Steuerliche Behandlung: Deutschkurse für Flüchtlinge

Arbeitgeber sind in Zeiten von knapper Personalressourcen gut beraten alle Möglichkeiten für neue Mitarbeiter zu prüfen. In diesem Zusammenhang kommen natürlich auch Ausländer und Geflüchtete in Betracht. Eine, wenn nicht sogar die größte, Herausforderung ist hierbei die deutsche Sprache. Und Arbeitgeber würden sehr gern Deutschkurse für Flüchtlinge anbieten, um die Nutzung der vorhandenen Kompetenzen noch schneller voranzutreiben.

Der Kurs betrifft ja in jedem Fall eine einzelne Person und da drängt sich die Frage auf, wie mit diesen Arbeitgeberleistungen für die Deutschkurse für Flüchtlinge und andere Begünstigte umzugehen ist.

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Wie auch bei anderen Themen hilft das Bundesministerium für Finanzen mit seinen Schreiben weiter und stellt Dinge grundsätzlich klar. Sie sind regelmäßig eine gute Informationsquelle und handlungsempfehlung.

Am 4. Juli 2017 behandelt das BMF-Schreiben (BMF – steuerliche Behandlung Deutschkurse für Flüchtlinge) die obige Frage.

Führen Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen zu Arbeitslohn?

Antwort: Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.

Das betriebliche Interesse beim Deutschkurs für Flüchtlinge

Bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt.

Beachte: Arbeitslohn kann bei solchen Bildungsmaßnahmen nur dann vorliegen, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Belohnungscharakter der Maßnahme vorliegen.

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Das Finanzministerium weist gleichermaßen daraufhin, dass der Bund für derartige Deutschkurse für Flüchtlinge eine Regelförderung geschaffen hat. Arbeitgeber können für ihre Beschäftigten mit Migrationshintergrund  unter Zuhilfenahme des Fachkräftelotsen oder ganz eigenständig kostenlose, berufsbezogene Deutschkurse in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses oder vorhandene Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 (siehe unten).

Weitere Informationen und Ansprechpartner für Arbeitgeber finden sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Rubrik „Berufsbezogene Sprachförderung gem. §45a AufenthG“.

Gut zu wissen – Die Sprachniveaus

Elementare Sprachanwendung

A1Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
A2Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Selbstständige Sprachanwendung

B1Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
B2Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Kompetente Sprachverwendung

C1Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
C2Kann praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

Download des BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung von Deutsch-Kursen

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