Kompetenzen Behinderter mit Förderprogramm nutzbar machen

Arbeitgeber, die auf der Suche nach Talenten und Fachkräften sind, müssen sich in allen relevanten Teilen des Arbeitsmarktes umsehen und präsent sein. Die Politik und die Agentur für Arbeit versuchen die Hemmschwellen zu verschiedenen Zielgruppen niedrig zu halten. Waren es früher noch die Fraueninfobörsen und Girl’s Days so hat sich die Förderpolitik immer wieder angepasst. Seit 2016 versucht das Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ die Kompetenzen Behinderter für die Arbeitgeber interessant und relevant zu machen.

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeit bieten, können weiterhin eine Förderung von bis zu 5.000 Euro im Rahmen des oben genannten Arbeitsmarktprogrammes erhalten. Im Jahr 2016 wurde das erfolgreiche Förderinstrument aufgelegt und wird nun fortgeführt. Notiz am Rande: 2006 ist der Fachkräftesicherer mit dem Slogan „familienfreund. wir machen das.“ gestartet und quasi nebenbei schon Integrationen in Schule und Beruf begleitet.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Gefördert werden Arbeitgeber,

  • die für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen Ausbildungsplätze in ihrem Betrieb schaffen oder/und
  • die schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen einstellen.

Es geht insbesondere darum die Kompetenzen Behinderter durch den Zuschuss zu fördern, die auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden und somit inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben. Die Hemmschwelle für Arbeitgeber soll mittels finanziellem Anreiz gesenkt werden.

Die Förderrichtlinie zur Fortsetzung des Programms trat am 1. April 2017 in Kraft. Zuvor wurde sie durch die sächsische Staatsregierung verabschiedet. Sachsenweit sollen so jährlich 75 Ausbildungs- und 225 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen und gefördert werden. Wie bei staatlichen Fördermaßnahmen üblich, muss die Antragstellung vor Abschluss der jeweiligen Ausbildungs- bzw. Arbeitsverträge bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

Die Fachkräftesicherer sind im Rahmen der Beratung bei der Beschaffung weiterer Informationen gern behilflich. Selbstverständlich ist eine dauerhafte Begleitung im Fachkräfteservice ebenso denkbar und machbar.

Steckbrief: „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“

Ziel von „Wir machen das!“

Arbeitgeber motivieren, Menschen mit besonderem Förderbedarf zu beschäftigen und somit deren nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und die Kompetenzen Behinderter dauerhaft nutzbar zu machen.

Empfänger

Private Arbeitgeber (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts) mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen

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Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Arbeitgeber,

  • die für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen (§ 2 in Verbindung mit § 68 Abs. 1, 2 und 4 SGB IX) Ausbildungsplätze in ihrem Betrieb schaffen oder/und
  • die schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte arbeitslose oder arbeit-suchende Menschen einstellen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Es sind Prämien von bis zu 5.000 Euro möglich, die sich an unterschiedlichen Bedingungen bemessen.

Bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen werden Fördermittel auf Antrag für die ersten beiden Jahre gewährt. Nach Ablauf von sechs Monaten im ersten Jahr werden bis zu 3.000 Euro ausgezahlt. 2.000 Euro kann es zusätzlich drei Monate vor Ablauf des zweiten Ausbildungsjahres geben.

Im Rahmen der Einstellung in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse werden bis zu 5.000 Euro gewährt und je hälftig nach Ablauf der ersten sechs Monate sowie drei Monate vor Ablauf des zweiten Beschäftigungsjahres ausgezahlt.

Für befristete Beschäftigungsverhältnisse, die eine Mindestdauer von einem Jahr aufweisen, werden maximal 2.000 Euro sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Ein sich anschließendes zweites Beschäftigungsjahr kann wiederum mit maximal 2.000 Euro gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt dann drei Monate vor Ablauf des zweiten Jahres.

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