Inhaltsverzeichnis (zum Öffnen klicken)
Nach dem Beenden der Schule suchen die Schulabgänger emsig nach einer Ausbildung. Hat man das passende Unternehmen gefunden, gibt es sowohl für den Azubi als auch das Unternehmen viele Möglichkeiten der Gestaltung. Die Teilzeitausbildung, kann eine Form solch einer Gestaltung sein, wenn das Unternehmen und der Auszubildende gemeinsam einen Antrag stellen. Das Berufsbildungsgesetz (BBIG) regelt alles Rechtliche rund um die Berufsausbildung. So regelt das BBIG im Fall der Teilzeitausbildung folgendes:
„Bei der Teilzeitberufsausbildung kann die tägliche oder wöchentliche betriebliche Ausbildungszeit gekürzt werden, wenn ein ‚berechtigtes Interesse‘ vorliegt und zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Eine solche Kürzung führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer. (gesetzliche Grundlage: § 8 BBIG/§ 27 HWO)“
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
Ein berechtigtes Interesse, z.b. ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sind zum Beispiel kleine Kinder zu betreuen oder pflegebedürftige Angehörige, die direkt versorgt werden müssen, kann die Teilzeitausbildung ein probates Mittel sein. Liegen andere Gründe vor, müssen diese mindestens so schwerwiegend, wie die zuvor genannten sein.
Was heißt das in der Praxis?
Die wöchentliche Ausbildungszeit kann verkürzt werden (Mindestausbildungszeit von 25 h im Unternehmen). Die Kürzung der Ausbildungszeit in der Berufsschule bleibt jedoch unberührt. Mit einhergehen so auch anteilige Kürzungen in der Vergütung des Auszubildenden.
Zur Sicherung des Lebensunterhalts können staatliche Sozialleistungen beantragt werden (zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe). Auch Darlehen können auf Antrag gewährt werden.
Weitere Informationen gesucht?
Das Infoblatt der IHK zu Leipzig gibt es hier zum Download. Auf Bundesebene steht das Bundesministerium für Bildung und Forschung helfend zur Seite.
Berufseinstieg leicht gemacht!
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann in jeder Lebenslage zu besonderen Fragen und Herausforderungen führen. Junge Auszubildende zu finden bzw. Stellen passgenau zu besetzen ist schon heute für Unternehmen und Arbeitgeber eine Herausforderung, die ohne Anreizsysteme kaum zu bewältigen ist. Mit den Prognosen der sinkenden Schulabgängerzahlen für die kommenden Jahre werden viele Ausbildungsstellen auch in Zukunft unbesetzt bleiben.
Schon jetzt greifen wir Ihnen und ihrem potenziellen Azubi unter die Arme. Der Berufseinstiegsermöglicher bietet Ihnen und ihrem Auszubildenden die Möglichkeit alle Unwegsamkeiten vom Auswahlgespräch bis hin zum Ausbildungsstart im Unternehmen aus dem Weg zu räumen. Als Freund, Kamerad und persönlicher Ansprechpartner stehen wir ihrem Azubi helfend zur Seite, immer mit dem Ziel eine hohe Mitarbeiterbindung von der ersten Sekunde an zu erzielen.
Sie möchten regelmäßig über aktuelle Beiträge informiert werden? Dann abonnieren Sie den Newsletter der Fachkräftesicherer und Fluktuationsbändiger!
Fragen Sie uns per E-Mail oder Telefon / WhatsApp unter 0341 35540812.