Ab 2009 Krankenversicherungspflicht für alle Selbstständigen

Bislang ist es jedem Selbstständigen selbst überlassen, ob er eine kranken- und Pflegeversicherung abschliessen möchten. Ab 2009 gibt es dieses Wahlrecht nicht mehr und alle Selbstständigen haben Krankenversicherungspflicht. Dann müssen sich ausnahmslos alle Selbstständigen krankenversichern. Anders als bei Arbeitnehmern haben sie allerdings die Möglichkeit, unabhängig von Einkommensgrenzen einen privaten Krankenversicherungsanbieter zu wählen.

Obwohl seit April 2007 unversicherte selbstständige, die schon einmal pflichtversichert waren, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren müssen, sind in der Bundesrepublik laut aussage des Bundesministeriums immer noch mindestens 200.000 Bürger ohne Krankenversicherungsschutz. Am 1. Januar 2009 tritt nun die nächste Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. Ab dann haben alle Bundesbürger eine Krankenversicherungspflicht. Wer seiner Krankenversicherungspflicht nicht nachkommt, muss im schlimmsten Fall mit Beitragsnachzahlungen bis zurück ins Jahr 2007 rechnen.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
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Noch nicht versichert? Dann in die PKV!

Wenn sie als Selbstständiger im Moment weder gesetzlich noch privat versichert sind, werden sie 2009 in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Diese müssen ab dem nächsten Jahr einen einheitlichen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung anbieten. Das bedeutet auch, dass persönliche Risikozuschläge in diesem Tarif nicht gestattet sind. Der Leistungsumfang des Basistarifs muss dem der GKV entsprechen. Die Prämie für den Basistarif darf nicht höher sein als der GKV-Höchstbeitrag.

Bis zum 30. Juni dürfen bereits jetzt privat Versicherte in den Basistarif einer Krankenversicherung ihrer Wahl wechseln. Nur PKV-Versicherte ab 55 Jahre haben lediglich die Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif ihrer bestehenden Versicherung. Schliessen sie ihre Krankenversicherung 2009 neu ab, können sie jederzeit in den Basistarif einer anderen privaten Versicherung wechseln. Bereits erworbene Altersrückstellungen können zumindest teilweise sowohl zu einem neuen Versicherer als auch in einen anderen Tarif der bestehenden Versicherung mitgenommen werden.

GKV oder PKV?

In der PKV wird es auch zukünftig keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen geben. In der Regel ist die Entscheidung für die freiwillige Versicherung in der GKV nur beim Start in die Selbstständigkeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder aus der Arbeitslosigkeit heraus möglich. Ab Januar haben selbstständige Privatversicherte keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Wenn sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und im Krankheitsfall weiter Krankengeld beziehen möchten, müssen sie mit ihrer Krankenkasse einen gesonderten Wahltarif abschliessen. Meist müssen dieser aber leider für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen werden. In der GKV beträgt die normale Kündigungsfrist einer freiwilligen PKV-Mitgliedschaft demgegenüber nur zwei Monate.

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