Integration und Fachkräfteeinwanderung: Verlässliche Unterstützung auch in Sachsen

Du fragst Dich, wie Integration und Fachkräfteeinwanderung trotz politischer Veränderungen vor Ort weiterhin gelingen kann? Unser Social Relocation Angebot setzt auf starke, verlässliche Partner in den Kommunen und Landkreisen. Auch nach dem Erstarken der als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD in Sachsen gibt es weiterhin praktische, engagierte Unterstützung für Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete in der Region.

Die drei wichtigsten Punkte für Dich:

  • Verlässliche Netzwerke
  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
  • Ganzheitliche Unterstützung

Verlässliche Netzwerke

Wir arbeiten eng mit kommunalen Angeboten wie der Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen zusammen. Diese sind direkt an die Ausländerbehörde angebunden und begleiten Unternehmen sowie Relocation-Agenturen, wie uns, im gesamten Prozess der Fachkräfteeinwanderung. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bieten diese Netzwerke eine wichtige Orientierung und praktische Hilfe, um den komplexen Herausforderungen bei der Integration internationaler Fachkräfte zu begegnen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG ist ein echter Gamechanger für Unternehmen, die dringend auf internationale Talente angewiesen sind. Es ermöglicht eine deutlich schnellere Terminvergabe an den Auslandsvertretungen (maximal 3 Wochen) sowie eine zügige Bearbeitung des Visumantrags (ebenfalls maximal 3 Wochen). Voraussetzung ist, dass der Arbeitsvertrag vorliegt und die Anerkennung der Qualifikation geregelt ist. Das Verfahren wird über die zuständige Ausländerbehörde gestartet, die den gesamten Ablauf koordiniert und die Vorabzustimmung für das Visum erteilt.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Dich und Deinen Betrieb da!
Thomas Kujawa ist Dein persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Du erreichst mich unter 0341-355408-12 . Oder hinterlasse einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Dich und Dein Team bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

1. Bevollmächtigung des Arbeitgebers

Im ersten Schritt erteilt die ausländische Fachkraft dem zukünftigen Arbeitgeber in Deutschland eine Vollmacht, damit dieser das beschleunigte Fachkräfteverfahren einleiten kann. Dafür übermittelt die Fachkraft dem Arbeitgeber die notwendigen Unterlagen wie die Vollmacht selbst, eine Kopie des Reisepasses sowie Nachweise über die vorhandene Berufsqualifikation. Es wird empfohlen, dass sich Arbeitgeber bereits im Vorfeld ausführlich über das Anerkennungsverfahren informieren.

2. Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde in Deutschland

Nachdem die Unterlagen vorliegen, vereinbart der Arbeitgeber einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch bei der zuständigen Ausländerbehörde. Dort wird er über die weiteren Schritte im Verfahren und seine Pflichten aufgeklärt. Im Anschluss leitet die Ausländerbehörde das Verfahren offiziell ein, wobei der Antrag samt notwendigen Dokumenten zur Prüfung weitergegeben wird. Eventuell erforderliche zusätzliche Unterlagen müssen vom Arbeitgeber an die Fachkraft kommuniziert werden. Das Ergebnis des Verfahrens soll in der Regel spätestens zwei Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen vorliegen, wobei die Ausländerbehörde diese Frist überwacht.

3. Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde

Zur Durchführung des Verfahrens schließen Arbeitgeber und Ausländerbehörde eine entsprechende Vereinbarung ab. Hierfür wird eine Gebühr von 411 € erhoben. Zudem reicht der Arbeitgeber alle relevanten Anträge und Dokumente, darunter die Vollmacht, Passkopie und Nachweise über die Berufsqualifikation der Fachkraft, bei der Ausländerbehörde ein.

4. Anerkennung der ausländischen Abschlüsse

Ein zentraler Bestandteil des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen. Ohne eine positive Anerkennung kann das Verfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Informationen zum Ablauf und zu den Anforderungen des Anerkennungsverfahrens stehen unter anderem auf der Website www.make-it-in-germany.com zur Verfügung.

5. Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Im nächsten Schritt leitet die Ausländerbehörde das Verfahren fort, indem das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ inklusive „Zusatzblatt A“ und eventuell ein Qualifizierungsplan an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergereicht werden. Die Zustimmung der BA gilt als automatisch erteilt, sollte die BA nicht innerhalb einer Woche widersprechen. Die Ausländerbehörde überwacht hierbei die Einhaltung der Fristen.

6. Aushändigung der Vorabzustimmung zum Visum

Hat die ausländische Fachkraft das Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen, liegen die eventuell notwendige Berufsausübungserlaubnis und die Zustimmung der BA vor und sind die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die sogenannte Vorabzustimmung von der Ausländerbehörde ausgestellt. Diese Vorabzustimmung händigt der Arbeitgeber im Original an die ausländische Fachkraft aus.

7. Visumantragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung

Mit der Vorabzustimmung kann die ausländische Fachkraft einen Termin zur Visumbeantragung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Ausland buchen. Sie muss bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen, dass eine Vorabzustimmung vorliegt. Innerhalb von drei Wochen wird ihr ein Termin zur Visumbeantragung angeboten. Beim Termin sind alle notwendigen Nachweise vorzulegen; die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen werden nochmals geprüft. In der Regel erfolgt die Entscheidung über den Visumantrag innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.

Ganzheitliche Unterstützung

Unsere Partner unterstützen sämtliche Prozessschritte: Von der Erstberatung über die Antragstellung bis hin zur Kommunikation mit Behörden und der Begleitung der Fachkraft und ihrer Familie. Sie beraten zudem umfassend zum Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und sorgen so für eine reibungslose Integration neuer Mitarbeitender. Auch nach der Ankunft stehen sie als Ansprechpartner zur Verfügung – für Fragen rund um Arbeit, Wohnen, Familie und Leben in der Region – wenn unser Angebot der betrieblichen Sozialberatung nicht ausreicht oder an Grenzen stößt.

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Fazit: Dein Weg zur erfolgreichen Fachkräfteintegration

Trotz aller Befürchtungen: Die integrationsfreundlichen Strukturen in Sachsen stehen weiterhin und machen es möglich, internationale Talente erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzubinden. Mit unserem Angebot auf fachkraeftesicherungslotse.de findest Du unkompliziert die richtigen Ansprechpartner und Lösungen für Dein Unternehmen. Buche jetzt ein kostenfreies Erst-Gespräch und lass Dich individuell beraten!

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