extremer Kälte sehr viele Anrufe, die Spontanausfälle und Verspätungen der Mitarbeiter melden. Das Phänomen ist nicht neu und allerorts bekannt. Kaum schneit es, bricht das Verkehrschaos aus. Das liegt vor allem daran, dass der Ernstfall eben doch plötzlich über Nacht eintritt. Zwar sind die Winterreifen schon lange aufgezogen, aber rechtzeitig bzw. eher runterzugehen, um das Auto freizuschaufeln, wird oft vergessen.
Die Winterdienste trainieren das ganze Jahr nur für diesen einen Tag und doch sind gerade die, in Gebieten mit einmal Schnee im Jahr bzw. Winter zum Einsatz gerufen werden, haltlos überfordert. Die Blechkarawane fährt allerorts nur mit 20 statt 50 km/h, Staus bilden sich, Weichen von öffentlichen Verkehrsmitteln sind verstopft und Unfälle trotz Warnungen an der Tagesordnung.
Als Arbeitgeber können Sie ebenfalls mahnen und planen, wie Sie wollen – fällt der erste Schnee hagelt es nur so die Anrufe. Gerade MitarbeiterInnen, die einen längeren Arbeitsweg haben, kommen zu spät oder manchmal gar nicht.
Verspätungen der Mitarbeiter nicht wiederholt tolerieren
Wie Fachanwältin Nier bereits oben ausgeführt hat, trägt der Mitarbeiter allein das Wegerisiko trägt. Wenn Flieger, Bahn, Bus oder Auto für Verspätung sorgen, heißt es für den Pendler sich kümmern, dass er pünktlich erscheint.
„Der Arbeitgeber darf erwarten, dass seine Angestellten den Wetterbericht verfolgen und sich darauf einstellen“, sagte der Jurist Stefan Lunk der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin ist. Immer die gleichen Ausreden, wie
- Mein auto springt nicht an oder
- Ich habe den Zug verpasst
sind nicht akzeptabel.
Sie können von ihren Mitarbeitern erwarten, dass sie sich über die Wetterverhältnisse informieren. Bei wiederholten Verspätungen der Mitarbeiter steht es Ihnen frei arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
Von Lohnabzug bis Abmahnung oder sogar Kündigung ist alles drin.
Für die Tipps gegen Verspätungen meinen besten Dank! Die Tochter hat solche Gewohnheit bei uns. Die Argumente dagegen überzeugen sie, hoffe ich vom Herzen!
Tja, soll die Warnungen zur Acht nehmen, danke! Aber jede Verspätung hat ihre Gründe, insbesondere im Winter. Außerdem, was ist zu machen, wenn sich auch der Chef selbst verspäten kann. Oder sind Verspätungen nur den Abgeordneten verboten?!