Die Ausbildungsprämie ist Teil des neuen großen Konjunkturpakets der Bundesregierung. Allen voran schreitet hier der Grundgedanke, dass gerade auch Auszubildende und Unternehmen, die ausbilden, sich gut unterstützt fühlen.
Das Ziel ist es, Lernerfolge nicht zu gefährden
Als Bindungsmaßnahme richtet sich die Ausbildungsprämie natürlich in aller erster Linie an Betriebe, die ausbilden. Im zweiten Schritt stärkt die Prämie natürlich auch Ihre Auszubildenden. Für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag erhalten Sie eine Ausbildungsprämie von 2000 Euro, wenn:
- Sie Ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern
- die Probezeit beendet ist
Zusätzliche Ausbildungsstellen schaffen, wird honoriert
Erhöhen Sie die Anzahl Ihrer Ausbildungsverträge erhalten Sie für diese zusätzlichen Verträge 3.000 Euro Ausbildungsprämie. Weitere Förderungen gibt es zudem, wenn Sie trotz der Corona-Belastungen weiter ausbilden und sowohl die Auszubildenden als auch den Ausbilder nicht in Kurzarbeit schicken.
Insolvenz oder Stellenabbau durch Corona?
Wer in seiner Firma aufgrund von Insolvenz, einer vorübergehenden Schließung oder durch Stellenabbau seine Auszubildenden nicht weiter ausbilden kann, profitiert von einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert jedoch dafür erst die notwendigen Details.
Übernahmeprämie garantiert
Wenn Sie nun einen Betrieb kennen, der seine Auszubildenden entlassen muss bzw. die Ausbildungsprobleme hat, so können Sie anbieten diese Auszubildende zusätzlich zu ihren Azubis zu übernehmen. eine gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. 2020 sichert Ihnen hier eine Übernahmeprämie zu.
Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Die Bundesministerien für Bildung und Forschung, Wirtschaft und Energie sowie Arbeit und Soziales haben das Eckpunktepapier veröffentlicht.
Gern können Sie es hier herunterladen: PDF Ausbildungsplätze sichern
Ausbildungsprämie im Detail
- Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret sollen sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro erhalten.
- Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, soll eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.
- Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
- Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
- Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind solche mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt.
Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits-und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.
Neben den Förderungen der Ziffern (1) bis (5) ist die Inanspruchnahme anderer Programme des Bundes oder der Länder mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt nicht möglich. Das Unternehmen entscheidet, welche
Förderung es in Anspruch nehmen will.
Eine kumulative Förderung im Rahmen der Maßnahmen (4) und (5) ist ausgeschlossen.
Wer nimmt Anträge für die Ausbildungsprämie entgegen?
Die Umsetzung des Programms soll hinsichtlich der Maßnahmen (1) bis (3) und (5) durch Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Die Verwaltungskosten werden der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Anträge auf Förderung sind hinsichtlich der Maßnahmen (1) bis (3) und (5) bei der für das jeweilige Unternehmen örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
Hinsichtlich der Maßnahme (4) sollen entsprechend der Vorgabe der Ziffer 30 des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 die Details der Durchführung im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung
noch erörtert werden.
Die Mitarbeiterbindung und damit die Fachkräftesicherung bleibt existenziell
Gerade in der Corona-Krise und dem damit verbundenen Shutdown, um eine Pandemie zu verhindern, ist es wichtig sich um die Mitarbeiterbindung als Teil der Fachkräftesicherung zu kümmern. Die immensen Sorgen und Nöte, in denen sich viele kleinste und kleine Unternehmen seitdem befinden, sind enorm. Immer trifft es im Familienbetrieb nicht nur die Mitarbeiterfamilien direkt, sondern auch die Familie des Unternehmers. Gerade hier ist es um so wichtiger zusammenzurücken und trotz Not- und Schieflagen beschäftigungssichernde Optionen und Maßnahmen zu suchen und zu nutzen. Vielleicht ist gerade jetzt die Zeit, Ihre Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu überprüfen und zu optimieren.
Beratung ist ein Mittel zum Zweck
Unsere Beratung zur Mitarbeiterbindung als Teil der Fachkräftesicherung stärkt ganz individuell Ihr Unternehmen. Nun müssen Sie bei uns keine üppigen Beratungsbudgets zur Verfügung stellen, sondern gern analysieren wir in einem ersten Gespräch den konkreten Bedarf und ermitteln den Zeitaufwand für die Lösung.
Haben Sie ein konkretes Problem oder konkrete Fragen bzw. ist das Beratungsergebnis klar, ist es für Sie möglich entweder online oder offline gleich stundenweise Beratung zu fixen Stundensätzen zu buchen. Eine Terminvereinbarung ist hier möglich.
Wo kann unser Betrieb den Antrag stellen?
Bundesprogramm Ausbildungsprämie wird verlängert
Das Bundeskabinett hat am 17.03.2021 die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms “Ausbildungsplätze sichern” gebilligt.
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
- Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16. Februar 2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
- Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro verdoppelt.
- Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
- All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
- Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1.000 Euro erhalten, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
- Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
- Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8.100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
- Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.
Die bei diesen Förderleistungen vorgesehenen Verbesserungen werden im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie umgesetzt; die Änderungen werden im Laufe des Monat März 2021 bekannt gemacht. Anträge können bei der für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse wird von der Knappschaft-Bahn-See im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie durchgeführt. Die Änderungen dieser Förderrichtlinie erfolgen schnellstmöglich und treten anschließend unmittelbar in Kraft.