Kostenfaktor Personal – aber auch Gewinngarant

Mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen planen für die nächsten drei Jahre (2008-2011) höhere Personalbudgets ein. Die Gründe für den stetig steigenden Kostendruck sind vielfältig.

Die Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource eines Unternehmens, aber gleichzeitig auch ein Kostenfaktor. Ein kontinuierlicher Kostendruck für die Unternehmen entsteht vor allem durch die aktuellen Forderungen nach Mindestlöhnen bzw. Lohnerhöhungen. Zusätzliche Kosten sind durch die älter werdende Belegschaft und den Fachkräftemangel bedingt. Diese Punkte zwingen die Personalmanager zukünftig zu einem effizienteren Umgang mit den Kosten und verlangen die Bereitschaft, auch strategische Aufgaben und dafür weniger Verwaltungsaufgaben zu übernehmen.

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Allerdings wird das Personal nicht nur als Kostenfaktor gesehen. Lediglich 45 Prozent der Unternehmen versuchen Kosten zu sparen, indem sie ihren Personalabteilungen beispielsweise mehr Raum für strategische Aufgaben geben oder ihr Personal sorgfältiger aussuchen und längerfristiger binden. So müssen sich die Mitarbeiter der Personalabteilung nicht ständig mit der Suche und Auswahl von neuen Mitarbeitern beschäftigen und können sich anderen Aufgabenbereichen widmen.

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Durch den Einsatz von Prognosetools können Personalmanager beispielsweise eine sich abzeichnende Mitarbeiterfluktuation erkennen. Durch frühzeitige Gespräche mit den Mitarbeitern kann ein Abwandern von Top-Arbeitskräften verhindert werden. Das Know-how bleibt im Unternehmen und die Kosten für die Suche und die Einarbeitung neuer Fachkräfte entfallen.

Eine weitere Möglichkeit eines modernen Personalkostenmanagements sind variable Vergütungsmodelle. So geht der Trend in den kommenden Jahren zu Bonuszahlungen. Bonuszahlungen erhalten die Mitarbeiter zusätzlich zum Grundgehalt bei Erreichen bestimmter vereinbarter Leistungsziele. Gleichzeitig nehmen auch unbare Vergütungsformen zu.

Auch eine verstärkte Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter senkt auf lange Sicht die kosten. An Bedeutung gewinnen aber auch die Einrichtung von Zeitwertkonten, die Übernahme der betrieblichen Altersvorsorge und das Stellen von Firmenfahrzeugen.

Urteil zu Mindestlöhnen bei Bereitschaftsdiensten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (Urteil vom 19. November 2014 – 5 AZR 1101/12), dass das Mindestentgelt nach der 1. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche nicht nur für die so genannte Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist. Übertragen auf den zukünftigen flächendeckenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz bedeutet diese Entscheidung für die zukünftige Personalpraxis ab 01.01.2015, alle Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns von 8,50 Std. für Zeiten, in denen der Vertragsarbeitgeber bzw. Kunde (Entleiher) Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anordnet. Nur wenn in Rechts-Verordnungen über Branchen-Mindestlöhne ausdrücklich entsprechende Regelungen eingearbeitet sind bzw. werden, dass für Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst geringere Arbeitsentgelte gezahlt werden können, wird die Unterschreitung der maßgeblichen Mindestlöhne rechtlich zulässig sein.

Mit dieser Entscheidung wird immer deutlicher welchen Kostenfaktor das beschäftigte Personal für die Arbeitgeber, aber auch das Gesundheitssystem in Gänze darstellt.

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Zwölf Prozent der Betriebe sind vom Mindestlohn betroffen

In zwölf Prozent der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeitete im Jahr 2014 mindestens ein Mitarbeiter, der weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdiente. Dies zeigen Analysen auf Grundlage des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Ostdeutschland sind mehr Betriebe vom Mindestlohn betroffen als in Westdeutschland. In Sachsen etwa beschäftigten 32 Prozent der Betriebe im Jahr 2014 mindestens einen Mitarbeiter für weniger als 8,50 Euro Stundenlohn, in Baden-Württemberg oder Hamburg lag dieser Anteil bei weniger als sieben Prozent.

Auch zwischen den Branchen lassen sich erhebliche Unterschiede bei der Betroffenheit der Betriebe vom Mindestlohn feststellen. Mit rund 30 Prozent war der Anteil im Gastgewerbe besonders groß. Ebenso waren beispielsweise im Einzelhandel mit etwa 25 Prozent oder im Bereich Verkehr und Lagerei mit knapp 20 Prozent vergleichsweise viele Betriebe vom Mindestlohn betroffen.

Im Durchschnitt liegt der Anteil der Beschäftigten, die vor der Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro verdienten, in vom Mindestlohn betroffenen Betrieben bei 45 Prozent. „Die Intensität der betrieblichen Betroffenheit – gemessen am Anteil der Beschäftigten, die weniger als den Mindestlohn verdienten – variiert zwischen einzelnen Branchen stärker als zwischen Regionen“, erläutern die Arbeitsmarktexperten.

Die Ergebnisse beruhen auf der Befragung des IAB-Betriebspanels im Jahr 2014, die zwischen Ende Juni und Oktober durchgeführt wurde.

Das IAB-Betriebspanel ist eine jährliche repräsentative Befragung von rund 16.000 Betrieben aller Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftszweige. Berücksichtigt werden Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das IAB-Betriebspanel wird seit 1993 für Westdeutschland und seit 1996 für Ostdeutschland erhoben. Als umfassender Längsschnittdatensatz bildet es die Grundlage für die Erforschung der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2015/kb0615.pdf.

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