Dienstrechtsneuordnungsgesetz für Beamte: Bessere Vereinbarkeit für Beamte mit Familie

Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz für Beamte modernisiert sich das Bundesdienstrecht. Beamte in Deutschland gibt es viele und sie alle müssen auch täglich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Griff kriegen. Schon im neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 11. 11.205 wurde festgeschrieben, ein modernes, transparentes Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zu schaffen.

Beamte haben Sonderstellung um Staat

Generell haben Beamte Ihren Dienst in das Wohl der Allgemeinheit gestellt und stehen im Dienst des Staates. Sie arbeiten als Polizisten, Zöllner, Lehrer oder Finanzbeamte. Während andere Arbeitnehmer für Ihre Arbeitsbedingungen kämpfen dürfen, ist Beamten das Streiken verboten. Ihr Arbeitsentgelt erhalten Beamte nach bestimmten Besoldungsstufen. Beamte werden ernannt. Alle wichtigen Informationen rund um das Beamtentum und für Beamte gibt es beim Bundesministerium des Inneren.

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Beamte mit Familie nicht mehr benachteiligt

Lange wurde nun geredet, gebastelt, hinzugefügt und weggestrichen. Was rausgekommen ist kann sich durchaus sehen lassen. Am 30.12.2008 trat das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz für Beamte in Kraft. Die Modernisierung umfasst unter anderem ein umfassendes Benachteiligungsverbot für Beamtinnen und Beamte mit Familie. Bundesministerin Ursula von der Leyen erklärt: “Das Gesetz stellt sicher, dass niemand wegen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder Teilzeitbeschäftigung bei der Einstellung oder Beförderung benachteiligt wird.”

Probezeit auch in Elternzeit abgegolten

Unter anderem gilt eine Probezeit auch dann als abgegolten, wenn ein Teil in Elternzeit verbracht wird. Außerdem wird der Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder jeweils um 50 euro zur Berücksichtigung der Situation kinderreicher Beamtenfamilien erhöht. Weitere Anderungen gab es in der Regelung von Besoldung und in der Versorgung von Beamten. Einen Blick auf den Stand zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz kann man hier werfen.

Weitere Änderungen

Weitere Änderungen wurden am Bundesbeamtengesetz vorgenommen. Für Sie als Beamte gilt das Leistungsprinzip als gestärkt. Außerdem gab es eine Reform des Laufbahnrecht. Eine Stärkung erfuhr die Förderung der Mobilität zwischen öffentlichem Dienst, Privatwirtschaft und internationalen Organisationen. Außerdem wurden Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz vorgenommen. Die neue Besoldungssystematik tritt erst am 1. Juli 2009 in Kraft,

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