Gefährliche Trendsportarten: Der Schutz der Arbeitskraft privat und im KMU

Der Freizeitsport boomt und damit einhergehend auch das Verletzungsrisiko. Im Winter ist Ski fahren und Rodeln ein Muss. Aber auch beim Biathlon, Snowboarden und Ski alpin versuchen sich Hobby und Freizeitsportler. Im Sommer sieht es nicht anders aus. Frauen und Männer lieben das Risiko und genießen ihre sportliche Freizeit in vollen Zügen. Die meisten buchen die sportlichen Herausforderungen gleich mit beim Urlaub dazu.

Ambitionierter Sport ist nicht nur den Profis vorbehalten

Wer sich im Sommer an den Urlaubsorten umsieht, erlebt wagemutige Kletterer, Mountainbiker und Wanderer, die sich im wahrsten Sinne des Wortes ins Abenteuer stürzen. Wo früher nur die Profis am Felsen hingen, trifft man heute die vierköpfige Familie. Viele Menschen gehen in ihrer Freizeit ambitionierten (Trend-)sportarten nach. Vom Tauchen, über das Slacklining im Park bis hin zum Klettern oder Segelfliegen bzw. Kitesurfen hat auch der Durchschnittsurlauber mittlerweile mit oder ohne Anleitung die Chance, was Besonderes zu erleben bzw. sich zu leisten. Das liegt nicht nur am ausgefeilten Tourismusmanagement am Urlaubsort, sondern vor allem auch an der großen Nachfrage nach passender Ausrüstung. Viele haben eben nicht nur ein Trekkingrad in der Garage, sondern genauso ein Straßenrennrad und ein Mountainbike. Je nach Anforderungen und Wünschen wächst der Wunsch nach passender sportlicher Profiausrüstung.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
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Im Gebirge oder in der Kletterhalle: Der Schutz ist wichtig

Wer ein Hobby durch Training und Hingabe weiter ausbaut, findet schnell Gleichgesinnte. Gerade in sozialen Netzwerken boomt die Suche nach Reise- und Sportpartnern. Die meisten probieren nicht nur viele Sportarten aus, sondern vertiefen das neue Hobby auch gleich. Für Ambitionierte, die schon länger bei einer Sportart sind, bieten sich zahlreiche Freizeit- und Hobbywettbewerbe, um die Kräfte zu messen und Rekorde zu jagen. Damit steigt natürlich das Verletzungsrisiko in der Freizeit. Sommer wie Winter sind Tote und (Schwer-)Verletzte zu beklagen, die bei der Ausübung ihres (sportlichen) Hobbys zu Schaden kommen. Was viele gar nicht bedenken, ist die Erhaltung Ihrer Arbeitskraft für die Erbringung der Arbeitsleistung. Als Arbeitgeber haben Sie zwar nicht ausdrücklich die Möglichkeit, Ihrem Mitarbeiter den (Extrem-)sport zu verbieten, aber, Sie können laut Bundesarbeitsgericht die Lohnfortzahlung unter bestimmten Umständen verweigern.

Auch der Mitarbeiter muss sich schützen

 Wer einer gefährlichen Sportart nachgeht bzw. grob fahrlässig sein Können im Urlaub überschätzt, muss mit Unfällen und Verletzungen rechnen. Ein Skiunfall auf der Piste kann sehr schlimme Folgen haben. Manchmal bleiben dauerhafte Behinderungen und schwere Schäden zurück. Das Ausüben der beruflichen Tätigkeit muss lange unterbrochen werden, ist dauerhaft gefährdet oder nicht mehr möglich. Im letzten Fall droht die Berufsunfähigkeit. Die finanzielle Schieflage droht dem, der nicht gut vorgesorgt hat. Eine Versicherung in der Freizeit über den Verein, wo Sie Ihren Sport ausüben, ist in der Regel nicht ausreichend und umfangreich genug. Die Versicherungsleistungen, gerade bei Invalidität, fallen zu gering aus. Demzufolge müssen Ihre Arbeitnehmer sich zusätzlich privat Unfall versichern, um durch einen Unfall bedingte Einkommensverluste aufzufangen und einen zusätzlichen Kapitalbedarf zu decken.  

Richtig vorsorgen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Alternative oder Ergänzung zur Unfallversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer etwa aufgrund eines schweren Unfalls beim Freizeitsport seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält durch Abschluss einer solchen Police eine monatliche Rente. Die richtige und umfangreiche Vorsorge beginnt, wie bei allen anderen präventiven Dingen, am besten so früh bzw. jung wie möglich. Aber auch als Arbeitgeber müssen Sie einiges bedenken, wenn Sie sportliche Betriebsausflüge, die Teilnahme an Wettkämpfen oder das gemeinsame Vereisen präferieren. Viele Unternehmen haben den Sport bereits in die Stellenanzeige integriert. Die Bereitschaft, sich zu beteiligen, wird hier vorausgesetzt.

