schwarzarbeit? nein danke!

durch schwarzarbeit entstehen der volkswirtschaft jedes jahr millionen euro schäden. eine mammutaufgabe haben sich die gestellt, die versuchen diese form der arbeit zu verhindern oder aufzuklären. für arbeitgeber kann die beschäftigung von schwarzarbeitern richtig teuer werden. denn arbeitgeber müssen 30 jahre lang für geschuldete sozialversicherungsbeiträge einstehen. das ist ein harter brocken. und trotzdem boomt die steuerfreie arbeit und den sozialkassen entgehen wichtige sozialversicherungsbeiträge. schwarzarbeit vernichtet natürlich auch wertvolle arbeitsplätze, verhindert letztlich das welche entstehen und wer schwarzarbeit fördert bzw, möchte, kauft oft auch die katze im sack.

im rahmen eines steuerstrafrechtlichen ermittlungsverfahrens bei einer spedition war aufgefallen, dass die stundenaufzeichnungen auf den aushilfslohnquittungen der pauschal versteuerten arbeitskräfte nicht mit den verfahrenen stunden laut tachoscheiben übereinstimmten. aus diesem grund forderte der rentenversicherungsträger von der spedition für die jahre 1995 bis 1998 die sozialversicherungsbeiträge für die geschätzte summe der arbeitsentgelte zuzüglich der angefallenen säumniszuschläge.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
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gegen diese beitragsnachforderung legte die spedition mit hinweis auf verjährung klage ein. das gericht lehnte die klage ab (sozialgericht dortmund, urteil vom 25.01.2008, AZ.: S 34 R 50/06). da die spedition ihrer aufzeichnungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist und so die konkrete beitragshöhe nicht mehr festgestellt werden kann, kann der sozialversicherungsträger beiträge aus der geschätzten summe der arbeitsentgelte verlangen.

außerdem läßt nach auffassung des gerichts bereits der umstand der schwarzarbeit darauf deuten, dass der arbeitgeber die sozialversicherungsbeiträge umgehen wollte. und vorsätzlich vorenthaltene sozialversicherungsbeiträge verjähren erst nach 30 jahren.

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