Mit den Kollegen zum Ausflug bzw. Sport

Als Arbeitgeber müssen Sie sich natürlich auch mit dem Fall befassen, dass einer Ihrer Mitarbeiter aus verschiedenen wichtigen Gründen nicht teilnehmen kann oder möchte. Das sollten Sie respektieren und für diesen Tag eine Freistellung gewähren. Wer Angst in der Höhe hat oder vor Wasser, nicht klettern kann aus gesundheitlichen Gründen oder gar nicht Fahrrad fahren bzw. Schwimmen darf nicht gezwungen werden. Beim Rafting mit dem Kollegen am Ufer zu sitzen, bringt vielleicht schnell das Gefühl des Ausgeschlossen sein. Beim sportlichen Teamevent, auf dem Weg dahin oder zurück ins Büro greift die gesetzliche Unfallversicherung nur, wenn Sie als Arbeitgeber, die Veranstaltung organisieren und planen. Sie bzw. andere Vorgesetzte müssen auch teilnehmen und die Veranstaltung muss allen Mitarbeitern offen stehen bzw. je nach Betriebsgröße allen Mitarbeitern einer Abteilung oder/und betrieblicher Einheiten. Und der Zweck der Veranstaltung muss erkennbar sein!

Betriebsausflüge als Teil der Unternehmenskultur

In vielen Unternehmen und Betrieben sind Betriebsausflüge, das gemeinsame Feiern oder/und laufen, schwimmen und klettern Teil der Unternehmenskultur. Team bildende Maßnahmen aller Art sind gewünscht und tragen nachweislich zur Bildung eines guten Betriebsklimas bei. Allerdings bergen solche Maßnahmen auch jede Menge Sprengstoff. Angefangen von der Organisation, über die Durchführung bis hin zur Nachbereitung sollten Sie, als Personaler und Unternehmensinhaber, einiges beachten:

  • Beziehen Sie die Mitarbeiter und/oder den Betriebsrat mit in die Planung ein!
  • Eine freiwillige Teilnahme am Event ist kein Betriebsausflug!
  • Respektieren Sie die Einzigartigkeit und Individualität eines jeden Beschäftigten!
  • Sie können niemanden zwingen, sich zu beteiligen – auch, wenn er/sie mitfährt!
  • Definieren Sie den Zweck und das Ziel der Maßnahme!
  • Sprechen Sie offen mit den Beschäftigten über den Zweck der Veranstaltung!
  • Ehepartner und andere Familienmitglieder sind nicht gesetzlich unfallversichert bei Beteiligung!

Mitmachen, aber nicht entgleisen!

Alkohol oder/und andere Dinge, die den Durchblick und die Tüchtigkeit des Einzelnen mindern, sollten vermieden werden. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht, wenn Ihr Mitarbeiter nach dem Teamevent alkoholisiert Auto fährt und verunfallt. Betriebsausflüge und Firmenfeiern eignen sich bestens, um ihren Mitarbeitern einfach mal danke zu sagen. Hier müssen Sie als Arbeitgeber oft nicht viel moderierend eingreifen. Die Mitarbeiter verbringen eine schöne Zeit auf Ihre Kosten. Je nachdem, ob sie gemeinsam Essen gehen, Sport treiben oder verreisen, werden sich Gespräche einfach entwickeln.

Wollen Sie allerdings mit dem Teamevent die Wogen glätten, etwas anschieben, umstrukturieren oder verändern, bietet es sich an – je nach Gemengelage – einen Moderator mit ins Boot zu holen. Das kann jemand aus der Organisations- und Planungsgruppe sein. Dieser Mitarbeiter weiß gut Bescheid, möchte sich als ‚Reiseleiter‘ betätigen und wird von vielen Kollegen wertgeschätzt. Das können Sie selbst als Unternehmer bzw. ein von Ihnen beauftragter Vertreter sein, den alle kennen. Oder natürlich können Sie auch einen Coach, Moderator oder Berater hinzuziehen.

Was wir für Sie und Ihr KMU tun können!

Gerade in inhabergeführten Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern ist das Familiäre ein Teil des guten Betriebsklimas. Die meisten Unternehmen haben im Schnitt unter 15 MitarbeiterInnen und gerade jetzt jede Menge zu tun. Als verlängerter Arm der Personalabteilung und des Chefs unterstützt die familienfreund KG seit 2006 gerade Sie im KMU! Mit dem Business Concierge als Produkt haben wir in der Entwicklung 2017 bis 2018 dem Umstand Rechnung getragen, dass auch UnternehmerInnen im KMU sowie die Personalverantwortlichen und Führungskräfte im Tagesgeschäft passgenaue Unterstützung benötigen. Mit dem Business Concierge rechnen wir zeitgenau unsere Leistung in ihrem Unternehmen ab! Unter anderem können Sie folgende Leistungen für ihren Handwerks- und Wirtschaftsbetrieb abrufen:

  • die Organisation von Angeboten für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter,
  • das Erstellen von Geschäfts- und Dialogpost sowie das Versenden
  • die Unterstützung bei der Markenbildung in Bezug auf Ihre Arbeitgeberattraktivität
  • Unternehmens-, Marketing- und Strategieberatung.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und ihren Mitarbeitern stets einen unfallfreien Arbeits(all)tag!

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